Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-18
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Sie haben zu diesen beiden Vorstössen einen Bericht der WAK vom 13. [PAGE 665] November 2002 erhalten. Ich erlaube mir, ganz kurz einige Eckwerte in Erinnerung zu rufen:
Zur Standesinitiative Jura vom 14. August 2002: Hier geht es um die Forderung nach systematischen Reihenuntersuchungen der Rinder in der Schweiz. Die Kommission beantragt Ihnen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Ich möchte drei Punkte in Erinnerung rufen: Erstens würden derartige Reihenuntersuchungen nicht die Gewissheit bringen, die man sich davon erhofft, weil die Krankheit so geartet ist, dass sie nur in einem bestimmten Stadium entdeckt werden kann. Zweitens müssen diese Reihenuntersuchungen nach der heutigen Technik alle sechs Monate wiederholt werden, damit man einigermassen verlässliche Ergebnisse zu erhält. Drittens können Sie sich vorstellen, mit welchem finanziellen Aufwand eine solche konstante Reihenuntersuchung verbunden wäre; das wäre sehr teuer. Der entscheidende Punkt ist aber der, dass mit solchen Reihenuntersuchungen keine Sicherheit geschaffen werden kann. Die Mittel, die dafür eingesetzt würden, würden verpuffen und nicht zu dem Ergebnis führen, das man sich von diesen flächendeckenden BSE-Tests erhofft; sie würden im Gegenteil zu einer falschen Vertrauensbasis führen.
Zur Motion: Sie sehen, dass die Motion fünf verschiedene Punkte aufweist, die hier zusammengewürfelt wurden. Verlangt werden:
1. ein sofortiges, befristetes Verbot von Tier- und Fleischmehl. Hier hat der Bundesrat bereits Massnahmen ergriffen und ist laufend daran, diese Massnahmen zu überprüfen;
2. die Verlagerung von Forschungsgeldern von der konventionellen Landwirtschaft in den Biolandbau. Der Bundesrat legt in seiner Antwort ganz klar dar, was hier gemacht worden ist und was gemacht wird und dass die Mittel für die Forschung im Biolandbau wesentlich gesteigert worden sind;
3. die Förderung der hofeigenen Fütterung. Hier haben wir mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz zusätzliche Massnahmen beschlossen;
4. der Verzicht auf Gentech-Futtermittel. Der Bundesrat legt ganz klar dar, mit welchen Schwierigkeiten ein derartiger Verzicht verbunden wäre.
5. die immer wieder geforderte Deklaration von Lebensmitteln, die auch über die Tierfütterung Auskunft gibt. Eine Rückverfolgung wäre nötig, wenn man entsprechende Angaben machen müsste, was kaum durchführbar wäre.
Die Kommission beantragt Ihnen also, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Bei der Motion sehen Sie die Stimmenverhältnisse: Bezüglich der Ziffern 2, 4 und 5 beantragen wir Ablehnung, und bezüglich Ziffer 3 beantragt Ihnen die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen, die Motion als Postulat zu überweisen. Allerdings hat sich die Situation, wie ich es bereits gesagt habe, seit der Beschlussfassung in der Kommission aufgrund unserer letzten Beschlüsse in der "Agrarpolitik 2007" bereits wieder geändert.
Ich bitte Sie, gemäss den Anträgen der Kommission zu entscheiden.