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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12

Wortprotokoll

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit versuche ich es kurz zu machen. Die Kommissionssprecher haben schon zum Inhalt gesprochen.

Der Bundesrat bzw. das UVEK - der Bundesrat hat noch keine Entscheidung dazu getroffen - hat mit dem Projekt Verkehr '45 für den Zeitraum der nächsten zwanzig Jahre ein etwas neues Verfahren lanciert. Das UVEK hat die ETH beauftragt, eine Priorisierung vorzunehmen, welche Projekte auf der Strasse und auf der Schiene und unter Einbezug der Agglomerationsprogramme notwendig, finanzierbar und umsetzbar sind, um eine nachhaltige Mobilität bewältigen zu können. In Anbetracht der wachsenden Kosten und in Anbetracht der eingeschränkten Finanzen hat diese Gewichtung bei uns im Moment erste Priorität. Aber selbstverständlich müssen wir dann auch über das Jahr 2045 hinausschauen. Das tun wir letztlich mit der Perspektive Bahn 2050, die wir Ihnen bereits bei der Standortbestimmung 2023 als Strategie vorgelegt haben. An dieser Strategie und an diesem Weg will der Bundesrat festhalten.

Herr Nationalrat Giezendanner, der Bundesrat schaut dann einfach auf den Motionstext und weniger auf die Begründung. Wenn der Bundesrat eine Motion annimmt, nimmt er den Text an. Das heisst nicht, dass er mit allen Punkten in der Begründung einverstanden ist - dies vielleicht zur Klärung, falls Sie hier eine Differenz zum bisherigen Vorgehen gesehen haben.

Die nächste Botschaft zum Bahnausbau können Sie 2027 erwarten. Sie enthält die Ergebnisse von Verkehr '45 unter Einbezug der Nationalstrassen und der Projekte der Agglomerationsprogramme. Das ist der nächste Schritt. Selbstverständlich werden wir im übernächsten Schritt, spätestens vier Jahre später, dann den Ausblick machen und aufzeigen müssen, was nach 2045 geschieht. Das wird mehr oder weniger den Eckwerten entsprechen, die der Bundesrat mit der Perspektive Bahn 2050 schon formuliert hat, aber wir werden dann im Sinne eines konkretisierten Ausblicks schon etwas mehr in die Details gehen.

Vor diesem Hintergrund sehen wir keinen Widerspruch zu dieser Motion. Wir sehen im geplanten Vorgehen eher eine Bestätigung.

Deshalb bittet Sie der Bundesrat, die Motion anzunehmen.