Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-11
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-11
Wortprotokoll
Die Ansichten von Kollege Jositsch kann ich mehrheitlich teilen. Das Kriegsmaterialgesetz der Schweiz ist ein Balanceakt zwischen ethischer Verantwortung und wirtschaftlichen und vor allem auch sicherheitspolitischen Interessen. Der Schutz der Menschenrechte und die Neutralität der Schweiz sind von zentraler Bedeutung, aber die aktuellen Regelungen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der Schweizer Rüstungsindustrie und somit eben auch die glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Deshalb ist eine sachliche Debatte notwendig, um die sicherheitspolitischen Interessen zu gewährleisten. [PAGE 497]
Was heisst "bewaffnete Neutralität der Schweiz"? Wie ist sie möglich? "Bewaffnet" bedeutet genügend Personal in der Armee, genügend Ausrüstung, aber auch eine einheimische Rüstungsindustrie, die den Betrieb und den Unterhalt unserer Systeme gewährleistet. Die Rüstungsindustrie in der Schweiz muss in der Lage sein, dies möglichst autonom zu garantieren. Wenn wir das Regime, das heute gilt, beibehalten, dann werden wir keine Rüstungsindustrie mehr haben.
Was ist die Alternative? Die Schweiz wäre zu hundert Prozent vom Ausland abhängig, was den Betrieb, den Unterhalt und die Herstellung betrifft. Die ganze Innovation und die kleinen KMU, die existieren, würden zugrunde gehen, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Innovationen für die grossen Firmen zu machen. Diese grossen Firmen haben bereits begonnen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern. Das ist die Realität. In Anbetracht dieser Realität haben wir Handlungsbedarf, wenn wir die sicherheitspolitischen Interessen in den Vordergrund stellen wollen. Wir haben nun mal eine andere Lage seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Deshalb haben auch diejenigen, die vorher für eine Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes waren, ihre Meinung geändert und sagen jetzt, dass wir Handlungsbedarf haben, im Interesse der Sicherheit unseres Landes.
Für mich bedeutet das Interesse an der Sicherheit unseres Landes im Rahmen der bewaffneten Neutralität eine Bewaffnung der Schweiz inklusive Rüstungsindustrie. Die Neutralität können wir gewährleisten, indem in beiden Anträgen Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung, also die 25 Staaten, die die gleichen Exportregeln haben wie die Schweiz, berücksichtigt wird. Das ist die Ausgangslage. Ich bin überzeugt, dass die Änderungen, die wir in Artikel 22a machen, sowie der Einzelantrag Burkart die richtige Lösung für die Schweiz darstellen, um diesen Balanceakt zu gewährleisten und um für unser Land das Beste herauszuholen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sowohl den Mehrheitsantrag in Artikel 22a als auch den Einzelantrag Burkart anzunehmen.