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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-06-10

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-10

Wortprotokoll

Ich fordere mit meiner Motion, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Mitgliedschaft der Schweiz in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu kündigen.

Der Gedanke war schon lange vorhanden, vor allem aufgrund der kontroversen Urteile im Zusammenhang mit der EMRK, welche die Schweiz betreffen. Im Asyl- und Einbürgerungswesen, aber auch im Bereich Privat- und Familienleben wurden Entscheide gefällt, die mir gar nicht gepasst haben. Den Gedanken eines Austritts und Wiedereintritts mit Ausnahme der vorgenannten Rechtsbereiche bin ich auch kurz durchgegangen und musste sagen: Nein, das ist nicht die Lösung, es müsste eigentlich ein Austritt der Schweiz sein.

Dieser Gedanke wurde am 9.[NB]April 2024 genährt, als die Schweiz wegen angeblicher Passivität gegen die Klimaerwärmung verurteilt wurde. Es stört mich, dass sich europäische Richter in die schweizerische Klimapolitik einmischen und die Stimmbürger desavouieren, welche am 18.[NB]Juni 2023 das CO2-Gesetz angenommen haben. Es ist anzunehmen, dass sich die klimapolitische Situation in den meisten Ländern der 16 zustimmenden Richter nicht besser präsentiert. Gemäss Schweizer Recht können keine Richter Volksentscheide umstossen. Mit dem gleichen Argument könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz zum Beispiel auch für die Vernachlässigung ihrer Verteidigungsbereitschaft verurteilen, weil dadurch die nationale Sicherheit gefährdet und letztlich der Tod vieler Menschen im Kriegsfall hingenommen würde - aber da müsste natürlich zuerst jemand klagen.

Die Schweiz wurde bis Anfang 2021 vom EGMR 124-mal verurteilt, meistens wegen Bagatellfällen, die vielfach mit den Menschenrechten im engeren Sinn nichts zu tun haben. Von den - hören Sie! - 8721 gegen die Schweiz registrierten Beschwerden stellte der Gerichtshof oder das Ministerkomitee in 146 Fällen eine Verletzung der EMRK fest. Diese entsprechen 1,65 Prozent der insgesamt 8721 gegen die Schweiz registrierten Beschwerden, also einem ganz kleinen Anteil.

Natürlich haben diese Urteile in der Regel keine direkten Auswirkungen, sie beeinflussen aber die nationale Rechtsprechung und kollidieren vielfach mit demokratisch gefällten Volksentscheiden. Zudem halten sie die Bürokratie auf Trab, indem sich der Bundesrat rechtfertigen und jeweils darlegen muss, ob und wie er die zum Teil weltfremden Urteile umsetzen will.

Um der Einmischung der fremden Richter aus Strassburg in unsere bewährten direkt-demokratischen Prozesse ein Ende zu setzen, wollte ich mit dieser Motion den Austritt aus der EMRK verlangen. Die Schweiz kann durch die Verfassung garantierte Menschenrechte auch ohne Mitgliedschaft in der EMRK hinreichend schützen.

Nun, zum Glück funktionieren die politischen Reflexe von Ständerat und Nationalrat. Im Juni 2024 haben sich der Ständerat und dann auch der Nationalrat gegen die wiederholte und im Klimafall besonders ausgeprägte Übergriffigkeit [PAGE 927] des EGMR aufgelehnt. Die Erklärungen der beiden Räte waren notwendig und deutlich. Zu kritisieren ist einzig, weshalb nicht schon früher ein solches Zeichen gesetzt wurde. Diese Reflexe zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind - erstens institutionell und zweitens politisch. Dem Gerichtshof fehlt meines Erachtens die Kompetenz, sich als internationales Klimagericht zu etablieren. Er hat über Recht gesprochen, das es faktisch so nicht gibt. Die Richter wollen sich in der Klimadebatte politisch äussern, diese Aufgabe ist ihnen jedoch nicht übertragen. Einen Entscheid gegen ein Land mit direkter Demokratie zu verhängen, welches nach einer Volksabstimmung die Klimapolitik bestätigt hat, muss eine politische Reaktion, einen politischen Reflex auslösen. Die beiden Kammern haben das mit ihren Erklärungen umgesetzt. Am 28.[NB]August 2024 hat auch der Bundesrat seine Haltung zu diesem Urteil publiziert und kritisch festgestellt, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfülle. Herr Bundesrat, das ist bemerkenswert, ich danke Ihnen für die Zurückweisung des Urteils.

Diese Signale gehen in die richtige Richtung. Eine vollständige Kündigung der Mitgliedschaft ist in Anbetracht dieser deutlichen institutionellen und politischen Reaktionen aktuell nicht mehr notwendig, und ich ziehe meine Motion zurück.

Übrigens hat der Nationalrat in der Sondersession die Motion 24.3485 von Ständerat Caroni - auch er ein Appenzeller - angenommen. Sie fordert, dass der Ermessens- und Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt wird.