Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-16
Wortprotokoll
Es ist so ungewöhnlich, dass wir direkt über eine Motion diskutieren können, dass man glaubt, man sei Kommissionssprecher; ich bin es aber nicht. Ich bin nur Sprecher für meine Motion. Ich möchte mich dabei für den Titel meiner Motion entschuldigen. Er ist ein wenig reisserisch, und er ist falsch. Ich habe geschrieben: "Die Kleinen hängt man zu Hunderten auf, den Grossen lässt man laufen". Der Titel müsste aber lauten: "Die Kleinen hängt man zu Tausenden auf, den Grossen lässt man laufen". (Teilweise Heiterkeit)
Das als Entschuldigung vorweg - und jetzt zum Thema selbst: Es geht um Temu, Amazon und die ganzen Handelsplattformen, die in der Schweiz Wildwuchs betreiben. Ich muss vorausschicken: Gemäss meinen Recherchen und den Rückmeldungen auf diese Motion werden gegen Schweizerinnen und Schweizer, meist unbescholtene Omas und Opas, pro Jahr bis zu 2000 Verfahren wegen Verstössen gegen das Waffengesetz geführt. Ich habe das Problem unterschätzt. Gemäss Waffengesetz wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich ohne Berechtigung Waffen oder Munition trägt oder in das schweizerische Staatsgebiet verbringt. "Verbringt" heisst importiert. Bestraft wird sowohl derjenige, der sie kauft, als auch derjenige, der sie verkauft, also beide Parteien.
Als Waffen gelten gemäss Artikel 4 Absatz 1 des Waffengesetzes unter anderem Imitationswaffen, Schreckschusswaffen oder Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Waffen verwechselt werden können. Ob eine Spielzeugwaffe mit einer echten Waffe verwechselt werden kann, bestimmen Spezialisten der Zolldirektion. Der Entscheid richtet sich nach der Detailtreue der Materialbeschaffenheit und nach der Farbe des Spielzeugs.
Ich komme zur Schilderung von mehreren Strafverfahren, die mir Ende 2024, Anfang 2025 auf den Tisch geflattert sind. Davon gibt es in der Schweiz Tausende. Offenkundig hat die Zollbehörde im Wallis im letzten Herbst, wohl im September oder im Oktober, eine Kontrolle der Pakete, die in die Schweiz geliefert wurden, durchgeführt. Eine grosse Anzahl von Objekten wurde dabei beschlagnahmt, darunter auch eine Wasserpistole mit der Aufschrift "M416 Watergun" zum Kaufpreis von EUR[NB]2.16. Dieses Objekt ähnelt demjenigen[NB]eines[NB]anderen[NB]Strafverfahrens, das ich auch auf dem Tisch hatte, nämlich einer Steinschleuder von Temu für Fr.[NB]3.15.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit beschlagnahmt diese gefährlichen Objekte aufgrund ihres Aussehens und aufgrund der Einschätzung, dass es sich um eine Waffe handeln könnte. Falls man keine Einfuhrbewilligung nachweisen kann - und das kann man in diesen Fällen in der Regel nicht -, wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nicht etwa nur das Objekt vernichtet und eine Busse ausgestellt, sondern ein Strafverfahren eingeleitet, mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft der betreffenden Region. Die Staatsanwaltschaft ist gemäss Gesetzgebung verpflichtet, gegen die Personen, welche diese Objekte erhalten, ein Strafverfahren zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft übernimmt somit das Dossier der Kriminalpolizei.
Bei der Kriminalpolizei, die über diese Fälle sehr glücklich ist, ermittelt eine Abteilung der Dienststelle mit den Beamten den Sachverhalt bei der jeweils betroffenen Person. Die Person wird durch die Polizei einvernommen und zur Angelegenheit befragt. Anschliessend wird das Dossier mit der Zeugeneinvernahme, mit der Beschuldigteneinvernahme und allfälligen weiteren Beweismitteln der Staatsanwaltschaft übergeben. Im Fall der besagten Wasserpistole handelt es sich übrigens um eine Grossmutter, die ihrem Enkel ein Spielzeug schenken wollte, und im Fall der Steinschleuder um einen Opa, der die Schleuder seinem Enkel zukommen lassen wollte. Schliesslich wird durch den Staatsanwalt ein Strafbefehl erlassen, womit die entsprechende Person zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4050 Franken, zur Übernahme der gesamten Kosten des Verfahrens von 1500 Franken und zu einer Busse von 500 Franken verurteilt wird. Das sind sehr teure Wasserpistolen.
Fühlen Sie sich als Schweizer oder Schweizerin unschuldig, können Sie das Ganze gerne an die ordentlichen Richterinnen und Richter weiterziehen, was Sie nebst Anwalts- und Gerichtskosten mit weiteren Kostenrisiken von etwa 5000 Franken belastet. Da auch Fahrlässigkeit vom Gesetzgeber bestraft wird, haben Sie wenig Chancen, freigesprochen zu werden. Solche Fälle führen wir in der Schweiz zu Tausenden.
Wieso müssen wir als Gesetzgeber eingreifen?
1.[NB]Verstösse gegen das Waffengesetz werden von Amtes wegen verfolgt und in offiziellen Strafverfahren beurteilt. Diese sind einerseits kostspielig und andererseits ressourcenintensiv. Statt den schweren Jungs nachzujagen, beschäftigen sich unsere Kripo und die Staatsanwaltschaft mit Omas und Opas, die Plastikspielzeuge bei Temu, Amazon und sonst wo kaufen. Das ist angesichts der Überlastung der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein fertiger Blödsinn.
2.[NB]Die Strafnorm von Artikel 33 Absatz 1 Litera a des Waffengesetzes ist klar: Wer ohne Berechtigung Waffen oder Munition in das schweizerische Staatsgebiet verbringt, wird bestraft. Nur ist unsere Justiz auf einem Auge blind und hat bis anhin nicht einen einzigen Schritt unternommen, um die betreffenden Handelsplattformen selbst zur Rechenschaft zu ziehen. Ob es sich um Temu, Amazon oder sonst eine Plattform handelt, ist eigentlich egal. Wir haben doch immer den Grundsatz vor Augen: Rechtsgleichheit gilt für alle.
3.[NB]Der Vergleich zwischen einer Handelsplattform und einem schweizerischen Waffenhändler zeigt Ihnen die Absurdität des Ganzen. Würde ein schweizerischer Waffenhändler in seinem Geschäft unseren Omas und Opas solche Wasserpistolen verkaufen, wäre er wahrscheinlich innerhalb von 24 Stunden mit einem Strafverfahren konfrontiert, allenfalls würde sogar sein Laden geschlossen, seine Gerätschaften konfisziert und seine Bewilligung annulliert. Bei einer Online-Plattform macht unser Staat nichts, obwohl die Betreiber dieser Online-Plattformen selbstverständlich auch Adressen von Menschen und wahrscheinlich auch Mitarbeiter in der Schweiz haben, welche für so ein kriminelles Gebaren verantwortlich sind.
4.[NB]Selbstverständlich kann ein Staat nicht einerseits zuschauen, wie eine Handelsplattform in der Schweiz mehrere hundert Millionen Schweizerfranken an Umsatz generiert und sich einen Dreck um unsere Gesetzgebung kümmert, und dann andererseits mit aller Härte des Gesetzes gegen die Schweizerinnen und Schweizer vorgehen. Unsere Schweizer Strafjustiz dient nicht dazu, Temu usw. in der Schweiz tüchtige Gewinne auf dem Buckel der Konsumentinnen und Konsumenten generieren zu lassen. Unsere schweizerische Strafjustiz hat in erster Linie die Aufgabe, die Schweizerinnen und Schweizer zu schützen, das heisst, den Import solcher Waffen strikte zu verunmöglichen. Das wäre relativ einfach umsetzbar, da man die Plattformbetreiber unter entsprechenden Androhungen anweisen könnte, für diese Produkte einen sogenannten Geoblocker anzuwenden. Damit wären diese Produkte in der Schweiz nicht mehr lieferbar. Das Mindeste, was sie tun könnten, wäre, in ihren Inseraten darauf hinzuweisen, dass diese Produkte in der Schweiz verboten sind. Importiert [PAGE 564] ein Konsument dieses Produkt dann trotzdem, ist er selbst schuld.
5.[NB]Nichts von dem soeben Genannten geschieht. Die schweizerische Zollbehörde verfolgt seit Jahren die gleiche Praxis. Das heisst, wir gehen in Tausenden von Fällen gegen die Kleinen vor und lassen den Grossen ungestört sein Geschäft machen. Diese Situation ist völlig unhaltbar und widerspricht jeder Staatsräson und jeder Aufgabe unserer Staatsanwaltschaft und der Polizei. Unsere Justiz wird so zum willfährigen Handlanger und Trottel dieser internationalen Konzerne. Wieso bin ich so hart? Weil es so ist. Bezahlen wir dafür Steuern?
6.[NB]Selbstverständlich trägt auch der Importeur, das heisst die Oma und der Opa, seine Verantwortung, da er das Gesetz kennen müsste. Ich frage mich nur, wieso Spezialisten die Unterscheidung zwischen einer gefährlichen Waffe und einem Spielzeug machen müssen, wenn jeder Bürger und jede Bürgerin den Unterschied kennen sollte. Auf jeden Fall tragen die Importeure eine Mitverantwortung; das gebe ich zu. Diese Mitverantwortung kann aber nicht dazu führen, dass wir uns hier quasi der Lächerlichkeit preisgeben und teure Strafverfahren mit Geldbussen durchführen. Das Ganze könnte mit einer Vernichtung des Produkts und einer Ordnungsbusse - wie bei einer Verkehrsbusse - einfach und schlank geregelt werden. Damit wäre dem Recht Genüge getan, und der Staat würde entsprechend für seine Tätigkeit bezahlt, so wie im Strassenverkehr auch.
Nun zur Moral der ganzen Geschichte: Wenn man schon die Kleinen zu Tausenden aufhängen will, dann sollte man zumindest Rückgrat beweisen und den Mut haben, den Grossen auch zu verfolgen. Ansonsten macht sich das für ein Staatswesen nicht so gut. Genau das ist aktuell der Fall. Die vom Bundesrat aufgrund dieser Motion angekündigte Massnahme - immerhin hat er angetönt, dass er hier handeln will - geht zu weit und führt einfach dazu, dass statt 2000 Strafverfahren vielleicht noch 1000 Verfahren gegen Bürgerinnen und Bürger der Schweiz durchgeführt werden, während ein Grosskonzern Hunderte Millionen Schweizerfranken an Umsatz generiert und sich den Buckel voll lacht. Das hat auch schon zu anderen Vorstössen im Nationalrat geführt. Wieso soll der einfache Bürger bestraft werden, wenn der Grosskonzern nicht bestraft wird? Ich sehe das nicht ein. Ich sehe auch nicht ein, wieso wir diesem Treiben noch länger zuschauen sollten.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit möglichst schnell mit einer möglichst schlanken neuen Gesetzgebung - vielleicht lässt sich das auch mit einer neuen Verordnung machen - darauf hinzuweisen, dass es seine Praxis ändern sollte.