preparatory:AB 357450
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-06-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor biologischen Kampfstoffen und gefährlichen Krankheitserregern, des sogenannten B-Schutzes. Insbesondere die Früherkennung aufkommender Bedrohungen und das Festlegen angemessener Massnahmen sind in diesem Bereich entscheidend. Die Bedrohungslage ist dynamisch; sie ist abhängig von den geopolitischen Entwicklungen und wissenschaftlichen bzw. technologischen Fortschritten.
Um einen angemessenen B-Schutz sicherzustellen, hat der Bund über die Jahre einige Gremien eingesetzt und zahlreiche wirkungsvolle Massnahmen ergriffen. Zu erwähnen ist etwa die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz. "A" steht für atomare, "B" für biologische und "C" für chemische Gefährdungen. Alle drei Bereiche werden von spezialisierten Fachpersonen und Partnern bearbeitet. Die Kommission beobachtet und analysiert laufend die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen, gerade auch im Hinblick auf Risiken, die sich daraus ergeben könnten. Die sehr wichtige Früherkennung wird damit sichergestellt. Die Kommission erstellt Berichte, empfiehlt Massnahmen, führt ein Monitoring über die Umsetzung usw. durch.
Für die Gesamtkoordination beim ABC-Schutz in der Schweiz sorgen die Austauschplattform ABC des Bundes und die Koordinationsplattform ABC der Kantone. Bei beiden liegt der Fokus auf den Prozessen und auf den konkreten Massnahmen. Beide arbeiten sehr eng miteinander und natürlich auch mit der Kommission für ABC-Schutz zusammen.
Zentral ist auch die Rolle des Labors Spiez im Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Seit 2021 ist das Labor Spiez Teil des Biohub-Systems der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dadurch erhält die Schweiz schnellen und umfassenden Zugang zu Erregern mit epidemiologischem und pandemischem Potenzial und natürlich auch zu Informationen bezüglich biologischer Gefährdungen. Mit der internationalen Konferenzreihe Spiez Convergence antizipiert das Labor Spiez zudem die Folgen von wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen.
Zu erwähnen sind auch noch zwei Verordnungen, die das Krisenmanagement des Bundes allgemein betreffen. Sie kommen auch mit Blick auf die konkrete Gefährdung durch biologische Kampfstoffe oder gefährliche Krankheitserreger zur Anwendung. Die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung regelt die Krisenantizipation und die Krisenbewältigung im Rahmen der Bundesverwaltung unter Einbezug der Kantone und vor allem auch der Wissenschaft. Mit der Verordnung über die Koordination im Bereich des Sanitätsdiensts wird insbesondere die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Partnern im Gesundheitswesen bei Gefährdungen im Gesundheitswesen noch besser sichergestellt.
Mit diesen Massnahmen, die ich Ihnen jetzt ausgeführt habe und die auch bereits von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt wurden, wird eine laufende gemeinsame Weiterbearbeitung dieser Thematik ermöglicht. Damit und mit einer Reihe weiterer Massnahmen auf technischer Ebene im Bereich des B-Schutzes erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates als bereits erfüllt.
Er beantragt Ihnen deshalb Ablehnung des Postulates.