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Fehr Düsel Nina · Nationalrat · 2025-06-13

Fehr Düsel Nina · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-13

Wortprotokoll

Psychisch schwer gestörte Straftäter kommen heute in eine stationäre Massnahme, selbst bei sehr geringen Therapiechancen. Gemäss geltendem Recht ist der stationären Massnahme gegenüber der Verwahrung der Vorzug zu geben, wenn zu erwarten ist, dass dadurch der Gefahr eines Rückfalls begegnet werden kann. Die Bevölkerung sieht das klar anders, denn die Sicherheit der Bevölkerung geht vor. Auch sind Therapierungen viel teurer als Verwahrungen; wir haben es gehört. Das Ganze ist also nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern hat auch massive Kostenfolgen.

Es braucht eine Korrektur zugunsten der Verwahrung, denn es geht hier um sehr schwere Straftäter. Mit der parlamentarischen Initiative sollen psychisch schwer gestörte Täter zukünftig nur noch einer stationären Massnahme zugeführt werden, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgversprechend ist. Ist das nicht zu erwarten, sind gefährliche Straftäter zu verwahren. Mit dieser Gewichtsverlagerung zugunsten der Verwahrung wird der Schutz der Bevölkerung erhöht und werden die Kosten gesenkt. Natürlich hat man nie eine hundertprozentige Sicherheit, aber wir müssen das Risiko für die Bevölkerung möglichst gering halten - das Risiko [PAGE 1055] für die Frauen, das Risiko für die Kinder. Das ist auch mit Blick auf die Kriminalstatistik geboten.

Die Kommission war sich darüber einig, dass die Anzahl und die Kosten der therapeutischen Massnahmen im Sinne von Artikel 59 des Strafgesetzbuchs sehr hoch sind. Unsere Minderheit der Kommission für Rechtsfragen ist klar der Ansicht, dass die von der Kommissionsinitiative 25.435 vorgesehene Lösung nicht ausreicht. Der Schwerpunkt soll auf Verwahrungen statt auf therapeutische Massnahmen gelegt werden. Denn wir therapieren viele, die nicht therapierbar sind. Nur wenn eine Massnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgversprechend ist, soll diese Massnahme auch zum Zug kommen.

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