Wicki Hans · Ständerat · 2025-06-10
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-10
Wortprotokoll
Am 15.[NB]Februar 2023 wurde die Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten" in Form eines ausformulierten Entwurfes eingereicht. Sie kam mit 136[NB]767 gültigen Unterschriften zustande. Die Initiative verlangt einerseits, dass Münzen und Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen, und andererseits, dass ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird.
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 26.[NB]Juni 2024, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und unterbreitet der Bundesversammlung gleichzeitig einen direkten Gegenentwurf. Der Nationalrat hat die Volksinitiative am[NB]5.[NB]März 2025 beraten und empfiehlt sie ebenfalls zur Ablehnung. Allerdings beantragt er, nachdem er in der Detailberatung eine Änderung vorgenommen hat, mit 185 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Zustimmung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates.
Das Eintreten auf die Volksinitiative ist obligatorisch. Unsere Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, hingegen den direkten Gegenentwurf des Bundesrates anzunehmen. [PAGE 478]
Der Grundgedanke der Initiative wird klar unterstützt. Bereits heute sind die Sicherstellung der Bargeldversorgung sowie des Frankens als Schweizer Währung gesetzlich geregelt. Um deren Bedeutung zu unterstreichen, kann dies auch[NB]in[NB]der[NB]Bundesverfassung verankert werden. Es geht letztlich um zwei zusätzliche Sätze in Artikel 99 der Bundesverfassung.
Die Formulierungen des Bundesrates sind präziser als diejenigen in der Initiative. Sie verändern diese inhaltlich nicht. So reicht etwa die Verankerung des Frankens als Schweizer Währung in der Bundesverfassung aus, denn im Falle eines Ersatzes durch eine andere Währung müsste eine Anpassung der Verfassung erfolgen, über die ohnehin Volk und Stände befinden würden. Ebenso wird mit dem Hinweis auf die Nationalbank gleich die für die Bargeldversorgung zuständige Institution angesprochen. Auf den Hinweis zur Menge des Bargelds wird zwar verzichtet, dafür impliziert die Bestimmung, dass die Bargeldversorgung sichergestellt sein muss. Gemäss dem Bundesrat wird damit an die bisherigen Begrifflichkeiten der rechtlichen Regelungen angeknüpft. Dies habe den Vorteil, dass es dazu eine gefestigte Auslegung und Praxis gebe.
Entsprechend war der direkte Gegenentwurf in unserer Kommission unbestritten. Besprochen wurde im Rahmen der Beratungen in der Kommission insbesondere die Thematik, ob es eine generelle Annahmepflicht für Bargeld in der Schweiz gebe. Im Fokus steht dabei Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel. Dessen Wortlaut ist nicht ganz klar, weshalb es in den letzten Jahren einiges an Literatur und Gutachten dazu gab. Die Haltung ist dabei weitgehend, dass dieser Artikel eine dispositive Annahmepflicht vorsieht. Das heisst, die Vertragsparteien können selbstständig entscheiden, ob sie Bargeld annehmen wollen oder nicht. Rein rechtlich besteht damit aktuell weder im öffentlichen noch im privaten Sektor eine eigentliche Annahmepflicht. Würde eine solche eingeführt, hätte dies in der Umsetzung einige Folgen. So gäbe es etwa für viele Unternehmen Mehrkosten. Derzeit prüft allerdings der Bundesrat eine mögliche Annahmepflicht bei öffentlichen Unternehmen, etwa bei den Verkehrsmitteln. Dies ist aber nicht Teil der hier vorliegenden Entwürfe.
Auf die Änderungen des Nationalrates im Entwurf des Bundesrates komme ich im Rahmen der Detailberatung zu sprechen.