Funiciello Tamara · Nationalrat · 2025-06-12
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-12
Wortprotokoll
Die Vorlage zur Transparenz juristischer Personen hat das klare Ziel, die Integrität des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsstandorts zu stärken. Sie folgt internationalen Standards, etwa jenen der FATF und des Global Forum, und will mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen wirksam Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität bekämpfen. So weit, so gut. Worüber wir aber heute im Speziellen sprechen, ist Artikel 34 bzw. der Minderheitsantrag für einen Buchstaben abis in Absatz 1.
Wo liegt das Problem? Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass ausländische Steuerbehörden via Amtshilfegesuch und internationale Abkommen indirekt Zugriff auf das Register erhalten, die Schweizer Steuerbehörden jedoch nicht, obwohl sie für die Umsetzung unserer eigenen Steuergesetze verantwortlich sind. Das ist ein eklatantes Ungleichgewicht. Wir reden hier nicht über einen Eingriff ins Bankgeheimnis. Der Zugang wäre klar auf die in den Steuergesetzen vorgesehenen Aufgaben begrenzt und würde selbstverständlich denselben Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben unterliegen wie alle anderen Informationen im Steuerverfahren auch.
Steuerinspektoren im Kanton Genf schildern ganz konkret, wie schwierig es ist, Vermögen vollständig zu erfassen, weil ihnen der Zugang zu den Daten der wirtschaftlich berechtigten Personen fehlt. Das heisst im Klartext, Vermögen kann in der Schweiz versteckt werden, wenn eine Steuerbehörde im Inland zwar weiss, dass es existiert, aber nicht herausfinden kann, wem es gehört. Wir schaffen mit dieser Vorlage also ein Transparenzinstrument und verweigern es genau jenen Behörden, die für die Umsetzung unserer Gesetze tatsächlich zuständig wären. [PAGE 1017]
Meine Minderheit will das ändern. Wir beantragen, dass auch kantonale, kommunale und eidgenössische Steuerbehörden Zugang zum Register erhalten, genau wie die Stellen, die für die internationale Zusammenarbeit zuständig sind. Das ist konsequent, logisch und entspricht dem Ziel der Vorlage. Wie heisst es im erläuternden Bericht: "Ein rascher und effizienter Zugang zu solchen Informationen ist sowohl im Kampf gegen Geldwäscherei und Finanzkriminalität als auch im Zusammenhang mit der Durchsetzung [...] des Steuerrechts entscheidend."
Geldwäscherei, Steuervermeidung und intransparente Rechtsstrukturen bedrohen nicht nur die Integrität unseres Finanzplatzes, sie untergraben auch das Vertrauen in die Steuerfairness. Wenn wir wirklich für mehr Transparenz sorgen wollen, dürfen wir im internationalen und im nationalen Recht nicht mit zweierlei Mass messen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zu Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe abis zuzustimmen - für ein faires, transparentes und glaubwürdiges Steuersystem auch in der Schweiz.