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Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-10

Wortprotokoll

Geschätzter Herr Nationalrat Egger, Sie wollen den Bundesrat beauftragen, die Einführung eines finanziellen Bonus-Malus-Systems für die Kantone zu prüfen, um diese zu mehr Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern zu bewegen.

Diese Motion basiert auf einer unzutreffenden Annahme, nämlich der, dass der Bund über keine wirksamen Mittel verfügt, um den Vollzug von Wegweisungen durch die Kantone sicherzustellen. Das Gegenteil ist der Fall. Die gesetzliche Grundlage ist klar: Die Kantone sind verpflichtet, den Wegweisungsvollzug durchzuführen, und der Bund hat Instrumente, um diesen Vollzug nicht nur zu unterstützen, sondern auch durchzusetzen, namentlich mit finanziellen Sanktionen. Seit 2016 haben wir, gestützt auf das Asylgesetz, bei rund 530 Fällen die Bundessubventionen gestrichen, wenn ein Kanton seine Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt hat und keine entschuldbaren Gründe vorlagen. Dies hatte zur Folge, dass den Kantonen Subventionen in Höhe von rund 30 Millionen Franken entgangen sind. Die Wirkung zeigt sich deutlich: Die Zahl solcher Fälle nimmt ab, auch weil diese Regelung präventiv wirkt.

Es braucht aus Sicht des Bundesrates aber auch keine neuen Anreize, wie sie dem Motionär vorschweben. Ein effizienter Vollzug liegt im Eigeninteresse der Kantone. Er senkt ihre eigenen Kosten im Umgang mit den betroffenen Personen. Es ist auch weder nachhaltig noch gerechtfertigt, den Kantonen zusätzliche Mittel bereitzustellen, damit sie etwas tun, was ohnehin ihre gesetzliche Pflicht ist.

Hinzu kommt, dass die Einführung eines Bonussystems erhebliche Kostenfolgen für den Bund hätte. Angesichts der angespannten Finanzlage erscheint dies schlicht nicht opportun. Statt neue finanzielle Belohnungen zu schaffen, die den Bund zusätzlich belasten und falsche Anreize setzen würden, sollten wir beim bewährten System bleiben.

Ich erlaube mir, noch die Antwort nachzureichen auf die Frage, die Sie gestellt haben. Im Jahr 2024 fanden - ohne Ukraine - 7205 Rückkehren statt. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2020, und es sind mehr als 25 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.