Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-06-19
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat dieses Thema an ihrer Sitzung von 3. Februar 2003 auch behandelt und hat einen Mitbericht verfasst. Nachdem der Kommissionssprecher auf diesen Mitbericht nicht eingehen konnte, möchte ich das ganz kurz nachholen.
Die Vorlage fand in der Finanzkommission Zustimmung, und zwar in zweifacher Weise: einerseits bezüglich dessen, was man zu regeln gedenkt, andererseits im Hinblick auf das, was ausgeklammert bleibt, also z. B. Energielenkungsabgaben.
Zu reden gaben in der Finanzkommission vor allem zwei Themen, nämlich erstens die verfassungsmässige Verankerung in Form der Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer, zweitens die Frage, ob nicht schon auf der Stufe der Verfassung eine intensivere Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben festzulegen sei. Diese Verknüpfung von Einnahmen und Ausgaben ist ja ein Uranliegen der Finanzkommission. Zu Letztgenanntem stehen - das haben wir in der Diskussion erarbeitet - Instrumente wie das Finanzhaushaltgesetz, das Subventionsgesetz, die Finanzplanung, die Legislaturplanung, die Schuldenbremse usw. zur Verfügung, sodass wir auf die Verfolgung dieser Problematik im Rahmen der neuen Finanzordnung verzichtet haben.
In der anderen Frage, jener der Befristung, sprach sich eine Minderheit der Kommission für die Argumentation des Bundesrates in der Botschaft aus; Herr Kollege Leuenberger hat diesen Standpunkt soeben vertreten. Die Mehrheit hat sich dagegen für die Beibehaltung ausgesprochen, und zwar im Wesentlichen aus zwei Gründen, aus psychologischen, würde ich sagen, und aus demokratiepolitischen Gründen.
Ein wichtiges Ziel der Finanzpolitik im internationalen Vergleich - da gestatte ich mir, mich an Frau Kollegin Spoerry zu wenden; auch hier ist dieser Vergleich gefallen - ist die Bändigung der Steuerquote. Die Verankerung der Höchstsätze der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer mindert das Risiko von einnahmenseitigen Entscheidungen durch den Bundesrat und das Parlament ohne die psychologisch wichtige Hürde einer Volksabstimmung. Es hat sich gerade in letzter Zeit wieder gezeigt, dass dieses Damoklesschwert der Volksabstimmung, des Referendums, in Finanzfragen äusserst wirkungsvoll ist.
Herr Bundesrat Villiger hat in der Finanzkommission geäussert, er habe bis zum Ende der Debatte eigentlich keine überzeugenden Argumente für die Aufrechterhaltung der Befristung gehört. Das mag von der Ratio her schon sein; aber er hat ja wie kaum jemand einen Begriff von Finanzpsychologie - oder nennen wir es Einnahmenhygiene. Es gibt in unserer Bundesverfassung weit weniger einschneidende Regelungen als den Griff in die Tasche des Steuerzahlers; dort hat man auch die verfassungsmässigen Vorschriften.
Das Zweite, die demokratiepolitische Seite: Zudem bildete die Ermächtigung der Steuererhebung immer eine hohe demokratische Legitimation. Sie zwingt nämlich dank ihrer Befristung den Bundesrat, das Parlament, das Volk, die Stände, uns alle, sich von Zeit zu Zeit - in gemessenen Abständen - über die Struktur der bundesstaatlichen Steuerdemokratie auszusprechen. Das geschieht ja jetzt im Zusammenhang mit dieser Revision.
Ein Letztes: Wenn wir diese Befristung fallen lassen - oder fallen lassen würden -, dann würde dies eine Delegation an den Gesetzgeber bedeuten. Dadurch - das möchte ich hier jetzt doch auch noch zu bedenken geben - fiele das Erfordernis des Ständemehrs weg. Gerade das müsste eigentlich auch in unserem Rat eine Überlegung wert sein. Nachdem ich bis jetzt keine Anträge gehört habe, die "auf die andere Seite" lauten, bin ich zuversichtlich, dass wir diese Befristung auch heute beibehalten werden.