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preparatory:AB 358040

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-11

Wortprotokoll

Warum ist es so wichtig, den Entwurf des Bundesrates, den Antrag der Kommissionsmehrheit und - was leider nicht mehr möglich ist - den Einzelantrag Burkart abzulehnen und stattdessen meinem Minderheitsantrag zuzustimmen? Ich orientiere mich bei dieser Empfehlung an folgendem Kompass:

1.[NB]Ich will eine gute Lösung für die Ukraine. Würde nämlich die Ukraine ihre Souveränität verlieren, verschlechtert sich die Sicherheitslage in Europa und damit auch unsere eigene Sicherheit dramatisch.

2.[NB]Ich will eine gute Lösung für die Industrie. Ihre sicherheitstechnische Kooperationsfähigkeit mit unseren besten Partnern und Freunden in Europa steht heute jedoch grundsätzlich infrage. Das ist schlecht für den Standort Schweiz und schlecht für unsere Sicherheit.

3.[NB]Ich will eine Lösung, die mit den grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts im Einklang steht, die auf dem Gewaltverbot, der UNO-Charta, den Genfer Konventionen und den Menschenrechten beruhen.

Ich will aber keine Lösung, die auf einem demokratiepolitischen Verrat beruht. Wir haben Beschlüsse gefasst, die dem Initiativkomitee den Rückzug der Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer" ermöglichte. Wir können diese nun nicht einfach rückgängig machen, als ob nichts gewesen wäre. Ja, die Weltlage hat sich geändert, und ja, wir müssen unser Kriegsmaterialgesetz anpassen. Dazu stehe ich. Aber die Anpassung muss im Einklang mit der UNO-Charta stehen, der Unterstützung der Ukraine dienen und darf nicht Löcher ins Gesetz schiessen, die Lieferungen an Unrechtsstaaten ermöglichen.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit verletzt alle diese Grundsätze. In meinen Augen wirkt er für die Industrie lediglich wie eine Trosttherapie à la "Heile, heile Säge, drüü Tag Räge, drüü Tag Schnee, s tuet denn nüme weh", statt den Bruch wirklich zu schienen. Dieser Antrag nützt der Ukraine nicht, aber er öffnet alle Schleusen für indirekte Exporte an Unrechtsstaaten und in Bürgerkriege. Ausserdem verrät er die Abmachungen, die dem Initiativkomitee den Rückzug der Korrektur-Initiative ermöglicht haben.

Deshalb ist wohl allen klar: Stimmen Sie heute der Kommissionsmehrheit zu, wird mit grösster Wahrscheinlichkeit das Referendum ergriffen. Dadurch, dass der Einzelantrag Burkart durchgekommen ist, vergrössert sich diese Wahrscheinlichkeit sehr. Angesichts der geschilderten Ausgangslage und insbesondere weil man zeigen kann, dass die Öffnung der Ukraine und der Industrie wenig bis nichts nützt, gebe ich persönlich dem Referendum gute Erfolgschancen. Dann würden wir aussenpolitisch und auch die Industrie selber wieder vor einem Scherbenhaufen stehen. Wir können es uns aber einfach schlicht nicht leisten, weitere Jahre zu vertrödeln. Herr Mühlemann hat gesagt, es sei zu spät. Indem wir solche Änderungen machen, die nicht goutiert werden, wird es noch später werden.

Ich appelliere an Sie, zu einer wirklich tragfähigen Lösung beizutragen, die gut ist für die Sicherheit der Ukraine und damit für unsere eigene Sicherheit, die gut ist für die Anschlussfähigkeit unserer Industrie an die sicherheitstechnische Entwicklung in Europa und die demokratiepolitisch wasserdicht ist, indem sie Lieferungen in Bürgerkriege weiterhin ausschliesst.

Wir haben nun drei Jahre lang diskutiert. Wie eingangs erwähnt, bin auch ich erschüttert, dass die Schweizer Industrie nicht einmal mehr Tarnnetze nach Deutschland verkaufen kann und dass andere europäische Staaten den Kauf von Rüstungsgütern aus der Schweiz grundsätzlich ausschliessen, weil sie uns nicht mehr über den Weg trauen. Das ist nicht allein ein industriepolitisch, sondern - geschätzter Herr Bundesrat, das stimmt - auch ein aussen- und sicherheitspolitisch unhaltbarer Zustand, den es zu ändern gilt. Unser Abseitsstehen wird nicht mehr verstanden, und noch weniger wird verstanden, dass der Bundesrat eisern an der Ukraine-Verordnung festhält, die im Technologiebereich wie erwähnt das Opfer, die Ukraine, gleich behandelt wie den Aggressor Russland.

Dennoch glauben wohl die Kommissionsmehrheit und auch Kollege Burkart mit seinem Antrag, sich den Luxus leisten zu können, am Kern unseres Problems nichts zu ändern, nämlich an der in der Ukraine-Verordnung verankerten Gleichbehandlungspflicht. Die Vertreter der Mehrheit wollen, dass wir bedingungslos liefern können. Wie wir nun von Herrn Bundesrat Parmelin gehört haben, stimmt aber genau das "bedingungslos" nicht. In der Logik der Ukraine-Verordnung muss der Bundesrat im Ernstfall, das heisst im Bündnisfall gemäss Artikel 5, bei allen die Reissleine ziehen, die einem überfallenen Opfer mit eigenen Truppen beistehen. Das kann Frankreich sein, das können Deutschland, Dänemark und [PAGE 508] Polen sein, das können die Länder sein, die rings um uns herum und in der Nato sind. Das heisst, im Ernstfall ist der Antrag der Mehrheit für die Unterstützung der Ukraine eigentlich keinen Schuss Pulver wert. Das haben wir in der SiK-S und jetzt mehrfach bestätigt bekommen.

Hier setzt meine Minderheit an. Sie orientiert sich am Regelwerk des Bundesrates von 1993. Er sagte damals, das Aggressionsverbot der UNO-Charta habe Vorrang. Deshalb können wir gegen einen Aggressor einseitig Sanktionen verhängen. Entsprechend verzichtete der Bundesrat dann anlässlich des UNO-Beitritts auf einen formellen Vorbehalt. Stimmen Sie meiner Minderheit zu, so weiten Sie diesen Gedanken auf die Kriegsmaterialausfuhr aus und stützen so die Industrie. Wenn der Bundesrat eindeutig zwischen Aggressor und Opfer unterscheiden kann, wie er das im Fall des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine macht, so kann der Bundesrat auch im Bereich der Kriegsmaterialausfuhr einseitige Beschlüsse fassen, so wie er dies bei der grossen Mehrheit der seit 1993 verhängten Sanktionen tagtäglich tut.

Das Elegante an meinem Antrag besteht darin, dass er alle anderen Ausfuhrkriterien des Kriegsmaterialgesetzes unberührt lässt. Weiterhin bleibt ausgeschlossen, Waffen in Länder zu liefern, welche die Menschenrechte systematisch verletzen, oder in Länder, die in einen Bürgerkrieg verwickelt sind. Damit trägt meine Minderheit auch der zurückgezogenen Korrektur-Initiative Rechnung. Das machen die Formulierungen der Mehrheit und des Einzelantrages Burkart leider eben gerade nicht. Vielmehr verankern sie eine zutiefst willkürliche, seit 2011 nie mehr angepasste Länderliste im Gesetz. Auf dieser Länderliste steht unter anderem Ungarn. Ungarn, das nahe an Putin ist und das in der EU die Massnahmen gegen Putin hintertreibt, wo es kann, könnte dann Waffen nach Russland liefern. Auf der Länderliste stehen auch Argentinien, das den Austritt aus der WHO angekündigt hat und im Begriff ist, die Wahrheits- und Gerechtigkeitspolitik zur Aufarbeitung der blutigen Militärdiktatur in ihr Gegenteil zu verkehren, und die USA, die zusammen mit dem UK 2003 völkerrechtswidrig den Irak überfallen haben. Sollte sich das wiederholen, müsste die Schweiz bei Annahme des Antrages meiner Minderheit die Kriegsmaterialausfuhr in diese beiden Staaten stoppen, nach der Formulierung der Mehrheit und des Einzelantrages, den wir jetzt leider angenommen haben, aber nicht. Sie ersetzen Völkerrecht durch Willkür.

Zentraler Punkt für unsere Industrie und für unsere Partner und Freunde in Europa ist aber, dass der Bundesrat gemäss den Formulierungen der Mehrheit die Kriegsmaterialausfuhr stoppen müsste, wenn einer der im Anhang 2 aufgeführten Staaten Opfer einer völkerrechtswidrigen Aggression würde. Also genau dann, wenn die Waffen wirklich gebraucht würden, müsste die Schweiz die rote Karte zeigen. Weil viele im Anhang 2 aufgeführten Staaten eine Aggression nicht mehr ausschliessen können, lehnen sie inzwischen jegliche industrielle Zusammenarbeit mit der Schweiz auf dem Gebiet der Sicherheitstechnologien ab. Das ist für uns brandgefährlich.

Ich bin zutiefst überzeugt: Nur bei Annahme des Antrages meiner Minderheit I können die Lieferungen an ein Opfer eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges weitergehen. Das ist gerade auch für unsere Sicherheit entscheidend. Meine Minderheit schliesst Lieferungen an Unrechtsstaaten aus, die Formulierung der Mehrheit aber tut dies eben nicht. Meine Minderheit ist in all diesen Fällen glasklar, der Einzelantrag Burkart hingegen überhaupt nicht. Mit meiner Minderheit machen wir Druck auf den Bundesrat, dass er zum Völkerrecht stehen muss. Dies wird dann im Gesetz verankert sein. Die Logik der Ukraine-Verordnung sollte endlich grundsätzlich überdacht werden.

Ich ersuche Sie deshalb, auch nach erfolgter Debatte, meiner Minderheit zuzustimmen und den Entwurf des Bundesrates abzulehnen.

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