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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-06-12

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-12

Wortprotokoll

Mit der AHV 21 gelang es dem Parlament erstmals seit 25 Jahren, die AHV zu reformieren und ihre finanziellen Probleme auf längere Sicht zu beseitigen. Die vorletzte umfassende Reform stammte aus dem Jahr 1997. Danach wurden mehrere Vorlagen entweder bereits vom Parlament oder in einer Volksabstimmung abgelehnt. Angenommen wurde nur die Vorlage zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung (STAF) im Mai 2019. Mit ihr wurden die Lohnbeiträge für die AHV und der Beitrag des Bundes an die AHV angehoben. Die STAF-Vorlage hat bewirkt, dass die AHV seit 2020 pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich erhält.

Für eine längerfristige Stabilisierung der AHV-Finanzen reichen diese Beschlüsse nicht aus. Bereits bei der Beratung der AHV 21 hatte die SGK-N die Motion 21.3462, "Auftrag für die nächste AHV-Reform", eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament bis am 31.[NB]Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Wir als Ständerat haben diese Motion ohne Gegenantrag einhellig unterstützt. Diese Motion war eine Reaktion auf die damaligen Annahmen, dass es weitere Anpassungen der AHV brauche, um ihre finanzielle Stabilität langfristig zu gewährleisten. Damals war die 13.[NB]AHV-Rente vom Volk noch nicht beschlossen worden. Inzwischen ist sie deutlich angenommen worden, und die Volksinitiative der Mitte zur Aufhebung des Ehepaarplafonds dürfte ebenfalls eine Mehrheit vor dem Volk finden.

Bereits der Status quo führt bis 2040 zu einer Unterdeckung des AHV-Fonds unter Berücksichtigung der IV-Schuld von 87 Prozent. Ohne IV-Schuld liegt das Ergebnis immer noch bei knapp 100 Prozent. Dieses Ergebnis ist leicht besser als 2021 angenommen. Die 13.[NB]AHV-Rente führt, wenn keine Anpassungen vorgenommen werden, aber zu einem vollständigen Abbau des AHV-Fonds bis ins Jahr 2040. Ein Nichteintreten auf die Vorlagen würde dies bedeuten. Deshalb ist ein Nichteintreten für mich keine Option. Diese Option würde den Handlungsbedarf in kommenden Jahren markant verschlimmern und vergrössern.

Zu ähnlichen Ergebnissen führt auch die Minderheit Germann. Sie würde, auch jetzt wieder nach aktuellen Berechnungen des Bundesamtes, zu einem Stand beim AHV-Fonds von noch 13 Prozent führen. Deshalb ist das auch keine Option. Bei Annahme der Minderheitsanträge Germann[NB]müssten[NB]wir[NB]dann einfach in kommenden Jahren neue oder andere Finanzierungsregelungen finden. Sowohl die Minderheit Dittli, die Nichteintreten fordert, als auch die Minderheit Germann haben bei ihren Ausführungen vorhin nicht gesagt, wie sie dieses Delta zu finanzieren gedenken. Ein tief dotierter Fonds, das haben wir auch vom Kommissionssprecher gehört, bringt auch keinen Anlageerfolg mehr. Ein Anlageerfolg zwischen 2 und 7 Prozent auf 50 Milliarden Franken hilft aber doch auch markant, die Ausgaben der AHV zu [PAGE 524] finanzieren. Ich finde, dies müsste wirklich auch berücksichtigt werden.

Wie will jetzt der Bundesrat vorgehen? Mit der Botschaft hat er uns einerseits die Umsetzung, aber andererseits auch eine Finanzierungsvorlage unterbreitet. Die Auszahlungsmodalitäten sind beschlossen und unbestritten. Anders ist es jetzt bezüglich der Finanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer und den tieferen Bundesbeitrag. Auch dieser Vorschlag des Bundesrates sichert die AHV noch nicht. Im Jahre 2040 hätte der Fonds gemäss Berechnungen auch der Verwaltung noch einen Bestand von 55 Prozent. Das läge also weit unter dem jetzt geforderten Bestand von 80 Prozent. Und der bundesrätliche Entwurf berücksichtigt eben die Änderungen beim Ehepaarplafond auch noch nicht. Das heisst, der bundesrätliche Entwurf berücksichtigt nicht alle Eventualitäten der nahen Zukunft.

Die Mehrheit Ihrer Kommission will das entsprechend ändern. Ich trage die Anträge der Kommission mit, vor allem auch den Verzicht auf die Kürzung des Bundesbeitrags. Sie haben es vorhin gehört: Dieser wurde mit der STAF eingeführt. Ich kann mir vorstellen, dass es sicher ein Thema für ein Referendum gegen die Vorlage wäre, wenn der Bundesbeitrag gekürzt würde. Deshalb trage ich den Antrag der Kommission mit, keine Kürzung des Bundesbeitrags vorzunehmen. Ich bin mir aber bewusst, dass der Verzicht auf die Kürzung des Bundesbeitrags das Entlastungsprogramm zusätzlich belastet.

Weiter trage ich auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer mit, einmalig um 0,5 Prozent, mit Option auf eine weitere Erhöhung. Das heisst ja nicht, dass die weitere Erhöhung sofort kommt, sondern nur, sofern notwendig; das wurde deutlich ausgeführt. Das Gleiche gilt für die Lohnabzüge. Wir sind gehalten, dafür zu sorgen, dass dieser zweite Aspekt nicht notwendig wird. Wir sollten ihn aber in die Vorlage aufnehmen, um das Volk nicht mehrfach mit Abstimmungen über die Mehrwertsteuer zu bemühen.

Was heisst es für mich, dafür zu sorgen, dass der zweite Aspekt nicht notwendig wird? Eine Massnahme wären Änderungen beim Referenzalter für den AHV-Eintritt. Dies hatte ich schon einmal mit einer Motion verlangt, das war meine erste Motion. Gerne hätte ich bei der Beratung dieser Vorlage Überlegungen dazu gehabt; ich hätte gerne darüber diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst. In der bundesrätlichen Vorlage gab es dazu aber keine Ausführungen. Ich kann dies aufgrund der Dringlichkeit der Vorlage verstehen - die 13.[NB]AHV-Rente war in unserem Terminplan und in dem des Bundesrates nicht vorgesehen. Es war also eine Vorlage, die zwischendurch vom Bundesrat erarbeitet werden musste. Aufgrund fehlender Unterlagen wollte ich in der Kommission und hier im Rat keine Diskussion darüber anstossen.

Diese Diskussion möchte ich aber bei der für 2026 in Aussicht gestellten Vorlage führen. Umso enttäuschter war ich, als der Bundesrat am Schluss der Kommissionsberatungen darüber informierte, dass er in dieser neuen Botschaft keine Ausführungen dazu zu machen gedenke. In seiner Ankündigung zu zukünftigen Reformen schliesst der Bundesrat diesbezügliche Überlegungen eben gerade aus. Er hat das auch in der Medienmitteilung so formuliert. Er hält zwar fest, dass die Zahl der Rentner von heute 2,5 Millionen in etwa zehn Jahren auf 3 Millionen ansteigen werde, während das Wachstum der Erwerbsbevölkerung eher bescheiden bleiben werde.

Welche Lösungen sollen dann in Betracht gezogen werden? Für mich sind die Vorschläge des Bundesrates sehr dürftig. Gemäss Bundesrat soll die Finanzierung der AHV weiter über die Personen laufen, die heute schon zahlen, sie soll also durch Lohnabzüge und die Mehrwertsteuer erfolgen. Es gibt Ideen, beim Vorbezug oder beim Aufschub der AHV kleine Änderungen vorzunehmen. Für mich sind aber eher Überlegungen zum Referenzalter die entscheidende Grösse. Das konnten wir bei der Reform AHV 21 feststellen. Das Anheben des Rentenalters der Frauen auf das der Männer, also auf 65 Jahre, führte zu einer Einsparung von 1,5 Milliarden Franken. Eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen um ein Jahr sparte also 1,5 Milliarden ein. Wenn man das auf die Männer überträgt, dürfte - das ist meine Schätzung, weil die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen - eine Erhöhung des Rentenalters für Männer und Frauen um ein Jahr zusammengenommen eine Einsparung von etwa 3 Milliarden Franken zur Folge haben. Wenn man sich das vor Augen hält, sieht man, dass wir mit einer Erhöhung des Referenzalters um zwei Jahre die AHV massiv stabilisieren könnten. Ich meine einfach: Wir sind es unserer Jugend schuldig, wir sind es unserer Volkswirtschaft schuldig, dass wir darüber eine Diskussion führen.

Denn eine Anhebung des Referenzalters verändert auch das Verhältnis von Arbeitnehmenden zu Rentnern. Das hilft sicher, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, entsprechend braucht es dann auch weniger Migration, um diese Fachkräfte zu kriegen. Dass diese Ideen nicht ganz abstrus sind, zeigen auch die Beschlüsse unserer Nachbarstaaten. Ich möchte nicht so weit gehen wie Dänemark, wo das Referenzalter auf 70 angehoben wurde, aber eine schrittweise, langsame Anpassung sollte doch möglich sein. Man sieht ja auch, dass die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten massiv gestiegen ist. Wie gesagt, ich erwarte vom Bundesrat diesbezüglich fundierte Ausführungen. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich mir überlegen, parteiübergreifend den Bundesrat entsprechend zu beauftragen. Ich glaube, bei diesem Thema kann nicht eine Partei alleine vortragen, sondern hier braucht es einen Zusammenschluss aller, die an einer stabilen und langfristig gesicherten AHV interessiert sind.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen jetzt Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit.