Lexipedia

Burkart Thierry · Ständerat · 2025-06-11

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-11

Wortprotokoll

In der Tat haben wir hier eine Frage, die meines Erachtens nicht ganz einfach zu beantworten ist. Die Argumente, die insbesondere vom Kommissionssprecher vorgetragen wurden, haben durchaus etwas an sich, und insofern bin ich grundsätzlich geneigt, diese Motion abzulehnen. Aber ich glaube, wichtig ist die Frage, wie so etwas umgesetzt wird.

Erlauben Sie mir zuerst zwei, drei Vorbemerkungen. Wenn wir davon ausgehen, und davon müssen wir ausgehen, dass das Schweizervolk im Jahr 2023 entschieden hat, dass wir per 2050 das Netto-null-Ziel erreichen sollen, dann muss auch die Mobilität berücksichtigt werden. Entsprechend ist die Elektrifizierung der Mobilität nicht nur, aber auch ein[NB]Gebot[NB]der Stunde, das wir nicht aus den Augen verlieren dürfen.

Wenn wir schauen, was gemäss Umfragen die Gründe sind, weshalb die Elektromobilität nicht stärker wächst bzw. sogar etwas zurückgegangen ist, dann sehen wir drei Gründe: erstens die hohen Anschaffungskosten, zweitens die begrenzte Reichweite und drittens die mangelnde Ladeinfrastruktur, besonders zuhause oder am Arbeitsplatz. Das heisst, die Frage, die wir hier besprechen, hat einen Einfluss auf den Markt der Elektromobilität.

Wenn es so wäre, dass man einen Zwang macht, der zulasten des Eigentümers geht, wäre ich in der Tat auch dagegen. Ich möchte hier klar sagen, dass ich immer gegen staatliche Förderungen war, und ich habe auch die Subventionierungen abgelehnt. Aber wenn wir es wie bei der Fernmeldeinfrastruktur - Artikel 35a FMG - umsetzen würden, dann, so meine ich, wäre das eine Möglichkeit, dies zu tun, ohne die Eigentumsrechte auszuhebeln; wir würden im Rahmen der Verhältnismässigkeit die entsprechenden Bedürfnisse berücksichtigen. Artikel 35a FMG sieht nämlich vor, dass ein Eigentümer zu dulden hat, dass man den Anschluss für die Fernmeldedienste bis zum Haus bringt, dies erfolgt aber auf Kosten des Anbieters. Die Nutzungsentgelte gehen dann zulasten des Nutzers bzw. der Nutzerin. So müsste es meines Erachtens auch hier ausgestaltet sein.

Artikel 35a FMG liegt zugrunde, dass die Infrastruktur im Zusammenhang mit den Anschlüssen für Fernmeldedienste zu einer Grundinfrastruktur gehört. Das ist dann hier die Kernfrage, die wir beantworten müssen: Ist die Lademöglichkeit zuhause eine Grundinfrastruktur oder nicht? Ich meine Ja, das ist sie, denn in Zukunft wird die Elektromobilität massiv zunehmen, und dann ist es notwendig, dass man zuhause laden kann. Es ist eben nicht vergleichbar mit dem Verbrennungsmotor. Der Verbrennungsmotor hätte sich auch nie durchgesetzt, wenn wir keine Tankstellen hätten. Dort funktioniert das Tanken aber sehr schnell. Beim Ladevorgang hingegen braucht es mehr Zeit, und umso wichtiger ist, dass man dies zuhause oder am Arbeitsplatz tun kann.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, die Motion Grossen Jürg anzunehmen, aber nicht im Sinne einer Beschneidung der Eigentumsrechte, so wie dies der Kommissionssprecher beschrieben hat, das würde ich auch ablehnen, sondern im Sinne einer Umsetzung per analogia zu Artikel 35a FMG, also so, wie es der Gesetzgeber im Zusammenhang mit den Fernmeldediensten bereits vorgesehen hat.

Burkart Thierry · Ständerat · 2025-06-11 | Lexipedia | Lexipedia