Lexipedia

Kälin Irène · Nationalrat · 2025-06-12

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Die Naturkatastrophe, die am 28.[NB]Mai Blatten und das Lötschental aufs Härteste traf, hat uns alle betroffen gemacht, und sie macht uns noch immer betroffen. Unsere Gedanken sind bei den Blattnerinnen und Blattnern, den betroffenen Familien, den lokalen Behörden und allen, die nun mit grössten Anstrengungen versuchen, Normalität und Perspektiven zurückzubringen. Das Tempo, das auch der Bundesrat mit der vorliegenden Lex Blatten angeschlagen hat, ist bewundernswert, und wir bedanken[NB]uns[NB]dafür.[NB]Die[NB]damit verbundene finanzielle Sofortunterstützung als Geste unserer Solidarität ist wichtig und richtig. Wir teilen diese Solidarität, und wir befürworten diese Unterstützung.

So gross unsere Solidarität heute ist, so gross sollte aber auch unser politischer Wille sein, neue Wege zu gehen. Dieser Solidaritätsbeitrag ist richtig, aber er ist erneut eine Ad-hoc-Übung. Solche Nothilfen zeigen, dass wir als Land zusammenstehen können, wenn wir wollen, es zeigt sich aber auch, wo unser System an seine Grenzen kommt. Jedes Mal müssen wir Sondermassnahmen beschliessen, wie jetzt für Blatten und letztes Jahr für das Tessin und Graubünden, wenn auch in jeweils anderer Form. Das ist nicht nachhaltig. Schlussendlich ist es auch eine Frage der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit. Bei allem, was wir heute hier richtig machen, wenn wir diesen Solidaritätsbeitrag sprechen, muss die Frage erlaubt sein, wieso es für Bondo und für Brienz, auch wenn die Fälle nicht vergleichbar sind, keine solchen Soforthilfen gab.

Dieses Gesetz ist wieder nur dieses eine Mal anwendbar. Die vielen Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen der letzten Jahre lassen aber nur einen Schluss zu: Der Bund braucht eine langfristig anwendbare gesetzliche Grundlage für Soforthilfen, eine abstrakte gesetzliche Grundlage mit klar definierten Schwellenwerten, die dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung trägt und Gemeinden und Kantone nicht aus der Verantwortung entlässt.

Sonst schaffen wir heute zwar eine Lex Blatten, stellen aber bei der nächsten Katastrophe wieder fest - um es mit den Worten unserer Bundespräsidentin zu sagen -, dass eine gesetzliche Grundlage, um der Bevölkerung rasch und unbürokratisch helfen zu können, fehlt. Und dann ist es gewissermassen Willkür, bei welcher Katastrophe wir helfen und bei welcher nicht, weil wir in einem Fall damit zufrieden sind, dass wir keine gesetzliche Grundlage haben, und im anderen Fall extra eine solche schaffen müssen. Das ist nicht nachhaltig, das schafft keine Rechtssicherheit, und es wirft jedes Mal aufs Neue die Frage nach der Gleichbehandlung auf.

In diesem Sinne: Wir sagen heute mit Überzeugung Ja, und wir anerkennen die Notwendigkeit, aber nicht nur in diesem Einzelfall, sondern weit darüber hinaus. Es ist höchste Zeit für eine abstrakte gesetzliche Grundlage, denn die nächsten Katastrophen kündigen sich leider bereits an, sosehr wir auch hoffen, dass die Natur dieses Mal und das nächste Mal gnädiger sein wird. Aber der Klimawandel beschleunigt die nächsten Katastrophen, und wir tun gut daran, das nächste Mal zumindest gesetzlich vorbereitet zu sein. Für Blatten kommt eine nachhaltige und solide gesetzliche Grundlage zu spät, aber für uns bietet sich hierzu bereits nächste Woche eine Gelegenheit, wenn wir die Klimafonds-Initiative diskutieren. Sie schliesst explizit die Bewältigung der gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels mit ein. Gestützt darauf könnten wir auf Gesetzesstufe ausarbeiten, unter welchen Bedingungen Mittel aus dem Klimafonds zur finanziellen Bewältigung von Naturkatastrophen eingesetzt werden können.