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Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2025-06-16

Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-16

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass nicht kostendeckende Tarife und der fehlende Teuerungsausgleich ein riesiges Problem in der Spitalfinanzierung darstellen, und zwar für alle Leistungserbringer. Ich möchte in diesem Zusammenhang meine Interessen offenlegen: Ich bin Präsident des Verbands Schweizer Gesundheitsunternehmen.

Die Leistungserbringer, also alle Spitäler in unserem Land, sind angehalten, sich möglichst effizient aufzustellen, damit das Tarifproblem entschärft werden kann. Das ist die unternehmerische Seite. Den einen Spitälern gelingt effizientes und effektives Wirtschaften besser, den anderen gelingt es schlechter, und das hat in der Regel nicht primär mit ihrer Versorgungsrelevanz zu tun. Diese Initiative enthält im Titel ja den Begriff "versorgungsrelevante Spitäler", was auch immer "versorgungsrelevant" genau bedeuten soll.

Die Initiative setzt nicht auf der unternehmerischen Seite an, sondern beim Tarifierungsmechanismus. Ich bitte Sie, diesem Ansinnen keine Folge zu leisten und den Vorstoss, entsprechend dem Antrag Ihrer Kommission, abzulehnen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass es falsch wäre, für diese Tarifierung eine Unterscheidung zwischen versorgungsrelevanten und den übrigen Spitälern zu machen. Das ist im Krankenversicherungsgesetz nicht vorgesehen, und es macht auch keinen Sinn.

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es ist aus volkswirtschaftlicher Optik eigentlich zwingend, dass sich die Tarife generell an denjenigen Leistungserbringern orientieren, welche die betreffende Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Es ist überhaupt nicht zielführend, dass man für einzelne Kategorien oder Gruppen von Spitälern Sonderlösungen etabliert und einzelne Anliegen isoliert verfolgt, wie das die Initiative fordert. Faktisch würde damit das alte System der Kostendeckung für gewisse Spitäler wieder eingeführt, welches die Politik aus irgendwelchen Gründen schützen will.

Es kommt dazu, dass der Begriff "versorgungsrelevant" gar nicht definiert ist, das heisst, die Einführung eines solchen Begriffs würde neue Rechtsunsicherheit schaffen, und sie würde Stoff für jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen bieten, weil der Begriff völlig unklar ist. Im Text der Initiative heisst es zwar, es gehe um "Spitäler, welche Leistungsaufträge für regionale End- und Maximalversorgung wahrnehmen sowie umfassende Vorhalteleistungen sicherstellen". Damit ist aber noch lange nicht klar, wie sich zwischen Relevanz und Irrelevanz dieser Institutionen für die Versorgung differenzieren lässt. Eigentlich müsste man es umgekehrt betrachten. Die Kantone sind ja bereits heute gehalten, Leistungsaufträge nur im Rahmen des Bedarfs und nach den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit (WZW) zu erteilen. Wenn man das zu Ende denkt, sind somit eigentlich sämtliche Spitäler mit einem Leistungsauftrag versorgungsrelevant, und zwar unabhängig von der Trägerschaft. Zudem, das muss man auch wissen, ist die Möglichkeit einer Tarifdifferenzierung im geltenden KVG bereits vorgesehen.

Im Kommissionsbericht muss ich im drittletzten Satz lesen, dass die Finanzierung von Vorhalteleistungen ungeklärt sei. Da komme ich doch etwas ins Staunen. Die Kriterien für die Finanzierung von Vorhalteleistungen sind glasklar: Es braucht eine Rechtsgrundlage, es braucht eine eng gefasste Definition der betreffenden Leistung, es braucht eine Kostendeckung, es braucht Transparenz, und insbesondere braucht es ein Benchmarking. Leider, und das muss man auch sagen, ist es ein Faktum, dass da und dort gewissen Spitälern weit höhere Subventionen für sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen zufliessen, als es der eigentliche Bedarf und die Berechnung mit den Faktoren, die ich genannt habe, eigentlich zuliessen. Und das verstösst nicht nur gegen Bundesrecht, sondern verzerrt auch den Wettbewerb und schafft Fehlanreize. Mit der Annahme einer Initiative wie der vorliegenden würde das noch gefördert.

Zudem würde der Grundsatz des Zusammenlegens von Entscheidungs- und Finanzierungskompetenzen ausgehebelt. Wir wissen es, die Kantone zahlen unter Efas einen Viertel der Kosten von Listenspitälern, die Krankenversicherer zahlen drei Viertel. Mit dieser Initiative würden die Entscheidungshoheit und die Finanzierungspflicht auseinanderdividiert.

Ich meine, das Parlament sollte solche Mechanismen tunlichst vermeiden. So intelligent, wie Kollege Maillard diese Initiative findet, finde ich sie nicht, zumal jeder politische und jeder gesetzliche Eingriff in die Tarifierung die Versicherer und die Leistungserbringer noch weiter davon entfernt, miteinander selbstständig die richtigen Tarife zu verhandeln. Das[NB]führt[NB]zu[NB]weiteren Fehlanreizen und zu massiv höheren Kosten für die öffentliche Hand, vor allem natürlich für die Kantone.

Zusammengefasst: Die Forderung der Initiative geht nicht gezielt auf die Probleme von versorgungsrelevanten Spitälern ein. Sie schafft neue Unklarheiten und Rechtsunsicherheit, was eigentlich den Absichten der St.[NB]Galler Initianten zuwiderläuft. Die Initiative löst das Problem nicht aus einer ganzheitlichen Perspektive, und sie untergräbt das Ziel einer effizienten Spitalversorgung.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative abzulehnen.