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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2025-06-10

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

Die Verlagerung in den ambulanten Bereich findet bereits seit längerer Zeit [PAGE 886] statt. Die Regelung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung zu "Ambulant vor stationär" für bestimmte Eingriffe wurde per 1.[NB]Januar 2019 erlassen und kontinuierlich erweitert. Die vom Bundesrat festgesetzte Obergrenze basiert auf dem durchschnittlichen Anstieg der Kosten für ambulant-ärztliche Leistungen der letzten zehn Jahre und bietet somit genügend Spielraum für weitere Ambulantisierungen. Zudem wird von den ambulanten Pauschalen auch ein kostendämpfender Effekt erwartet. Die Obergrenze dient der Gewährleistung der dynamischen Kostenneutralität. Diese Einhaltung der Kostenneutralität hat das Parlament in mehreren Vorstössen gefordert. Der Bundesrat hat die Tarifpartner zudem aufgefordert, bei der Umsetzung von Korrekturmassnahmen darauf zu achten, Kantone, die bereits verstärkt auf ambulante Leistungen setzen, nicht zu benachteiligen.