Huber Annemarie · 2003-06-18
Huber Annemarie · Bern · 2003-06-18
Wortprotokoll
Ich möchte bei dieser Gelegenheit in meinem persönlichen Namen, aber auch im Namen des Bundesrates der Redaktionskommission für die hervorragende Arbeit danken. Die Arbeit ist insbesondere aus drei Gründen wichtig: Sie ist wichtig, weil die Redaktionskommission erstens immer wieder Versäumnisse des Bundesrates und der Bundesverwaltung bei der Vorbereitung von Gesetzestexten nachholt; sie ist aber auch wichtig, weil die Redaktionskommission zweitens das Anliegen der Bundeskanzlei, für verständliche Gesetze zu sorgen, intensiv unterstützt - das scheint mir ein ganz wichtiges Charakteristikum der schweizerischen Gesetzgebung zu sein. Drittens trägt die Redaktionskommission auch zur Rechtssicherheit bei. Insofern müssen die Gesetzestexte, gerade auch diejenigen, die in die Volksabstimmung gehen, nur in ganz seltenen Fällen korrigiert werden. Insofern begrüsst der Bundesrat auch die neue Verordnung über die Redaktionskommission und insbesondere die Festlegung des Verfahrens für die nachträgliche Korrektur. Ich glaube, hier haben wir mit dieser neuen Verordnung eine gewisse Sicherheit. Ich danke der Redaktionskommission für die Arbeit.