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Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-06-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19

Wortprotokoll

Mit dieser Finanzierungsbotschaft sollen für die kommenden vier Jahre die Mittel für Bildung und Forschung bereitgestellt werden. Die Bedeutung dieser Investitionen für unser Land, für Bildung und Forschung bedarf keiner weiteren Erläuterung. Mit der Bewilligung der Rahmenkredite für Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik sollen vier Schwerpunkte gesetzt werden. Es sind dies die Erneuerung der Lehre, die Verstärkung der Forschung, die Verstärkung der Innovation sowie die Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Mit diesen Zielen kann ich mich einverstanden erklären.

Ich komme zum eigentlichen Thema meiner Ausführungen; Kollege Stadler hat diese Frage auch bereits gestreift. Vor dem Hintergrund des Rahmenkredites in der Höhe von 17,3 Milliarden Franken und den damit verbundenen Zielen stellt sich für mich, hier und heute, unweigerlich die Frage, ob wir auch über die erforderlichen Mittel und Instrumente verfügen, um diese Ziele nachhaltig steuern und beeinflussen zu können. Die Sicherung der finanziellen Grundlage ist nämlich nur das eine. Deren ziel- und zweckgerichtete Verwendung und damit verbunden die Frage der Steuerung ist etwas anderes. Es ist ja, wie der Kommissionspräsident einleitend dargelegt hat, in diesem Bereich doch einiges geschehen. Ich denke an die Berufsbildung, wo der Bund nun ganz klar die Kompetenz hat, Einfluss zu nehmen. Ich denke an den ETH-Bereich, den wir mit einem sauberen Leistungsauftrag führen.

Ich komme jetzt zu den kantonalen Universitäten, für welche im Grundsatz die Regelungskompetenz bei den Kantonen liegt. Dort soll die Steuerung auf der Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit erfolgen: Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, Schweizerische Universitätskonferenz. Es ist nicht zu verkennen: Auch dort ist einiges an Steuerungs- und Koordinationsmechanismen vorhanden. Ich bin aber der vollendeten Überzeugung, dass die Mechanismen, wie wir sie heute haben, längerfristig nicht ausreichen.

Auch der Bundesrat teilt diese Auffassung. In der Botschaft wird nämlich auf Seite 2376 erklärt, dass das BFT-System und besonders die Hochschulen einer tief greifenden Reform bedürfen, sodass die Stärkung des Wissenschaftssystems und besonders auch der Hochschulen, die Finanzierungsmechanismen und die Struktur der Hochschullandschaft auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet werden können. Auch die EDK ist grundsätzlich dieser Meinung, ich verweise Sie auf den Bericht über das bildungspolitische Engagement des Bundes. Dieser Bericht der EDK stammt vom 7. November des vergangenen Jahres. Die EDK erklärt darin, es sei auch ihr Ziel, einen gesamtheitlichen Hochschulbereich zu schaffen, der gleichermassen die kantonalen Universitäten, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Fachhochschulen aller Fachbereiche sowie die Pädagogischen Hochschulen umfasse. Dies wurde als Zielsetzung deklamiert. Ganz erstaunlich ist hingegen die Schlussfolgerung: Es wird nämlich gesagt, Massstab dafür solle das geltende Hochschulrecht der Kantone sein, und es wird erklärt, die Steuerung des Politikbereichs "Hochschulen" habe über wenige zentrale Vorgaben durch Bund und Kantone einvernehmlich oder gemeinsam zu erfolgen. Genau diese Haltung ist uns auch im Rahmen des Hearings mit den Vertretern der EDK erneut unmissverständlich so erklärt worden.

Im Gegensatz zur EDK bin ich der entschiedenen Auffassung, dass mit den zurzeit vorhandenen Steuerungsmechanismen die für die Zukunft unabdingbare Verbesserung der Konzentration von Mitteln und Kräften nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann und dass die Schaffung einer neuen rechtlichen Basis unumgänglich ist. Wir dürfen uns deshalb heute nicht einfach mit der Verabschiedung dieser Rahmenkredite begnügen, um dann zufrieden zurückzulehnen. Es gilt nun, die Diskussion um eine Verbesserung der Koordination und um eine Verbesserung der Konzentration der Mittel unverzüglich - unverzüglich! - aufzunehmen. Das geltende Universitätsförderungsgesetz läuft Ende 2007 aus.

Das wurde 1998 bewusst so gemacht, um eben Druck für Reformen auszuüben. Es kann nicht angehen, einfach die Gesetzesrevision an die Hand zu nehmen, sondern vor dieser Gesetzesrevision muss zwingend die Diskussion im Zusammenhang mit einem Hochschulartikel geführt werden. Es ist meines Erachtens ein dringendes Anliegen, und wir haben die Verpflichtung, die Voraussetzungen für eine wirksame Steuerung des Hochschulbereichs und eine minimale Einheitlichkeit der gesamten Tertiärstufe zu gewährleisten, innerhalb deren ETH, kantonale Universitäten und Fachhochschulen unter vergleichbaren Bedingungen ihre Aufgaben erfüllen können. Ich wiederhole mich deshalb: Die Finanzierung ist das eine, die Steuerung im BFT-Bereich das andere, und Letzteres dürfen wir nicht auf die lange Bank schieben.

Ich erinnere auch an ein Dokument des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates, das vom April dieses Jahres stammt. Dort ist unter dem Titel "Stärkung der Eigenverantwortung - die Zukunft des schweizerischen Hochschulsystems" einiges ausgesagt worden. Diese Zielsetzung des Wissenschafts- und Technologierates unterschreibe ich vorbehaltlos, dies setzt aber, wie in diesem Dokumente eben auch gezeigt wird, Reformen voraus. [PAGE 688]

Lobend möchte ich im Zusammenhang mit meinem Hauptanliegen noch etwas erwähnen. Die Finanzkommission des Nationalrates hat vom EDI und vom EVD einen Bericht angefordert, unter dem Titel "Indikatoren und Evaluation im Hochschul- und Forschungsbereich". Auch wenn die Resultate selbstverständlich mit der gebührenden Vorsicht zu geniessen sind, bin ich der Meinung, dies sei ein richtiger Ansatz. Kollege Stadler hat das auch gesagt. Wir müssen die Wirkung dieser Gelder überprüfen können.

Interessant ist, dass ich gestern ein Schreiben der Finanzkommission des Nationalrates erhalten habe. Sie hat sich mit diesem Bericht auseinander gesetzt und stellt fest, dass er zwar einen guten Ansatz enthalte, dass das aber nicht genüge. Ich möchte das unterstreichen. Die Finanzkommission des Nationalrates hat erklärt, dass das den Berichten zugrunde gelegte Set von Indikatoren und Kennzahlen nicht ausreiche. Warum? Es geht erstens darum, dass das Parlament zwischen den Fachhochschulen, den kantonalen Universitäten und den ETH Quervergleiche anstellen kann. Zweitens geht es darum sicherzustellen, dass die Leistungen der schweizerischen Bildungs- und Forschungsinstitutionen in einem internationalen Benchmarking überprüft werden können.

Ich unterstütze diese Bestrebungen der Finanzkommission des Nationalrates ausdrücklich. Wir müssen eine Wirkungskontrolle schaffen, die diesen Namen verdient. Ich habe in der "NZZ am Sonntag" vom 11. Mai einen Titel zur Kenntnis genommen: "Eine Erhöhung der Bildungsausgaben wird allgemein gefordert" - das haben wir auch heute gehört. "Niemand weiss aber genau, ob dies auch etwas nützt." So dürfen derartige Titel im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Rahmenkredites von 17,3 Milliarden Franken nicht stehen bleiben.

Ich bin auch der Meinung, dass wir diese Mittel zu Recht bereitstellen und dass ihr Einsatz im Grundsatz richtig ist. Als Letztes möchte ich noch darauf hinweisen - ich möchte nicht, dass wir uns am Schluss noch auf ein Nebengeleise begeben -: Es geht, wie auch klar gesagt worden ist, nicht um eine Ausgabenbewilligung, es geht um einen Zahlungsrahmen. Wie hoch die Steigerungsraten schlussendlich sind, müssen wir nicht heute bestimmen; das bestimmen wir jeweils mit dem Voranschlag für jedes Jahr oder dann im Rahmen des Entlastungsprogrammes. Ich bin auch für eine Steigerung, möchte hier aber klar festhalten: Für diesen vorauseilenden Eifer, wie er im Nationalrat zum Ausdruck gekommen ist, habe ich wirklich kein Verständnis.

In diesem Sinne bitte ich Sie auch einzutreten.