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AB 358403

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte noch kurz auf ein Thema eingehen, das Kollege Matter vorhin angesprochen hat. Ich glaube, es geht um etwas, das man wirklich im Rahmen dieser Debatte über Geldwäschereibekämpfung sagen muss: Ein grosses Einfallstor für Geldwäscherei ist heute nicht primär der Finanzplatz, auch nicht allfällige Beraterinnen und Berater, vielmehr hat sich vieles in den allgemeinen Wirtschaftsbereich verschoben. Die organisierte Kriminalität investiert des Öfteren in normale, ganz legale Geschäfte, in einen Barbershop, in ein Restaurant, in ein Kleinunternehmen, weil es dort viel, viel einfacher ist, Geld zu waschen, als in all den Bereichen, mit denen wir uns heute hier beschäftigen. Da geht es nicht um Immobilien, da geht es[NB]nicht[NB]um[NB]Bankgeschäfte, da geht es nicht um grosse Anlagen, sondern um Alltagsgeschäfte; das vergessen wir immer ein bisschen, wenn wir über Geldwäschereibekämpfung reden.

Ich habe es bereits bei meinem ersten Votum gesagt: Lesen Sie einmal das Votum von Ständerat Daniel Jositsch, er hat genau diese Frage auch aufgeworfen und gesagt, man solle Geldwäscherei dort bekämpfen, wo sie primär stattfinde. Das sollten wir uns einfach einmal hinter die Ohren schreiben. So viel zu diesem Thema.

Nur noch kurz zu den drei Minderheiten, die mich in diesem Bereich beschäftigen. Ich beginne hinten, nämlich bei Artikel 35a. Dieser Artikel ist exemplarisch. Wollen wir mit diesem Gesetz nun Geldwäscherei bekämpfen, oder wollen wir Polemik machen und Medienberichterstattungen ermöglichen? Hier will man den NGO und den Medien ein Einsichtsrecht in ein Register geben, das der Verbrechensbekämpfung dient. Ich habe noch nie gehört, dass Medien und NGO im Dienst der Verbrechensbekämpfung stehen. Man muss das Einsichtsrecht den Organisationen und Institutionen geben, die in diesem Bereich tätig sind. Dieser Antrag zeigt aber eben, dass man gegenüber Geschäften mit Geld ein generelles Misstrauen hat. Diese Haltung kommt in Artikel 35a bestens zum Ausdruck.

In Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c haben wir ein ähnliches Themenfeld. Es sind dann zwar nicht mehr die NGO und die Medien, aber immerhin ist es das Bundesamt für Statistik. Ich weiss nicht, wie viel Vertrauen Sie in das Bundesamt für Statistik haben. Als Vertreter der Mitte-Partei ist es ziemlich schwierig, Vertrauen in dieses Amt zu haben. Aber vor allem ist nicht klar, warum das Bundesamt für Statistik zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung Einsicht in dieses Register haben sollte. Es ist falsch in der Konzeption, genauso wie bei den Medien und den NGO. Aus diesem Grund bitte ich Sie, auch diesen Buchstaben zu streichen.

Es bleibt noch Artikel 31, die Frage der Richtigkeitsvermutung. Soll der Eintrag im Register nur deklaratorisch sein, oder soll man dessen Richtigkeit vermuten, so wie das beim Handelsregister und beim Grundbuch der Fall ist? Ich habe es schon eingangs erwähnt, die Debatte hierzu war schwierig. Im Grundsatz müsste man eigentlich für die Richtigkeitsvermutung sein. Aber dieses jetzt schon sehr teure Gesetz würde damit noch sehr viel teurer werden. Die Frage ist, ob die Bürokratie dann nicht erst recht übersteuert würde.

Ich will hier noch nicht den Endentscheid vorwegnehmen. Es ist durchaus möglich, dass die Mitte-Fraktion am Schluss auch für diese Richtigkeitsvermutung ist. Aber wir wollen, dass diese Debatte noch einmal geführt wird, und wir wollen, [PAGE 1019] wie ich bereits beim Eintreten gesagt habe, dass sie auch im Ständerat noch einmal mit den vorliegenden Unterlagen geführt wird, die doch auch Zweifel daran aufkommen lassen, ob sich die Ziele, die man erreichen will, mit der Richtigkeitsvermutung erreichen lassen. Indem wir hier der Mehrheit folgen, geben wir dieser Debatte noch einmal Raum. Allenfalls werden wir im Rahmen der Differenzbereinigung noch auf diese Frage eingehen.

Zum Schluss: Wir wollen Verbrechensbekämpfung. Machen wir sie dort - ich habe es bereits eingangs erwähnt -, wo es richtig und wichtig ist. Vor allem aber: Geben wir diesem Register die Bedeutung, die es hat, und machen daraus nicht ein Register für Medien, für NGO oder für das Bundesamt für Statistik.