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Fehr Düsel Nina · Nationalrat · 2025-06-12

Fehr Düsel Nina · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-12

Wortprotokoll

Die Sicherheit der Bevölkerung ist stärker zu gewichten als die Resozialisierung des Täters, gerade bei so schweren Straftaten. Die Verwahrungs-Initiative, welche die lebenslängliche Verwahrung von extrem gefährlichen Straftätern forderte, wurde 2004 mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen und von 24 Ständen angenommen. Dennoch wird sie nicht umgesetzt. Der Volkswille wird damit klar missachtet.

Das Bundesgericht hat die Messlatte für die lebenslängliche Verwahrung zwischenzeitlich derart hoch angesetzt, dass sie faktisch gar nicht mehr angewendet werden kann. Die Therapierbarkeit eines Täters müsste zu hundert Prozent ausgeschlossen sein, damit eine lebenslängliche Verwahrung überhaupt angeordnet werden könnte. Aber kein Psychiater kann eine Prognose bis an das Lebensende abgeben.

Der Gesetzestext, Artikel 64 Absatz 1bis Litera c des Strafgesetzbuches, enthält die Formulierung "dauerhaft nicht therapierbar". Es braucht die Anpassung "soweit voraussehbar", wie sie hier vorgeschlagen wird, und der Bundesrat soll[NB]unter[NB]Berücksichtigung der wissenschaftlichen Prognosemöglichkeiten festlegen, welcher Zeitraum als voraussehbar gilt.

Die Minderheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt somit, der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal Folge zu geben. In der Bevölkerung und bei Umfragen wird immer wieder klar, dass bei Extremtätern schwerere und längere Freiheitsstrafen gewünscht werden.

Der Schutz der Bevölkerung geht den Grundrechten von Tätern, die schwere Straftaten begehen, klar vor. Vor Wiederholungstätern muss die Gesellschaft besonders geschützt werden. Man muss schlimme Fälle wie den Fall in Basel, wo es zu einem Rückfall eines schizophrenen Täters und zu einem Mord kam, ganz klar verhindern. In der Praxis sollen in solchen Extremfällen wieder lebenslange Verwahrungen möglich sein, wenn voraussehbar ist, dass ein Täter dauerhaft nicht therapierbar ist. Deshalb vertreten wir hier den Antrag der Minderheit mit voller Überzeugung. Eine Therapie ist sehr teuer und macht nur dann Sinn, wenn Erfolgsaussichten bestehen. Die Gutachter haben nach wie vor einen gewissen Spielraum und können den Einzelfall klar einschätzen, aber eine lebenslängliche Verwahrung soll zukünftig wieder möglich sein.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.