Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-06-10
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-10
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates 2024 haben wir uns in der Subkommission mit der OECD-Mindestbesteuerung und der ETH besonders vertieft befasst.
Zur OECD-Mindestbesteuerung: Im Juni 2023 haben die Stände und das Stimmvolk mit fast 80 Prozent Zustimmung die für die OECD-Mindestbesteuerung nötige Verfassungsänderung angenommen. Der Hauptgrund für die Annahme der OECD-Mindestbesteuerung im Parlament und in der Bevölkerung war das Anliegen, dass Steuererträge nicht ins Ausland abfliessen. Der Bundesrat stand und steht immer noch vor der grossen Herausforderung, dafür zu sorgen, dass Steuererträge nicht abfliessen, die Rechtssicherheit gewährleistet ist, administrative Entlastungen stattfinden und damit der Standort Schweiz gestärkt wird. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Zur Erinnerung: Die OECD/G-20-Mindestbesteuerungsregeln finden Anwendung auf internationale Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Die Anwendung erfolgt in drei Stufen.
Erstens wird die Mindestbesteuerung von betroffenen Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten in ihrem eigenen Staat vorgenommen. Sie ist in der Schweiz seit dem[NB]1.[NB]Januar 2024 in Kraft. Im Jahr 2025 dürften laut Bundesrat von den 120 Staaten, die dem Abkommen über die OECD-Mindestbesteuerung beigetreten sind, rund 50 Staaten die entsprechenden Regeln national umgesetzt haben, neben den EU-Staaten auch das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien, Japan sowie Südkorea.
Zweitens stellt die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) die Mindestbesteuerung auch für alle ausländischen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe bei der obersten Muttergesellschaft sicher, wenn die Geschäftseinheiten im Ausland keiner Mindestbesteuerung unterworfen sind. Die Schweiz hat diese Steuer per 1.[NB]Januar 2025 in Kraft gesetzt. Hätte die Schweiz sie nicht in Kraft gesetzt, könnten andere Staaten gemäss den Regeln der OECD/G-20-Mindestbesteuerung diese ausländischen Gewinne mit der zweiten internationalen Ergänzungssteuer, der sogenannten UTPR, besteuern.
Drittens ist die soeben erwähnte zweite internationale Ergänzungssteuer, die UTPR, vorgesehen. Diese stellt die Mindestbesteuerung aller Geschäftseinheiten in einer Unternehmensgruppe sicher, auch für jene unversteuerten Gewinne, die weder der nationalen Ergänzungssteuer noch der ersten internationalen Ergänzungssteuer unterworfen sind.
Die Idee der zweiten internationalen Ergänzungssteuer ist, dass die OECD/G-20-Mindestbesteuerung weltweit durchgesetzt werden soll, also auch in Staaten wie den USA, China oder Indien, die selbst keine Mindestbesteuerung haben. Die Schweiz hat diese zweite internationale Ergänzungssteuer aus politischen, wirtschaftlichen und insbesondere rechtlichen Gründen nicht in Kraft gesetzt. Nachdem bereits die Administration von US-Präsident Joe Biden die OECD-Mindestbesteuerung nicht eingeführt hatte, kommt die wohl definitive Ablehnung durch die neue Administration nicht ganz überraschend. Die anstehende Reform der US-Unternehmensbesteuerung und die seitens der USA möglichen Gegenmassnahmen gegen extraterritoriale sowie die USA oder US-Unternehmen diskriminierende Steuern - gemeint ist die OECD-Mindestbesteuerung - verstärken die aktuellen Unsicherheiten. Im Hauptfokus der USA steht die zweite internationale Ergänzungssteuer sowie der Angriff auf die Steuersouveränität der USA.
Offen ist, wie die EU auf die Massnahmen der USA reagieren wird. Die EU-Staaten sind verbindlich gebunden, beide internationalen Ergänzungssteuern zu erheben. Aufgrund von möglichen Retorsionsmassnahmen der USA könnte die EU gezwungen sein, ihre eigenen Richtlinien zu ändern. Solange die Schweiz aber damit rechnen muss, dass die EU-Staaten gegenüber der Schweiz die zwei internationalen OECD-Ergänzungssteuern anwenden, liegt es im Interesse der Schweiz, die Mindeststeuern regelkonform anzuwenden, um weiterhin die Rechtssicherheit hochzuhalten und vor allem um zu vermeiden, dass Steuersubstrat von Unternehmen ausserhalb der Schweiz abgeschöpft wird. Erste Steuererklärungen werden bereits Mitte Juni erwartet; sie sind für das Steuerjahr 2024 spätestens im Juni 2026 einzureichen. Bis dahin muss noch versucht werden, Vereinfachungen bei den administrativ komplizierten OECD-Mindeststeuern zu erreichen. Auch müssen die Kantone rechtzeitig einbezogen werden, wenn es namentlich die kantonalen Steuermassnahmen betrifft. Es braucht auch noch einen internationalen Streitbeilegungsmechanismus.
Gegenwärtig sind viele Entwicklungen in den USA und in den EU-Staaten noch neblig. Umso mehr sind Bundesrat, Kantone und Verwaltung gefordert, die Entwicklungen weiterhin eng zu beobachten und zu begleiten. Es geht um den Standort Schweiz, um Rechtssicherheit und auch darum, dass die Differenz zur Mindestbesteuerung in der Schweiz abgeschöpft wird. Das Stimmvolk vertraute mit fast 80 Prozent Zustimmung auf diese Zusicherung. Es geht nun darum, dass Bund und Kantone diesbezüglich am gleichen Strick ziehen.
Ich komme nun zum ETH-Bereich und zur Erreichung der strategischen Ziele 2024: Der ETH-Bereich war auch im Berichtsjahr 2024 sehr erfolgreich unterwegs. Der ETH-Bereich umfasst den ETH-Rat als strategisches Führungs- und Aufsichtsorgan, die zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und in Lausanne sowie vier Forschungsanstalten: das Paul-Scherrer-Institut, die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz.
Gemäss dem Bundesrat hat der ETH-Bereich die strategischen Ziele im Jahre 2024 fast alle erreicht. Ein Ziel betrachtet der Bundesrat als teilweise erreicht, und zwar das Ziel 8, "Immobilienmanagement und Nachhaltigkeit"; ich werde darauf zurückkommen. Die beiden ETH bieten eine auf die Bedürfnisse der Gesellschaft ausgerichtete Lehre von hoher Qualität, welche eine grosse Nachfrage erfährt. Die Anzahl Studierender im Bachelor- und Masterstudiengang pro Professorin oder Professor ist erneut gestiegen; das Betreuungsverhältnis hat sich damit weiter verschlechtert. Erste Massnahmen im Rahmen der Strategie zur Entwicklung der Studierendenzahlen wurden bereits in die Wege geleitet. Der Frauenanteil bei den Studierenden steigt zwar kontinuierlich, jedoch sehr langsam an.
Die beiden ETH bestätigten im Berichtsjahr 2024 ihre Spitzenplätze in internationalen Hochschulrankings. Mit ihren Forschungsarbeiten leisten die Institutionen des ETH-Bereichs wichtige Beiträge in zukunftsrelevanten Themenfeldern wie künstliche Intelligenz, Energie und Nachhaltigkeit sowie Raumfahrt. Die Erträge aus kompetitiv eingeworbenen Mitteln stiegen erneut. Mit dem Bau und dem Betrieb von national und international bedeutenden Forschungsinfrastrukturen leistet der ETH-Bereich einen substanziellen [PAGE 474] Beitrag zur Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz und dessen internationaler Vernetzung. Im Berichtsjahr wurde "Alps", der schnellste Supercomputer Europas, am Schweizerischen Hochleistungsrechenzentrum (CSCS) der ETH Zürich in Lugano eingeweiht. Weitere Highlights im Jahr 2024 waren die Lancierung eines Masterstudiengangs in Weltraumwissenschaft, die Eröffnung des gemeinsamen KI-Instituts der beiden ETH Zürich und Lausanne und die Inbetriebnahme des ersten Innovationsparks von Switzerland Innovation in Villigen im Kanton Aargau.
Der ETH-Bereich pflegt den Dialog mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Es bestehen nationale und internationale Partnerschaften mit Akteuren aus der Wissenschaft, aus dem öffentlichen und aus dem privaten Sektor. Der Wissens- und Technologietransfer findet auf vielfältige Weise statt. Die Unterstützung unternehmerischen Handelns mündet in der Gründung zahlreicher Spin-offs. Dabei müssen die Rahmenbedingungen noch verbessert werden, damit diese Spin-offs, wenn sie Gewinn abwerfen, auch tatsächlich in der Schweiz bleiben.
Die Institutionen des ETH-Bereichs beteiligen sich an den nationalen Forschungsprogrammen und Kooperationsprojekten. Im Berichtsjahr hat der ETH-Rat einen Richtungsentscheid zum weiteren Verlauf des Projekts zur Überprüfung der Organisation und Struktur des ETH-Bereichs getroffen. Die Strategie für assoziierte Standorte im ETH-Bereich wird beim Aufbau des Campus Heilbronn der ETH Zürich berücksichtigt. Auch für den ETH-Bereich gewinnt das Thema Sicherheit zunehmend an Bedeutung.
Der Bund ist die wichtigste Finanzierungsquelle des ETH-Bereichs. 2024 deckte er direkt oder indirekt 83 Prozent der Erträge. Der Anteil von Erträgen aus Drittmitteln und aus kompetitiv eingeworbenen Mitteln stieg auf 32,2 Prozent. Bei Drittmitteln ist für alle Beteiligten wichtig, dass die Forschungsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Die Reserven hatten am 31.[NB]Dezember 2024 den Stand von 941 Millionen Franken erreicht. Insgesamt reduzierte sich das übrige Eigenkapital im Berichtsjahr um 184 Millionen Franken. Seit 2019 fand ein Abbau um 17,1 Prozent statt. Das Ziel des Bundesrates für die strategische Periode 2021-2024 wurde in diesem Bereich somit erreicht.
Der ETH-Bereich sorgt für ein angemessenes Funktionieren und den Werterhalt seines Immobilienportfolios und achtet auf Nachhaltigkeit. Der Immobilienpark, rund 400 Gebäude, ist sowohl der Stolz wie auch das Sorgenkind des ETH-Bereichs. Ein externes Projektaudit zum Neubau GLC der ETH Zürich stellte ein umfassendes Fehlverhalten des Generalunternehmens fest, ortete aber auch Verbesserungspotenzial aufseiten des Bauherrn. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach einer besseren Zusammenarbeit mit dem BBL.
Die Institutionen des ETH-Bereichs sind attraktive Arbeitgeberinnen. Die Bestrebungen, den Frauenanteil zu erhöhen, zeitigen gute Erfolge. Im Berichtsjahr wurde eine Strategie für Diversität, Gleichstellung und Inklusion im ETH-Bereich für die Jahre 2025 bis 2028 verabschiedet. Der Anteil Lernender am Personal liegt jedoch noch unter den Erwartungen.
Erfolgreich zu sein, heisst nicht, keine Herausforderungen zu haben. Auf die finanziellen Herausforderungen, die wir in diesem Rat schon mehrmals diskutiert haben, gehe ich nicht mehr ein. Auch mit der Erhöhung der Studiengebühren befasste sich das Parlament schon mehrmals. Die wichtigste strategische Initiative im ETH-Bereich ist nach wie vor das Organisationsentwicklungsprojekt "Fit for the Future". Es geht darum, die ETH fit für die Zukunft zu machen, die vorhandenen Mittel noch mehr in den Dienst von Gesellschaft, Forschung, Lehre und Wissenschaft zu stellen. Anders gesagt, es geht um höhere Effizienz, bessere Koordination und bessere Sichtbarkeit des ETH-Bereichs in der Romandie. Hier gibt es noch Luft nach oben, ebenso in den Bereichen Digitalisierung, Cyber und KI. Nicht nur die Wissenschaft, auch die Wirtschaft und Politik sind in den Bereichen Digitalisierung, Cyber und KI gefordert, damit wir den Anschluss nicht verpassen.
Getrübt wird der Ruf des ETH-Bereichs durch unangemessenes Verhalten von Einzelpersonen und durch Arbeitsplatzkonflikte. Es darf nicht sein, dass die Reputation des ETH-Bereichs durch Einzelpersonen geschädigt wird. Der ETH-Rat ist sich dessen bewusst. Es geht nun darum, die Prozesse anzupassen. Die Möglichkeiten für das Melden von unangemessenem Verhalten sind verbessert worden und werden noch weiter verbessert. Es gibt heute eine Respektstelle. Ebenso ist die Schulung im Bereich Kulturentwicklung eine Daueraufgabe. Wahrscheinlich braucht es in Zukunft aber auch noch bessere Möglichkeiten, disziplinarisch einzugreifen.
Zusammenfassend ist immer wieder festgehalten worden, dass die Forschungsfreiheit an der ETH nicht eingeschränkt wird, egal mit welchen Massnahmen. Damit schliesse ich meinen Bericht.