Vontobel Erich · Nationalrat · 2025-06-16
Vontobel Erich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-16
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Genf 24.309, "Die Schweiz soll ihren Beitrag an die UNRWA umgehend überweisen", wurde am 7.[NB]Mai 2024 eingereicht und verlangt, den seit Januar 2024 sistierten Schweizer Beitrag an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge unverzüglich zu überweisen. Als Gründe nennt sie die fortdauernde humanitäre Katastrophe in Gaza, wo über die Hälfte der Bevölkerung auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sei, und den Umstand, dass die Mehrheit der sechzehn Staaten, welche ihre Zahlungen ausgesetzt hatten, darunter Japan, Deutschland, Kanada, Schweden und Australien sowie die EU, ihre Beiträge inzwischen ganz oder teilweise wieder freigegeben hätten.
Ihre Aussenpolitische Kommission hat das Geschäft am vergangenen 28.[NB]April behandelt und beantragt mit 16 zu 8 Stimmen deutlich, der Initiative keine Folge zu geben. Die Haltung der Kommissionsmehrheit beruht im Wesentlichen auf vier Überlegungen:
1.[NB]Der Ständerat lehnte die Initiative bereits am vergangenen 18.[NB]März ohne Gegenstimme ab, das heisst, nachdem SP-Ständerat Sommaruga seinen Minderheitsantrag auf Folgegeben zurückgezogen hatte. Nach Auffassung der Mehrheit der APK-N besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf.
2.[NB]Am gleichen Tag, also am vergangenen 18.[NB]März, lehnte der Ständerat die Motion Zuberbühler 24.3194, "Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)", ab; somit wird das Anliegen der Genfer Standesinitiative als erledigt betrachtet.
3.[NB]Beide Räte haben die Motion 24.3815 der APK-N, "Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser", angenommen und damit den Bundesrat beauftragt, sich für eine Nachfolgelösung für die palästinensische Flüchtlingshilfe einzusetzen. Eine isolierte Sofortzahlung würde diesen Auftrag präjudizieren.
4.[NB]Die Schweiz unterstützt Gaza bereits bilateral, multilateral und über andere verifizierte Organisationen. Nach Einschätzung der Kommissionsmehrheit kann die Versorgung der [PAGE 1115] Zivilbevölkerung so weiterhin gewährleistet werden, bis die offenen Fragen geklärt sind. Die Kommissionsminderheit betont dagegen die sich zuspitzende Notlage, das vom Internationalen Gerichtshof erwähnte Risiko eines Völkermords und die Tatsache, dass viele Partnerstaaten ihre Förderungen wieder aufgenommen oder erhöht haben. Nach Ansicht der Minderheit gebietet die humanitäre Tradition der Schweiz eine sofortige Überweisung des Beitrags.
Im Namen der Mehrheit Ihrer Aussenpolitischen Kommission ersuche ich Sie, der Standesinitiative 24.309 keine Folge zu geben, dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Gegebenheiten seit Mai 2024, wie soeben erläutert, derart verändert haben, dass die Standesinitiative Genf als obsolet betrachtet werden kann.