Germann Hannes · Ständerat · 2003-06-19
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19
Wortprotokoll
Die Vorlage für eine neue Finanzordnung besticht durch ihre Einfachheit, wie der Kommissionssprecher ja bereits ausgeführt hat. Auch ist sie nicht spektakulär, und doch geht es um viel Geld: Nicht weniger als zwei Drittel der Bundeseinnahmen sollen und müssen auf eine sichere Verfassungsgrundlage gestellt werden. Ob die Sicherung der Hauptfinanzquellen, direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer, definitiv oder befristet erfolgt, ist für mich persönlich an sich sekundär. Wichtig ist einzig, dass die Sicherung der Hauptfinanzquellen des Bundes langfristig erfolgt.
Ich habe es erwähnt: Die Vorlage ist sehr einfach und nutzt den Spielraum, den die Finanzordnung als Ganzes bietet, bei weitem nicht aus. Persönlich habe ich bei der Anfang April in der Kommission zur Diskussion stehenden Gesetzesrevision versucht, zwei langjährige Begehren aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs einzubringen. Sie hätten zu wesentlichen Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer führen und gleichzeitig neue Impulse zugunsten des öffentlichen Verkehrs geben können. Erlauben Sie mir dazu einige ergänzende Gedanken. Im Sinne einer Vereinfachung und Verbesserung des Mehrwertsteuersystems sollten folgende Anliegen umgesetzt werden:
1. Die Anwendung des reduzierten Steuersatzes für die Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr: In allen europäischen Staaten wird die Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr umsatzsteuerlich privilegiert. Der öffentliche Verkehr deckt die Grundbedürfnisse der Bevölkerung in Bezug auf die Mobilität ab. Darum sollte sie auch dem reduzierten Satz der Mehrwertsteuer unterstehen.
2. Der Verzicht auf Vorsteuerkürzung aufgrund von Beiträgen für Investitionen des öffentlichen Verkehrs als Vereinfachung und Verbesserung des Systems: Unternehmen des öffentlichen Verkehrs können nur einen Teil der auf Vorleistungen erhobenen Mehrwertsteuer zurückfordern. Auf diese Weise besteuert sich die öffentliche Hand im Prinzip selber. Sie deckt dann wiederum mit Steuermitteln die entsprechend höheren Defizite der staatlichen Leistungserbringer.
Für die Steuerzahler von Bund, Gemeinde und Kanton - das sind ja wiederum wir alle in einem - ist das letztlich ein bürokratisches Nullsummenspiel zwischen den drei Föderativebenen. Unter der dritten Zielsetzung der Vorlage zur neuen Finanzordnung, nämlich am Steuersystem gezielte Verbesserungen und Vereinfachungen vorzunehmen, hätte diesem Ansinnen durchaus Rechnung getragen werden können.
Nun, ich habe mich in der Kommission überzeugen lassen, dass mit der Aufnahme dieses Begehrens der Rahmen der jetzt doch sehr schlanken und reinen Finanzierungsvorlage gesprengt worden wäre. Darum und auch mit Blick auf das aktuelle finanz- und steuerpolitische Umfeld verzichte ich hier auf ein neuerliches Einbringen meines Ansinnens, obwohl ich nach wie vor von dessen Zweckmässigkeit und Nutzen für alle am öffentlichen Verkehr beteiligten Parteien überzeugt bin.
Lassen Sie mich abschliessend noch ein Wort zum Sondersatz von 3,6 Prozent für Beherbungsleistungen sagen. Ich habe Verständnis für den Bundesrat, der diesen Sondersatz nicht weiterführen will. Es gibt tatsächlich einige Argumente, die dagegen sprechen. So kann er als strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe empfunden werden. Auf der anderen Seite ist es aber eine Tatsache, dass die Tourismusbranche eben Exportcharakter hat. Das war einer der Hauptgründe für die Einführung des Sondersatzes, und daran hat sich auch bis heute nichts geändert. Darum bin ich gegen eine Aufhebung per Ende 2006.
In diesem Sinne plädiere ich für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage im Sinne der Kommission.
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