Rüegger Monika · Nationalrat · 2025-06-12
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-12
Wortprotokoll
Mit der Motion Würth 24.3983, "Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz", soll das Waldgesetz dahin gehend angepasst werden, dass bei definitiven Rodungen nicht mehr zwingend Realersatz zu leisten ist. Der Rodungsersatz kann somit künftig vereinfacht und nicht mehr nur in Ausnahmefällen auch qualitativ erfolgen. Dies bedeutet, Rodungsersatz soll über eine qualitative Aufwertung geleistet werden können. Mit einem Mindestrichtwert von 50 Prozent Rodungsersatz durch eine gezielte qualitative Aufwertung der bestehenden Waldfläche soll ein entsprechender Rahmen gesetzt werden.
Das Potenzial für solche Aufwertungen im Wald ist gross, besonders auch im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und die Stärkung der Biodiversität. Weniger, dafür qualitativ besserer Rodungsersatz unterstützt nicht zuletzt dabei, das bestehende Kulturland zu erhalten und zu schonen. Wichtig ist hier zu erwähnen: Temporäre Rodungen bleiben vorbehalten, denn dort soll weiterhin an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden. Am Rodungsverbot und an den notwendigen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung soll sich mit dieser Motion nichts ändern.
Um eine Auslegeordnung zu machen: Die Waldfläche ist im letzten Jahrzehnt insgesamt um 23[NB]000 Hektar gewachsen, auch wenn die Zunahme je nach Gegend unterschiedlich ausfiel. Im Jura, im Mittelland und in den Voralpen blieb die Waldfläche konstant. In höheren Lagen, insbesondere dort, [PAGE 992] wo die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben wurde, dehnte sie sich hingegen aus. Das lässt sich dem Waldbericht 2025 entnehmen. Die Waldfläche ist in ihrer flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht - im Gegenteil. Unter dem Strich kann man sagen, der Wald in der Schweiz wächst, allerdings sind die kantonsspezifischen Verhältnisse unterschiedlich. Im Gegensatz dazu gehen die landwirtschaftlichen Nutzflächen jährlich um über 1000 Hektar zurück; das ist jeden Tag ein Verlust von Kulturland in der Grösse von mindestens vier Fussballfeldern, das Neubauten und Infrastrukturen weichen muss.
Auch mit dieser Motion bleibt der Wald in seinem Bestand geschützt und kann nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Der Nachweis der wichtigen Gründe für eine Rodung soll auch weiterhin uneingeschränkt erbracht werden. Im Jahr 2013 hat dieser Rat das Waldgesetz teilweise angepasst. Seither kann unter gewissen Voraussetzungen auf Realersatz verzichtet werden, wenn gleichwertige Massnahmen zugunsten von Natur- und Landschaftsschutz getroffen werden, etwa in Gebieten mit zunehmender Waldfläche oder ausnahmsweise zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete.
Allerdings sieht die Mehrheit der Kommission, dass bei der Umsetzung der Ausnahmen sehr unterschiedlich vorgegangen werde. Während gewisse Kantone Poollösungen anwenden würden, damit Landwirtschaftsland nicht mit Realersatzflächen belastet wird, sei in anderen Kantonen ein starker Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu beobachten. So sieht die Mehrheit der Kommission das Anliegen der Motion als eine praktische und pragmatische Lösung, um insbesondere in tieferen Lagen die Konkurrenz von Landwirtschafts- und Waldfläche zu entschärfen. Die Kommissionsmehrheit unterstreicht, dass der Wald nach wie vor schützenswert sei, genauso wichtig seien aber die fruchtbaren Nutzflächen zur Produktion unserer Nahrungsmittel.
Eine Minderheit der Kommission sieht zwar den Druck, dem die Wälder insbesondere im Mittelland und in den Voralpen im Konflikt mit der Landwirtschaft ausgesetzt sind. Sie ist aber der Überzeugung, das geltende Recht biete ausreichend Möglichkeiten für Ausnahmen, um auf Realersatz zu verzichten. Gefordert seien insbesondere die Kantone, die für die Umsetzung der Massnahmen zuständig sind.
Für eine fundierte Beurteilung hat die Kommission die betroffenen Branchen angehört.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, die Motion anzunehmen.