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Müller Damian · Ständerat · 2025-06-12

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Die Einführung der 13.[NB]AHV-Rente wurde vom Souverän beschlossen, das gilt es zu respektieren. Es ist aber ebenso unsere Aufgabe, transparent aufzuzeigen, wie diese neue Leistung finanziert wird und vor allem wer diese Rechnung bezahlt.

Ich muss Ihnen sagen, das sage ich Ihnen ganz bewusst als Kommissionspräsident: Die Kommission hat sehr intensiv an dieser Vorlage gearbeitet. Sie müssen sich vorstellen, wenn man eine SGK präsidieren darf, in der von den Boomern, also denjenigen mit den Jahrgängen 1946 bis 1964, über die Generation X bis und mit den Millennials, das sind diejenigen mit den Jahrgängen 1980 bis 1995, alle vereint sind, findet ein Ideenwettbewerb statt. Dieser hat in der Kommission stattgefunden, manchmal natürlich, das muss man ganz klar anerkennen, vielleicht mit verschiedenen Farbtupfern. Man versucht das eine oder andere herauszuholen, und so entstehen diese Mehrheiten.

Das, muss ich Ihnen sagen, macht Spass, vor allem weil wir ja nicht einfach eine kurzfristige Lösung gesucht haben; man hat versucht, Mehrheiten zu finden. Sie sehen es an der Minderheit, ich habe nicht zur Kommissionsmehrheit gehört und bin unterlegen. Deshalb erlaube ich mir jetzt, hier zu [PAGE 528] sprechen. Der nun vorliegende Finanzierungsvorschlag der Kommissionsmehrheit ist aus meiner Sicht gut gemeint, überzeugt mich persönlich aber nicht. Deshalb versuche ich nun, einen Mehrwert beizusteuern und das Gesagte nicht zu wiederholen.

Für mich ist klar, dass der vorliegende Antrag der Mehrheit zu kurz greift. Aus meiner Sicht ist er auch in der Wirkung unausgewogen. Statt sich auf die Umsetzung des Volksentscheids zur 13.[NB]AHV-Rente zu konzentrieren, integriert er zusätzlich die Finanzierung einer noch gar nicht angenommenen Initiative. Er tut dies einzig und allein auf Spekulationen und Hypothesen gestützt, die dann eventuell mehrheitsfähig sein könnten. Zugegeben, man kann der Kommissionsmehrheit auf keinen Fall vorwerfen, dass sie dies nicht berücksichtigt hat, im Gegenteil. Allerdings erachte ich dieses Vorgehen aus ganz persönlichen staatspolitischen Überlegungen als bedenklich. Denn der Gegenstand der vernehmlassten Vorlage wurde mit diesem Schritt komplett verlassen. Weder Parteien, Kantone noch wichtige Organisationen hatten die Möglichkeit, sich zu diesem Unterfangen zu äussern, und dies notabene ohne jegliche Not. Gerade in meiner Funktion als Kommissionspräsident und im Bewusstsein der Bedeutung unserer Institution beschäftigt mich das in besonderem Masse.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nämlich im Ergebnis eine Vorlage, die eine beschlossene, aber nicht finanzierte neue Leistung in geregelte Bahnen lenken und gleichzeitig eine angeblich mehrheitsfähige Initiative auf Vorrat finanzieren will, die materiell weder diskutiert, geschweige denn beschlossen ist, das Ganze nach dem Motto - ich muss es sagen -: Lohnbeiträge rauf, Mehrwertsteuer rauf, Leistungsausbau vor Rentensicherung, keine strukturellen Massnahmen - einfach, um zuerst einmal neue Leistungen anzupreisen.

Hier wird also mit grossem Aufwand vorgegangen, es geht um eine zusätzliche finanzielle Belastung, wie wir sie meiner Meinung nach in dieser Dimension wohl noch nie erlebt haben. Besonders betroffen sind dann halt auch die jungen Generationen, die Erwerbstätigen, Familien, KMU und das Gewerbe. Man stelle sich vor: Wir alle gehen ins Restaurant von Kollegin Esther Friedli, geniessen ein gutes Essen, und am Schluss sagen wir der lieben Wirtin Frau Friedli, dass es unsere Töchter oder vielleicht die Enkelkinder bezahlen werden, wenn sie das nächste Mal in das "Haus der Freiheit" kommen. Das würde man als nicht angebracht empfinden. Wie soll man dann plötzlich dieses Prinzip auf staatlicher Ebene anwenden? Das wirft für mich eben auch wieder grundsätzliche Fragen auf.

Nun komme ich zur Ausgangslage. Die AHV, das wissen wir, das ist eine Betrachtungsweise, steht aus meiner Sicht unter massivem finanziellem Druck. Der demografische Wandel ist real, das haben wir in der Kommission mehrmals besprochen: weniger Einzahlende, mehr Rentenbeziehende. Bis 2030 fehlen gemäss Bundesrat jährlich etwa gut 13 Milliarden Franken: ein Drittel für die 13.[NB]Rente, ein Drittel zur Deckung der wachsenden Demografielücke und ein Drittel, das muss man sagen, für zusätzlichen Leistungsausbau, insbesondere für die Aufhebung des Ehepaarplafonds.

Seien wir ehrlich: Allein ob dieser Zahlen muss uns doch schon ein wenig mulmig werden. Für die ersten zwei Punkte müssen wir eine Lösung finden, in dieser Reihenfolge. Die 13.[NB]AHV-Rente ist beschlossen, und die demografische Alterung ist ein Fakt. Ein weiterer Leistungsausbau, also eine entsprechende Finanzierung auf Vorrat, vor der Rentensicherung, ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsvoll. Ich rufe in Erinnerung: Nach der Annahme der Volksinitiative präsentierte der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage mit einer Finanzierung ausschliesslich über Lohnbeiträge. In der Vernehmlassung kam jedoch die klare Botschaft zurück, die Finanzierung solle über die Mehrwertsteuer erfolgen, weil diese breiter abgestützt sei und die ganze Bevölkerung sie mittrage. Namentlich leisten auch die Rentnerinnen und Rentner einen Beitrag zur Finanzierung der Leistungen, die sie eigentlich nicht bräuchten, und unter dem Strich profitieren sie immer noch stark. Aber genau diese Lösung ist gegenüber den werktätigen Generationen fairer. Der Bundesrat nahm diese Rückmeldungen ernst und passte die Vorlage an. Er präsentierte dem Parlament einen Entwurf mit einer Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer.

Die Kommissionsmehrheit ist jetzt aber der Auffassung, dass man diesen Entwurf ignorieren kann. Sie macht es nun so, dass sie eine Verbindung mit der Finanzierung der Mitte-Initiative vornimmt, obwohl diese materiell noch gar nicht behandelt wurde und der Bundesrat auch in aller Deutlichkeit klargemacht hat, dass heute gar keine Benachteiligung der Ehepaare in der AHV vorliegt. Das ist - auch in Anbetracht dessen, dass man über Privilegien sprechen muss, wenn man über den Ehepaarplafond spricht - nicht die Aussage von mir, das ist die Aussage des Bundesrates. Und so kehrt die Mehrheit zur Lohnbeitragslösung zurück, die in der Vernehmlassung klar durchgefallen ist, dies zusätzlich zu einer satten Mehrwertsteuererhöhung von bis zu 1 Prozent innert weniger Jahre.

Ich möchte jetzt nicht hier stehen oder sitzen und sagen, man mache ja keinen Lösungsvorschlag. Meine Haltung ist klar: Die Sicherung der AHV geht einem weiteren Leistungsausbau vor. Ein nachhaltiges AHV-System braucht einmal und vor allem eine tragfähige strukturelle Reform, bei der aus meiner Sicht folgende Punkte zu diskutieren sind: Es braucht eine sozial verträgliche Erhöhung des Referenzalters ab dem Jahr 2031, beispielsweise in sechs Schritten zu zwei Monaten, planbar für alle. Die höhere Lebenserwartung ist mit einzubeziehen, begleitet von Ausgleichsmassnahmen für tiefere Einkommen, dessen sind wir uns bewusst, verbunden mit Anreizen zum freiwilligen Weiterarbeiten; wir kommen ja in den nächsten Geschäften darauf zurück. Gegen eine Erhöhung oder Aufhebung des Ehepaarplafonds werde ich mich überhaupt nicht wehren, das sage ich hier ganz offen, sofern im Gegenzug alle Privilegien der Ehepaare im selben Umfang reduziert oder beseitigt werden. Alles andere erachte ich für die Generation der Millennials und jene, die nachkommen, für unfair. Genau deshalb bin ich auch der Auffassung, dass wir die Thematik der IV - der Kommissionssprecher hat es gesagt - ebenfalls mit aufnehmen müssen, um zu schauen, wie wir diese 10 Milliarden Franken auf mittel- oder langfristige Zeit auch wieder in die AHV zurückführen können. Ich spreche extra von der nächsten, übernächsten Geländekammer.

Mein Fazit zur Vorlage und zur Vorgehensweise: Ich halte es aus den eben dargelegten Gründen für nicht richtig, dass wir jetzt die Finanzierung einer Initiative in die Vorlage aufnehmen, deren materielle Behandlung in der Schwesterkommission noch aussteht. So kann ich auf diese Vorlage nicht eintreten. Sollte sich der Rat jedoch für Eintreten aussprechen, werde ich den Antrag der Minderheit Germann unterstützen, der richtigerweise ausschliesslich auf die Finanzierung der beschlossenen 13.[NB]AHV-Rente fokussiert. Die Mehrheit unserer Stimmbevölkerung hat A gesagt zur 13.[NB]AHV-Rente, nun soll sie auch die faire Chance erhalten, B zu sagen zu einer unverfälschten Finanzierung.

Mit Blick auf die nächste AHV-Reform 2030 halte ich bereits jetzt fest: Ich bitte den Bundesrat, den Mut aufzubringen, eine echte strukturelle Reform zu erarbeiten, eine, die den Namen auch verdient, indem alle Punkte mit aufgenommen sind - im Wissen darum, dass aufseiten der Boomer und derjenigen, die jetzt schon in Rente sind, vielleicht eben nicht kompensiert wird. Vielmehr könnte man sich ja vielleicht vorstellen, dass die Generation der Millennials oder jene Generationen, die jetzt noch kommen, auch zu einem kleinen Teil profitieren können, in welcher Art auch immer.