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Müller Damian · Ständerat · 2025-06-12

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Ursprung der vorliegenden und auch der folgenden Kommissionsmotion war die Motion 23.3596, "Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter". Die Kommission hatte sich bereits am 8.[NB]Oktober des vergangenen Jahres eingehend mit diesem Vorstoss befasst, der ein dreiteiliges Massnahmenpaket zur Förderung der Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus forderte. Einzelne Elemente, etwa die Erhöhung des Freibetrags, wurden damals kritisch beurteilt, andere wurden befürwortet. In der Folge wurde die Verwaltung mit vertieften Abklärungen beauftragt, um eine tragfähigere Lösung zu erarbeiten.

Am 4.[NB]April lagen die Unterlagen vor. Sie bilden die Grundlage für einen überarbeiteten Vorschlag in Form von zwei Kommissionsmotionen. Ziel ist es, den Handlungsspielraum bei der AHV-Revision zu erweitern und die einzelnen Punkte gezielt zu behandeln: erstens in Form einer Motion zur Erhöhung und regelmässigen Anpassung des AHV-Freibetrags nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters und zweitens in Form einer weiteren Motion zur Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit in der AHV unter Berücksichtigung von Lebensarbeitszeit und belastenden Tätigkeiten. Die Diskussion in der Kommission zeigte einen breiten Konsens zu den Stossrichtungen auf, es wurde jedoch auch Kritik an bestehenden Lücken geäussert, insbesondere hinsichtlich des Potenzials älterer Frauen im Arbeitsmarkt. Die Kommission hat diesbezüglich Ergänzungen vorgenommen.

Zum Fazit und Entscheid der Kommission: Die ursprüngliche Motion wurde vom Sprechenden zugunsten eines zweigeteilten Vorgehens zurückgezogen. Die Kommission hat beide neuen Kommissionsmotionen gutgeheissen. Die vorliegende Kommissionsmotion beinhaltet Folgendes: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Freibetrag für selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters von heute 16[NB]800 Franken auf 21[NB]800 Franken pro Jahr angehoben wird. Dieser Betrag soll regelmässig an den Mischindex angepasst werden. Die Kommission spricht sich damit klar für ein gezieltes, differenziertes Vorgehen aus, das in die kommende AHV-Revision eingebettet werden kann.

Die Kommission hat sich einstimmig für diese Motion ausgesprochen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Annahme.

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