Stark Jakob · Ständerat · 2025-06-05
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-05
Wortprotokoll
Unser Minderheitsantrag basiert auf zwei Grundsätzen: erstens die Preisanreize für die Produktion und Einspeisung von erneuerbarer Energie hinsichtlich [PAGE 437] einer optimalen Stromallokation richtig zu setzen, zweitens die Stromkosten für die Kunden so tief wie möglich zu halten.
Zum ersten Grundsatz: Es ist sinnvoll, die Preisanreize richtig zu setzen, Strom im Netz dann einzuspeisen, wenn die Stromnachfrage hoch ist, das heisst bei hohen Preisen. Die Regelung mit der Vergütung von Marktpreisen ist also absolut richtig. Sinkt aber der Marktpreis unter diese Minimalvergütung, die festgelegt worden ist, entfällt dieser Marktanreiz. Auch bei tieferen Preisen wird der Betreiber einer Fotovoltaikanlage den Strom einspeisen. Diese nicht ganz optimale Situation kann man im Sinne einer Förderung in Kauf nehmen. Die absolute Grenze ist aber dann erreicht, wenn die Strompreise negativ werden. Das ist bis jetzt jeweils erst während einiger Stunden der Fall, das könnte in Zukunft aber länger dauern. Im Sommer könnte es sein, dass es zahlreiche Stunden werden. Dann sind die Strompreise negativ. Mit der Regelung, die hier vorgeschlagen wird, würde auch dann eine Minimalvergütung ausgerichtet. Das ist widersinnig, denn in einer solchen Situation darf der Strom nicht mehr vergütet werden.
Deshalb gibt der Antrag der Minderheit dem Bundesrat hier die Kompetenz einzugreifen. Sie sehen den letzten Satz im Antrag der Minderheit Stark: "Für Zeiten mit negativen Marktpreisen kann der Bundesrat abweichende Regelungen vorsehen." Damit haben die Stromproduzenten einen Anreiz, den Strom in solchen Zeiten zu speichern, statt das bereits zu grosse Stromangebot noch zu vergrössern, auch wenn dies, wie gesagt, bisher nur einige wenige Stunden pro Jahr sind.
Zum zweiten Grundsatz: Die Stromkosten für die Kunden so tief wie möglich zu halten, ist eines der wichtigsten Gebote in der Energiepolitik. Die Gefahr jeder Förderung ist die Überförderung, das ist also die Gefahr, mehr Geld auszugeben, als nötig wäre, und somit die Kosten insgesamt zu erhöhen. Dies ist bei der vorgesehenen Regelung der Fall, dies aus folgenden Gründen: Zunächst entspricht die Mindestvergütung, die immer und für jede Kilowattstunde ausgerichtet wird, der Amortisation von Referenzanlagen. Das heisst, die Amortisation, also die Tilgung sämtlicher Aufwände, wird jedem Betreiber und jeder Betreiberin einer kleinen oder mittleren Fotovoltaikanlage garantiert. Zudem gilt, und das müssen Sie bedenken: Wenn der Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird - und das ist bei vielen der Fall -, dann entfällt auch die Stromleitungsnutzungsgebühr. Dort gibt es also schon einen kleinen Gewinn.
Wenn nun aber die Marktpreise über dieser Mindestvergütung liegen, erhält der Fotovoltaikbetreiber nach dieser Regelung den vollen Marktpreis. Der Fotovoltaikbetreiber profitiert also vollumfänglich von hohen Marktpreisen und kann gute Gewinne erzielen. Das ist ihm selbstverständlich auch zu gönnen. Der Netzbetreiber, der die Grundversorgung sicherstellen muss, kann von den hohen Marktpreisen hingegen überhaupt nicht profitieren, obwohl er bei tiefen Marktpreisen immer die Differenz zur Mindestvergütung zu bezahlen hat.
Um diese Ungerechtigkeit und Unstimmigkeit bei sehr hohen Marktpreisen zu korrigieren, beantragt meine Minderheit deshalb, dass der maximale Vergütungspreis dem Marktpreis entspricht, aber nur bis zu einem Maximum von 150 Prozent der kostendeckenden Minimalvergütung. Das ist immer noch schön viel. Liegt der Marktpreis aber darüber, so steht die Differenz den Netzbetreibern zu. Denken Sie daran: Die Netzbetreiber sind immer öffentlich-rechtliche Gesellschaften. Sie könnten damit einen Teil der Zusatzkosten der Minimalvergütung bei tiefen Marktpreisen decken. Lassen Sie mich die Saldorechnung machen: Es entstehen tiefere Kosten für die Stromversorgung und vor allem für die Kunden in der Grundversorgung, und dies, das ist wichtig, ohne Einschränkung der Förderwirkung.
Zusammengefasst: Der Antrag meiner Minderheit stellt eine effiziente Förderung der erneuerbaren Energien sicher, indem er die Produktionsanreize justiert und die zu starke Förderung reduziert. Ich beantrage Ihnen, dem Antrag zuzustimmen.