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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-06-18

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Ich habe die Parlamentarische Initiative nicht unterzeichnet und möchte dennoch einige Bemerkungen zu diesem Vorstoss machen. Bereits am 28. September 2000 reichte Herr Kollege Hofmann Hans die Motion 00.3476, "Präzisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Verbandsbeschwerderechtes im USG und NHG", ein. Dieser Vorstoss - Sie wissen es - wurde in unserem Rat überwiesen, im Nationalrat am 17. September 2001 allerdings abgelehnt. Als Begründung wurde damals angeführt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu einer sorgfältigen Planung der Projekte beitrage und die langen Entscheid- und Beschwerdeverfahren nicht dem Verbandsbeschwerderecht angelastet werden könnten. Die Kommissionssprecherin begründete die Ablehnung damit, dass mit der Motion dem Umweltrecht wichtige Zähne gezogen würden. Anstelle der Motion Hofmann Hans wurde aber gleichzeitig - es wurde bereits darauf hingewiesen - ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates überwiesen, welches vom Bund verlangt, dass dieser innert zweier Jahre, also bis Ende 2003, dem Parlament Bericht über die Evaluation der UVP erstattet. Darin sollen dann auch Verbesserungen vorgeschlagen werden. Ich bin gelinde gesagt doch etwas erstaunt, dass wir nun erneut über den gleichen Wortlaut - allerdings in der Form der Parlamentarischen Initiative - debattieren müssen, obwohl der Bericht des Bundesrates zur UVP-Evaluation noch gar nicht vorliegt. Dieser soll in diesem Herbst - wir haben es gehört - abgeschlossen und im Winter dem Parlament vorgelegt werden.

Von einer effizienten Parlamentsarbeit kann - so meine ich - deshalb kaum gesprochen werden, wenn wir einerseits die Bundesbehörden mit unseren Vorstössen verpflichten, Berichte und Studien zu verfassen, andererseits diese Berichte aber gar nicht abwarten wollen. Ich hätte daher genügend Gründe dafür gesehen, einen Antrag zu stellen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich habe aber im Gespräch mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch aus der Kommission, gemerkt, dass ich wohl keine Chance hätte und es deshalb möglicherweise auch kontraproduktive Wirkung entfalten würde. Ich lasse es deshalb bleiben, enthalte mich aber der Stimme und möchte heute klar formulieren, was in der Kommission bei der materiellen Behandlung zu berücksichtigen ist.

Wie in den Erwägungen der Kommission festgehalten, dürfen weder das Verbandsbeschwerderecht noch die UVP in ihrem Kerngehalt abgeschwächt oder gar abgeschafft werden. Beide Instrumente sind seit Jahren auch international etabliert. Aufgrund der grossen Evaluationsstudie über das Verbandsbeschwerderecht der Universität Genf sind gerade für das Verbandsbeschwerderecht, das als sehr effizientes und kostengünstiges Instrument für den Vollzug der Umweltschutzgesetze bewertet wurde, keine Massnahmen angezeigt. Zu erwähnen ist hier, dass nur 1 Prozent der Verbandsbeschwerden beim Bundesgericht von Umweltverbänden stammt und dass sie 3,5-mal erfolgreicher sind als Privatbeschwerden.

Ähnlich sieht die Bilanz der Umweltverbände an anderen Orten aus. Im April 2003 schickte das UVEK aufgrund eines Vorstosses aus dem Nationalrat Empfehlungen für das Verhandeln bei Projekten in die Vernehmlassung, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen. Nach Auskunft des Buwal sind die bisher eingetroffenen Stellungnahmen positiv. Grundsätzlich positiv ist auch die Haltung der Umweltverbände. Als Stiftungsrätin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz - damit habe ich auch meine Verbindungen offen gelegt - kann ich Ihnen bestätigen, dass bereits heute in zahlreichen Projekten verhandelt wird und dass es oft zu guten Lösungen für alle Seiten kommt.

Herr Kollege Hofmann Hans hat eben beteuert, es gehe darum, sich mit dem Problemen auseinander zu setzen und Verbesserungen zu prüfen. Ich möchte daher anregen, Herr Kollege Hofmann, dass man auch Verbesserungen prüft, die z. B. eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechtes und der UVP beinhalten würden, denn auch im Bereich der UVP sehe ich durchaus Verbesserungen, aber nicht im Sinne des Initianten, im Sinne der Abschwächung, sondern vielmehr im Sinne der Stärkung. So könnte die UVP mit einer strategischen Umweltprüfung ergänzt werden, welche bereits heute auf Planungsstufe die Umweltauswirkungen grob abschätzt. Damit könnten nachträgliche Probleme, wie sie eben oft vorkommen - da gebe ich Ihnen Recht, Herr Kollege Hofmann -, frühzeitig erfasst und vermieden werden.

Ich bin also gespannt, welche Vorschläge uns die Kommission präsentiert. Ich werde mich heute der Stimme enthalten und erst dann Stellung nehmen, wenn der Erlassentwurf samt Bericht hier im Rat zur Diskussion steht.