Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Neutralitätsrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte, also auf solche zwischen Staaten, Anwendung findet. Weil die Schweiz, wie viele andere Staaten auch, Palästina bilateral nicht als Staat anerkennt, findet das Neutralitätsrecht im Konflikt zwischen Israel und Palästina keine Anwendung.
Zur Frage: Wie schon mehrfach dargelegt, jüngst in der Antwort auf die Frage 25.1012, äussert sich der Bundesrat nicht zur Anlagestrategie und zu einzelnen Anlageentscheiden der SNB. In seinem Bericht "Die Schweizerische Nationalbank und die Nachhaltigkeitsziele der Schweiz" vom 26.[NB]Oktober 2022 legt der Bundesrat die gesetzlichen Aufgaben der SNB dar. Die Verwaltung der Währungsreserven obliegt gemäss dem Nationalbankgesetz der SNB. Bei der Bewirtschaftung von Wertschriften privater Emittenten berücksichtigt die Nationalbank grundlegende Normen und Werte der Schweiz, d.[NB]h., sie verzichtet auf das Halten von Wertschriften von Emittenten, welche gegen die von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz getragenen Normen und Werte verstossen. Die SNB stützt sich bei der Beurteilung der Werte auf die von der Schweiz ratifizierten Konventionen und internationalen Vereinbarungen. Die SNB macht keine Angaben zur Aufschlüsselung ihrer Finanzanlagen nach Industriesektoren und Einzelfirmen.