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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-06-16

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-06-16

Wortprotokoll

Die Schweiz steht bei minderjährigen Asylsuchenden vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits müssen wir dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden gerecht werden. Viele von ihnen sind traumatisiert, sie sind entwurzelt und auf eine vertrauensvolle Betreuung angewiesen. Andererseits stellen wir fest, dass eine Gruppe von minderjährigen Asylsuchenden wiederholt und auch erheblich straffällig wird. Der Umgang und die Betreuung dieser Jugendlichen stellt die zuständigen Stellen auf allen Ebenen vor erhebliche Schwierigkeiten, sei es im Straf- oder Migrationsvollzug, in der Unterbringung oder auch bei Rückführungen.

Gleichzeitig gibt es auch hier die Problematik des Missbrauchs. Erfahrungsberichte der Kantone aus dem Vollzug zeigen, dass ein beachtlicher Teil sich fälschlicherweise als minderjährig ausgibt, unter anderem, um längeren Haftstrafen, der Wegweisung respektive dem Erwachsenenvollzug zu entgehen. Entsprechend wären zum Beispiel mehr Altersgutachten direkt zu Beginn des Asylverfahrens zentral. Es braucht schnellere Entscheide zur Altersfestsetzung durch das SEM. Das festgestellte Alter muss dann auch vor jeder Behörde Geltung haben. Heute werden zu oft vor verschiedenen Behörden verschiedene Identitäten geltend gemacht, und das muss selbstverständlich verhindert werden.

Weitere Herausforderungen sind die ungenügende Vernetzung und der ungenügende Datenabtausch zwischen den [PAGE 566] Kantonen, Städten und Gemeinden und den unterschiedlichen Behörden. Vernetzung wäre zentral, weil die betroffenen Personen oft nicht lokal tätig sind, sondern, wenn sie delinquieren, dies meist an verschiedenen Orten in der Schweiz tun. Heute kommt es zum Beispiel immer wieder zu parallel laufenden Strafverfahren, die nicht koordiniert werden. Anstatt Hand in Hand zu arbeiten, arbeiten die Behörden teilweise aneinander vorbei. Ein weiterer Digitalisierungsschritt wäre auch hier sicherlich wertvoll.

Das sind nur ein paar Beispiele. Insgesamt geht es um eine besser abgestimmte Herangehensweise, die verschiedene Akteure, Jugendstaatsanwaltschaft, Kesb, Migrations- und Polizeibehörden koordiniert und einbindet. Ziel ist es, klarere Zuständigkeiten zu definieren, Massnahmen zu harmonisieren und teilweise auch bei Minderjährigen ein integriertes Rückführungsmanagement mit sozialen und rechtlichen Aspekten zu verbinden.

Ich danke dem Bundesrat, dass er mit dem Antrag auf Annahme der Motion den Handlungsbedarf anerkennt und bereit ist, die Herausforderungen anzugehen. Auch hier gilt: Je konsequenter der Missbrauch angegangen wird, desto besser ist gesellschaftlich der Schutz jener getragen, die ihn wirklich brauchen.