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Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist mit Ihnen, geschätzte Nationalrätin Gredig, einig: Wir müssen die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S weiter stärken. Das schaffen wir nur gemeinsam, auch da teile ich Ihre Einschätzung. Es braucht uns alle: die staatlichen Stellen, die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft, aber natürlich auch die Betroffenen.

Der Bund entrichtet den Kantonen Beiträge, damit sie die Betroffenen vor Ort bei der Integration unterstützen können. Dies sieht das Programm S vor. Im Rahmen dieses Programms setzen wir das Gesamtdispositiv der Integrationsagenda Schweiz für Personen mit Schutzstatus S um. Es gibt zum Beispiel eine durchgehende Fallführung, also eine individuelle Begleitung und eine Potenzialabklärung. Schlussendlich werden geeignete Massnahmen wie Sprachkurse oder Jobcoachings ergriffen. Personen mit Schutzstatus S können zudem vom Bundesprogramm "Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen" profitieren. Arbeitgebende, die Geflüchtete mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, erhalten für begrenzte Zeit finanzielle Zuschüsse.

Es ist unser gemeinsames Ziel, dass wir erwerbsfähige Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt integrieren. Am 8.[NB]Mai 2024 hat der Bundesrat deshalb ein Bündel von Massnahmen präsentiert. Diese nationalen Massnahmen ergänzen das Programm S, das in den Kantonen umgesetzt wird. Als besonders wertvoll erweist sich, dass wir im letzten Jahr einen Prozess angestossen haben, der im Integrationsbereich die Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der Integrationsförderung und den regionalen Arbeitsvermittlungszentren intensivieren soll. Im Juni 2024 habe ich die[NB]erste[NB]Ausgabe[NB]einer[NB]entsprechenden Konferenz besucht. Im Mai 2025 fand eine weitere nationale Tagung zum Thema statt.

Auch die Ernennung eines Beauftragten für Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten hat Früchte getragen. Er hat im letzten Jahr mit vielen Unternehmen und Behörden in der ganzen Schweiz gesprochen und dazu beigetragen, dass die Rekrutierung von Geflüchteten durch Arbeitgebende vereinfacht wird. Dank seiner Unterstützung wurden beispielsweise in einigen Kantonen Ansprechstellen für Arbeitgebende ins Leben gerufen, die bereit sind, Geflüchtete einzustellen. Es hat sich gezeigt: Viele Arbeitgebende sind bereit, Geflüchteten eine Chance zu geben. Wir müssen sie bei der Rekrutierung aber administrativ entlasten. Daran arbeiten wir. Zurzeit befinden sich verschiedene gesetzliche Anpassungen in der Vernehmlassung, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Status S erleichtern sollen. Dazu[NB]gehört[NB]der[NB]Ersatz[NB]der[NB]Bewilligungspflicht durch eine einfache Meldung. Diese Anpassung soll ab Herbst 2025 in Kraft treten.

Aufgrund der zahlreichen laufenden Arbeiten, die ich Ihnen soeben beschrieben habe, erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als bereits erfüllt und beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.