Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-12
Wortprotokoll
Die Vorlage, die Sie heute beraten, soll das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stärken. Die Bekämpfung von Kriminalität und damit auch von Geldwäscherei hat für den Bundesrat eine hohe Priorität. Kriminelle sollen nicht von ihren Straftaten profitieren, und Terroristen sollen von Finanzquellen abgeschnitten werden. Es ist wichtig und im Interesse unseres Standortes, dass wir zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein wirksames Dispositiv haben und dass wir die Stabilität und die Integrität des schweizerischen Finanz- und Wirtschaftsstandortes hochhalten.
Kriminelle und Terroristen finden immer wieder neue Schlupflöcher. Sie nutzen Scheingesellschaften auf ausgeklügelte Weise, um die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern. So können Gelder aus kriminellen Aktivitäten zur Finanzierung anderer Verbrechen oder zur Finanzierung von Terrorismus verwendet werden. Als wichtiger internationaler Finanzplatz fehlt der Schweiz bis jetzt ein wichtiges Instrument bei der Eindämmung dieser kriminellen und terroristischen Tätigkeiten, nämlich eine angemessene Transparenz bei Gesellschaften.
Die Risiken, die mit dem Missbrauch von Rechtsstrukturen einhergehen, sind bekannt. Juristische Personen werden weltweit in hohem Masse missbräuchlich eingesetzt, um Vermögenswerte zum Zwecke von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Korruption oder Umgehung von Sanktionen zu verschleiern. Es ist daher wichtig, Transparenz über die wirtschaftlich berechtigte Person, das heisst die wahre Begünstigte, zu erhalten. Unter dem geltenden Recht können die Straf- und Verwaltungsbehörden die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft nicht hinreichend schnell und effizient ausfindig machen. Dies stellt die Effizienz des aktuellen Dispositivs infrage.
Die FATF verlangt in ihrem Standard ein Register über die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften. Dieser Standard hat sich daraus entwickelt, dass zahlreiche Staaten ein solches Register als effiziente Massnahme zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Kriminalität eingeführt haben. Die Schweiz ist hier nicht irgendwie Musterknabe, sondern eine Nachzüglerin, da, weltweit gesehen, die grosse Mehrheit der Länder bereits ein solches Register kennt.
Le projet prévoit donc l'adoption d'une nouvelle loi fédérale - la loi sur la transparence des personnes morales. La principale mesure est l'introduction du registre de transparence. D'autres mesures sont également proposées en annexe de cette nouvelle loi. La révision de la loi sur le blanchiment d'argent prévoit ainsi notamment d'introduire des obligations de diligence lors de certaines transactions en espèces dans le domaine de l'immobilier ou du commerce des métaux précieux.
Le projet du Conseil fédéral visait également, dans la même révision de la loi sur le blanchiment d'argent, à introduire des obligations de diligence pour certaines activités de conseil, y compris le conseil juridique. Le Conseil des États a décidé de scinder le projet pour traiter séparément de ce dernier sujet. Si vous confirmez cette décision, les mesures concernant les conseillers seront traitées séparément lors du débat sur le projet 2. Je renonce donc à vous le présenter en détail, et je peux également vous dire que le Conseil fédéral ne s'oppose pas au fait de scinder le projet, parce que, sinon, on perdra trop de temps. On préfère aller de l'avant avec le projet[NB]1. Une non-entrée en matière ou un renvoi à la commission en la chargeant d'examiner intégralement le projet du Conseil fédéral aboutirait à une prolongation de la procédure qui n'est pas souhaitable. Le DFF, et par conséquent le Conseil fédéral, ne s'opposent donc pas à une séparation.
La loi sur la transparence des personnes morales marque une étape importante pour renforcer le dispositif visant à assurer l'intégrité de la place financière suisse. Elle a pour objectif l'introduction d'un registre fédéral des ayants droit économiques : le futur registre de transparence. Il s'agit d'un outil central visant à identifier les véritables propriétaires de structures juridiques. Cet outil permet principalement de détecter et de prévenir l'utilisation de sociétés écrans servant à dissimuler des actifs, contourner des sanctions internationales ou blanchir des fonds. Il soutient également les autorités dans d'autres tâches, telles que la lutte contre les abus dans le domaine des assurances sociales ou de la lex Koller. Actuellement, le cadre juridique suisse présente des limites. Les autorités ne disposent pas toujours d'informations [PAGE 1007] pertinentes et rapidement accessibles sur les ayants droit économiques de personnes morales, en particulier lorsqu'il s'agit de structures complexes.
Gemäss der Meldestelle für Geldwäscherei sind die existierenden Register im Ausland ein wichtiges Instrument für die jeweilige Meldestelle und die Strafverfolgungsbehörden. Die zugangsberechtigten Behörden, wie z.[NB]B. das Fedpol oder die Durchführungsstellen der Sozialversicherungsbehörden, versprechen sich ebenfalls eine Verbesserung ihrer Präventions-, Untersuchungs- und Bekämpfungsstrategien, etwa im Bereich der Strafverfolgung, der Lex Koller, der Sozialversicherungen usw.
Die im Gesetz genannten juristischen Personen identifizieren ihre wirtschaftlich Berechtigten und melden diese dem Transparenzregister. Das gilt auch für gewisse ausländische Rechtseinheiten mit einem Bezug zur Schweiz, insbesondere beim Grundstückeigentum. Zugriff auf das Transparenzregister erhalten die im Gesetz genannten Behörden für die im Gesetz genannten Zwecke, das sind insbesondere die Strafverfolgungsbehörden. Einen Zugriff erhalten auch die dem Geldwäschereigesetz unterstellten Personen, die den Zugriff für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz brauchen.
Das Register ist nicht öffentlich, was für Diskussionen gesorgt hat. Aus diesem Grund gibt es auch noch einen Minderheitsantrag. International ist die Öffentlichkeit des Registers kein Standard, und der Schutz der Privatsphäre wurde in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit als wichtig bestätigt.
Das Transparenzregister soll vom Bundesamt für Justiz geführt werden. So können das bestehende Know-how und die Infrastruktur des Handelsregisters genutzt werden. Dadurch können auch die Auswirkungen für die Unternehmen gering gehalten werden. Der Meldeprozess soll möglichst einfach sein, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Deshalb ist auch eine elektronische und freie Meldung vorgesehen. Die Meldung kann auch gemeinsam mit einer Eintragung im Handelsregister erfolgen. Das ist natürlich für die KMU eine besondere Erleichterung. Die Regulierungsfolgenabschätzung hat ergeben, dass hier im ersten Jahr ein Zeitaufwand von plus zwanzig Minuten erfolgen dürfte, nicht mehr.
Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und auch die Detailberatung durchführen.