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Schmid Martin · Ständerat · 2025-06-05

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte nur zu zwei Punkten sprechen.

Der erste Punkt sind die Versprechungen an die Bevölkerung. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Argument aufgrund der Geschichte der Erlasse als verfehlt erachte. Ich finde es auch verfehlt, dass der Bundesrat dieses Versprechen gemacht hat; ich habe das nie so geäussert. Allen UREK-Mitgliedern des Ständerates ist sehr wohl bekannt, und das ist auch dem Bundesrat bewusst, dass die Beschleunigungsvorlage im Jahr 2023 vom Bundesrat vorgelegt wurde. Der Bundesrat entschied früh, die materiellen Bestimmungen zur Förderung der erneuerbaren Energien von den formellen Bestimmungen zu trennen. Deshalb gab es [PAGE 451] auch zwei Erlasse. Es gab einen Mantelerlass, der die materiellen Bestimmungen zur Förderung der erneuerbaren Bestimmungen beinhaltet, und es gab einen davon getrennten Erlass, den wir heute beraten. Wenn Sie auf die Ziffer der Vorlage schauen, sehen Sie auch das Datum der Botschaft. Diese wurde schon im Jahr 2023 verfasst.

Was ist dann passiert? In der Zwischenzeit wurde der Beschleunigungserlass vom Nationalrat beraten, und darüber wird nie geschrieben bzw. diskutiert. Der Beschluss des Nationalrates kam dann in die ständerätliche UREK, und wir sistierten die Vorlage. Wir sistierten sie, weil wir zuerst den Entscheid des Volkes zum Mantelerlass abwarten wollten. Wir wollten wissen, wie das Volk über den Mantelerlass denkt.

Und ich muss leider nochmals wiederholen, dass man in diesem Rat das Konzept des Bundesrates in Bezug auf die materiellen Bestimmungen zur Förderung der erneuerbaren Energien abänderte. Kollege Stark hatte damals Erfolg mit dem Sechzehner-Projekt. Viele in diesem Rat unterstützten es, die konkreten Bauprojekte in ein Gesetz zu schreiben, nämlich Gornerli, Trift, Grimsel, Göscheneralp, all diese Projekte. Das war ein Konzeptbruch. Diesen Konzeptbruch hatte der Bundesrat nicht beantragt, auch die Mehrheit der UREK nicht. Aber der Rat entschied so, und das war dann die Vorlage, welche der Stimmbürgerschaft vorgelegt wurde: Wollen Sie die Realisierung dieser sechzehn Projekte? Im Mantelerlass sind diese sechzehn Projekte namentlich aufgeführt.

Und jetzt geht es nur um Folgendes: Man sagt immer, man habe versprochen, dass man das Verfahrensrecht nicht ändert. Alle, die sich in den Räten aufmerksam bewegen, wussten, dass der Beschleunigungserlass pendent ist. Und[NB]allen[NB]in[NB]der[NB]UREK war auch sehr wohl bekannt, dass wir abwarten, bis wir ihn behandeln. Nachdem die Bevölkerung den Mantelerlass angenommen und mit einem grossen Mehr das Plazet gegeben hatte, dass wir diesen auch umsetzen, gehen wir jetzt ans Verfahrensrecht.

Mit dem Mehrheitsantrag wollen wir jetzt diese sechzehn Projekte realisieren. Es geht nur um diese sechzehn Projekte. Und wenn es Organisationen gibt, deren Mitglieder hier auf der Bank sitzen, die am runden Tisch teilgenommen, aber nicht unterschrieben haben, so ist das deren gutes Recht, hier Einsprache zu machen, wenn wir das gesetzlich zulassen. Das ist ihr gutes Recht, und es ist auch der Auftrag ihrer Organisation. Aber wir haben zu entscheiden, ob die Organisation dieses Recht haben soll oder nicht. Hier bin ich der Meinung, dass in der Gewichtung, ob wir ein weiteres Verzögern und Blockaden wollen, einfach der Mehrheitsantrag der bessere ist. Er ist auch im Sinne eines Kompromisses formuliert.

Folgen Sie hier also der Mehrheit. Wir sind dem Nationalrat jetzt entgegengekommen, indem wir bei den Ersatzmassnahmen einen wesentlichen Schritt auf den Nationalrat zu gemacht haben. Aber wenn Sie wollen, dass dieser Beschluss am Schluss noch einigermassen eine Wirkung hat, dann müssen Sie jetzt mit der Kommissionsmehrheit stimmen.

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