Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12
Wortprotokoll
Ich bestätige, dass es für die Festlegung der Gebühren keine exakte Wissenschaft gibt. Hingegen würde ich absolut ablehnen, es Willkür zu nennen. Aus meiner Sicht gibt es einen gewissen Grundbetrag an Einnahmen, der notwendig ist, um die öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen zu erbringen. Wir sind der Meinung, dass dazu in Zukunft die 1,2 Milliarden Franken, auch im Bewusstsein der stark rückläufigen Werbeeinnahmen, notwendig sein werden. Es stellte sich die Frage: Wollen wir, dass nur die Unternehmen profitieren - dann hätten wir diese einfach stärker entlasten können -, oder wollen wir, dass auch die Privathaushalte profitieren?
Woran sieht man, dass die Festlegung der Gebühren nicht willkürlich erfolgte? Ich habe Ihnen vorhin gesagt, ich fände es nicht richtig, wenn die grossen Unternehmen, namentlich jene mit Tausenden von Mitarbeitenden, einfach nichts mehr bezahlen und trotzdem profitieren. Ich habe gesagt, es sind die Grenzgänger, die profitieren und nichts bezahlen. Deshalb wurde die Umsatzgrenze für Unternehmen angehoben. Dass die Kleinen profitieren, ist ein Konzept. Auch ein Konzept ist, dass die Privathaushalte eine gewisse Reduktion erfahren: 35 Franken, das ist immerhin fast der Preis einer Vignette; das ist nicht nichts. Wir hatten mal eine Abstimmung über den Preis der Vignette, der schliesslich nicht erhöht wurde; da ging es nicht um einen weit höheren Betrag. Dass Privathaushalte profitieren sollen, lässt sich auch damit begründen, dass beim heutigen Konsumverhalten wahrscheinlich ein gewisser Betrag für private Streaming-Angebote eingesetzt wird. Das sind die konzeptionellen Überlegungen, die man kritisieren kann. Man kann das anders sehen, aber ich verwahre mich gegen den Begriff "Willkür".