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Friedli Esther · Ständerat · 2025-06-12

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-12

Wortprotokoll

Vielleicht kurz einleitend: Sie fragen sich, warum ich als Mitglied der SGK-S einen Einzelantrag eingebe und warum ich das nicht schon in der Kommission beantragt habe. Es ist mir einfach ein Anliegen, auch der Transparenz halber, festzuhalten, dass ich diesen Antrag bereits in der Aprilsitzung, als wir die Detailberatung durchgeführt haben, eingegeben hatte. Die Verwaltung machte dann noch ein paar Abklärungen, und in der Maisitzung lag der definitive Antrag vor, auch in Bezug auf die Finanzierung, aber die Mehrheit der Kommission beschloss, dass sie grundsätzlich nicht mehr auf die Vorlage zurückkommen möchte. Deshalb liegen uns jetzt zwei Einzelanträge von Kollege Germann und mir vor.

Kurz, um was geht es bei meinem Antrag? Ich muss etwas in die Geschichte ausholen. Es ist nämlich so, dass im November 1993 Volk und Stände die erste Verfassungsgrundlage zur Finanzierung der AHV und IV über die Mehrwertsteuer gutgeheissen haben. Es gab damals ein Ja zum sogenannten Demografieprozent. Denn man sah schon damals, dass es bei der AHV gewisse finanzielle Herausforderungen gab. Man hat damals beschlossen, dass der Bundesrat entscheiden kann, wann er dieses Demografieprozent in Kraft setzen möchte. Das war also eine ähnliche Konstellation wie jene, die man auch jetzt machen möchte. Diese Verfassungsgrundlage trat 1995 in Kraft, und der Bundesrat beschloss 1997, dieses Demografieprozent ab 1999 zu erheben. Die Mehrwertsteuer wurde dann also von 6,5 auf 7,5 Prozent erhöht. Das Parlament hat dies am 20.[NB]März 1998 in einem Bundesbeschluss beschlossen.

Nur, was hat man damals beschlossen? Man hat beschlossen, dass nicht das ganze Demografieprozent, also nicht die ganze zusätzliche Mehrwertsteuer, direkt in den AHV-Fonds fliessen soll, sondern man hat einen Teil davon dem allgemeinen Bundeshaushalt zugewiesen. Die Argumentation damals war, dass sich ja der Bund ebenfalls an der AHV beteilige und dass man deshalb quasi die Legitimation habe, nicht das volle Demografieprozent der AHV zuzuweisen. Man muss dazu auch sagen, dass es damals - analog zu heute - grosse Diskussionen über den Bundeshaushalt gab. Es hat schon damals Sparpakete gegeben.

Nun, wenn man das zusammenrechnet, wurde von 1999 bis ins Jahr 2019 ein Teil dieses Demografieprozents nicht direkt dem AHV-Fonds zugeleitet, sondern dem allgemeinen Bundeshaushalt. Mit der STAF-Vorlage im Jahr 2019 haben wir das korrigiert, und seither geht der ganze Mehrwertsteueranteil direkt an den AHV-Fonds. Kumuliert man die Zahlen, die zwischen 1999 und 2019 nicht in den AHV-Fonds, sondern in den allgemeinen Bundeshaushalt geflossen sind, dann kommt man auf 9,116 Milliarden Franken. Das ist ein Betrag, der dem AHV-Fonds hätte zufliessen können. Und wenn wir uns überlegen, dass dieses Geld jetzt vielleicht beim AHV-Fonds wäre, dann wäre der Fondsbestand höher; es hätte auch noch Zins und Zinseszins gegeben, und man hätte mit diesem Geld arbeiten können, sodass es einen höheren Betrag ergeben hätte. Ich beantrage Ihnen, dass wir [PAGE 539] im Zusammenhang mit der 13.[NB]AHV-Rente diesen Betrag von 9,116 Milliarden wieder dem AHV-Fonds zuleiten.

Die Überlegung ist auch, und das hat vorhin auch der Kommissionssprecher ausgeführt, die folgende: Im Rahmen der Diskussion über die 13.[NB]AHV-Rente habe ich von der Bevölkerung immer wieder die Rückmeldung erhalten und bekomme es eigentlich heute noch täglich zu hören - wir müssen uns in der Politik schon überlegen, was wir für Signale aussenden -, dass viele Leute in unserem Land das Gefühl haben, wir hätten für alles Geld, aber nicht für sie und nicht für die AHV. Man hat während der Pandemie grosszügig Gelder verteilt, man hat eine Grossbank gerettet, und man hat Gelder für andere eingesetzt. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier jetzt eine Brücke bauen sollten, um Lösungen zu suchen, damit jener Teil des Geldes aus dem AHV-Demografieprozent, der nicht dem Fonds zugewiesen wird, jetzt wieder direkt dorthin kommt.

Mir ist klar, dass man das nicht von heute auf morgen machen kann. Daher beantrage ich, dass man es von 2030 bis 2039, verteilt über zehn Jahre, macht. Im Jahr 2030 werden wir das Entlastungspaket 2027 beraten haben. Verglichen mit der aktuellen finanzpolitischen Standortbestimmung werden die finanziellen Herausforderungen dann weniger gross, die Situation weniger schlimm sein. Wenn wir das Entlastungspaket dann wirklich umgesetzt haben, können wir schon wieder mit strukturellen Überschüssen rechnen.

Ich bin mir bewusst, dass dieser Antrag zur Folge hätte, dass der Bundesanteil an die AHV steigen und damit der Druck auf das Bundesbudget noch grösser würde. Aber bei einem Bundesbudget von 85 Milliarden Franken sollten wir irgendwo noch 900 Millionen Franken zugunsten des AHV-Fonds finden. Das ist etwas mehr als 1 Prozent. Das bedeutet, dass wir Prioritäten setzen müssen und allenfalls an anderen Orten Einsparungen machen sollten. Es ist jetzt an der Zeit, dass wir hier reinen Tisch machen und das gesamte für die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente benötigte Demografieprozent dem AHV-Fonds zuleiten. Das nimmt den Druck weg.

Ich möchte noch ganz kurz auf folgende Zahlen hinweisen: Was bedeuten denn 911 Millionen Franken pro Jahr? Sie würden 0,23 Mehrwertsteuerprozente oder 0,18 Lohnprozente ausmachen. Das würde bedeuten, dass wir weniger hohe Beträge erheben müssen, dass das Geld bei den Leuten bleibt und dass wir so einen Teil zur Finanzierung beitragen können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.