Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist mit Ihnen, geschätzter Herr Nationalrat Bürgi, grundsätzlich einig, dass sich das 24-Stunden-Verfahren in den Bundesasylzentren bewährt hat. Ich freue mich, auch das einmal zu hören. Gesagt habe ich es selber schon oft, aber gehört habe ich es fast noch nie. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass das 24-Stunden-Verfahren nur bei Personen aus jenen Herkunftsstaaten angewandt werden soll, die grundsätzlich nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind. Asylgesuche von Staatsangehörigen aus den nordafrikanischen Ländern Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen werden im 24-Stunden-Verfahren behandelt. Personen aus[NB]diesen[NB]Ländern[NB]erhalten[NB]aufgrund der tiefen Schutzquote selten ein Bleiberecht in der Schweiz. Diese Staaten haben nämlich eine Asylanerkennungsquote von knapp über 0 Prozent.
Der Motionär regt an, das 24-Stunden-Verfahren nun auch auf Asylsuchende aus weiteren Herkunftsstaaten auszuweiten. Beim 24-Stunden-Verfahren handelt es sich aber, und das müssen Sie wissen, um ein ganz normales Verfahren. Die Asylgesuche werden auch in diesem Verfahren sorgfältig und einzelfallspezifisch geprüft. Alle Asylsuchenden erhalten zudem die gleichen Rechte und Zugang zu unentgeltlicher Rechtsvertretung, auch im 24-Stunden-Verfahren. Die Beschleunigung wird einzig dadurch erreicht, dass die Arbeitsschritte eng aufeinanderfolgen und das Verfahren in nur einer Sprache durchgeführt werden kann, weil alle dieselbe Sprache sprechen. In der Praxis lässt sich das aber nur umsetzen, wenn viele Gesuchsteller diese gleiche Sprache sprechen und die Einsätze der Dolmetschenden entsprechend effizient geplant werden können. Ein flächendeckender Einsatz für Asylsuchende aus allen Staaten ist mit den verfügbaren Mitteln aus organisatorischen und logistischen Gründen nicht möglich.
Unterbringungsplätze in Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion braucht es zudem unabhängig vom 24-Stunden-Verfahren. Sie dienen letztlich auch dazu, eine vorzeitige Verteilung an die Kantone zu verhindern. Auch können sich dort Personen während eines Dublin-Verfahrens oder nach einem Entscheid aufhalten, bis die Rückführung in den Dublin-Staat oder den Herkunftsstaat organisiert ist. Der Vollzug kann dann direkt ab den Bundesstrukturen erfolgen. Dies entspricht einem Anliegen der Kantone. Da es solche Zentren weiterhin braucht, muss der Bund solche bei Bedarf auch weiterhin planen und umsetzen können. Darauf zu verzichten und die Flexibilität bei der Unterbringung des Bundes entsprechend zu reduzieren, würde letztlich nur dazu führen, dass eine Lastenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden erfolgt, und das wollen wir nicht.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat Ihnen, diese Motion abzulehnen.