Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-16
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-16
Wortprotokoll
Dieses Postulat stellt interessante, wichtige Fragen, das findet auch der Bundesrat. Die Grundrechte der Bundesverfassung und die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtes spielen eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Schweizer Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Die Grundrechte sind zu diesem Zweck bewusst offen formuliert, so können sie durch die staatlichen Behörden und insbesondere die Gerichte konkretisiert werden. Gleichzeitig ist auch klar, dass der Föderalismus und die damit verbundene kantonale Autonomie für das Funktionieren unseres Bundesstaates von grosser Bedeutung sind. Das muss ich Ihnen, geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der Stände, ja nicht erklären.
Wie hängen die Grundrechte nun mit dem Föderalismus zusammen? Die Grundrechte der Bundesverfassung garantieren den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern in allen Kantonen einheitliche Minimalansprüche, die sich aus den verschiedenen Grundrechten ableiten. Insofern schränken sie die kantonalen Spielräume ein. Ob das kantonale Recht in einem konkreten Einzelfall gegen ein Grundrecht der Bundesverfassung verstösst, prüfen die Gerichte, wenn eine Privatperson eine entsprechende Beschwerde erhebt. Dabei haben die Gerichte auch allfällige Auswirkungen auf den Föderalismus mitzuberücksichtigen. Auf diesem Weg tragen die Grundrechte zu einer gewissen Harmonisierung der Rechtslage in der ganzen Schweiz bei.
Die Fragestellung ist also tatsächlich interessant. Der vom Bundesrat geforderte Bericht aber ist unnötig, und er widerspricht der Gewaltentrennung. Der geschilderte Ausgleich zwischen den grundrechtlichen und den bundesstaatsrechtlichen Aspekten wird, Sie haben es ja gehört und selber gesagt, in der rechtswissenschaftlichen Literatur bereits ausführlich behandelt. Der Bundesrat erachtet es aus Gründen der Gewaltenteilung nicht als seine Aufgabe, sich zu einzelnen Urteilen des Bundesgerichtes zu äussern und dessen Rechtsprechung zu bewerten. Und der Anspruch des Bundesrates an einen Bericht ist immer, dass er auch Wertungen oder Empfehlungen macht, dass er auch kritisiert. Die Erstellung eines Berichtes zu den von Ständerätin Friedli aufgeworfenen Fragen ist nicht Aufgabe des Bundesrates und ist deshalb nicht angezeigt. Es wäre, wenn schon, Sache des Bundesgerichtes, einen entsprechenden Bericht in Auftrag zu geben. Das wäre der richtige Weg und, so meine ich, auch sehr viel interessanter als ein Bericht des Bundesrates, in dem er eigentlich nichts sagen kann.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen.