Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-05
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05
Wortprotokoll
Bei Artikel 14a Absatz 1bis beantragt Ihnen die Kommission des Ständerates ohne Minderheit, an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat sind sich dahin gehend einig, dass die Zustimmung der Standortgemeinden zu den jeweiligen Projekten für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse gemäss Artikel 14a erforderlich ist. In Absatz 1bis wird ein Vorbehalt angebracht für die Projekte in denjenigen Kantonen, welche diese Frage bereits in der kantonalen Gesetzgebung geregelt haben; es geht namentlich um den Kanton Luzern und den Kanton Neuenburg. Der Wortlaut des Nationalrates ist aber zu weit gefasst, irreführend und in einer Gesetzesvorlage eigentlich fehl am Platz. Einen solchen Vorbehalt für bestehendes und zukünftiges kantonales Recht anzubringen, ist selbstverständlich nicht notwendig. Die Formulierung des Ständerates "Soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt [...]" erfasst den jeweiligen Status der Gesetzgebung in den Kantonen zum Zeitpunkt des Plangenehmigungsverfahrens. Inhaltlich stimmen beide Fassungen überein.
Wir beantragen Ihnen aber, an der Fassung des Ständerates festzuhalten.