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AB 359041

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-17

Wortprotokoll

Ich kann Sie beruhigen: Hier und heute wird nicht geputscht. Aber es wird in diesem Saal eine entscheidende Frage gestellt: Welche Bedeutung sollen allgemeinverbindliche GAV haben, respektive wollen wir sie in der Zukunft überhaupt noch? Und, damit verbunden, lautet eine weitere entscheidende Frage: Wollen wir eine starke Sozialpartnerschaft, in der Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Regierung gemeinsam nach einer guten Lösung suchen?

Ich kann Ihnen sagen, für die Mitte-Fraktion ist diese Sozialpartnerschaft zentral. Es ist eine freiheitliche, verantwortungsvolle und solidarische Lösung. Es ist ein Zusammenspiel sämtlicher Beteiligter, die nach einer guten, individuellen Lösung suchen. Und wenn Sie ehrlich sind und auf Ihr Herz hören - wenn wir schon bei den Herzen sind -, dann will niemand in diesem Saal die Sozialpartnerschaft missen. Warum ist das wichtig? Weil es eben die Basis der nachfolgenden Diskussion ist. Die Diskussion wurde vor einiger Zeit von Ständerat Ettlin angestossen, und sie dient der Stärkung der Sozialpartnerschaft. Wer die Bedeutung und Rolle der Sozialpartnerschaft anerkennt, der sollte auch für ihre Stärkung eintreten. Die vorliegende Vorlage macht das.

Klar, auch die Mitte-Fraktion ist sich bewusst, dass es ein Spannungsfeld zwischen demokratiepolitischen Anliegen oder Überlegungen und der Stärkung der Sozialpartnerschaft im vorliegenden Bereich gibt. Oder, einfacher formuliert: Wenn wir nun sozialpartnerschaftlichen Lösungen den Vorrang geben, dann werden wir diese stärken. Die Mitte-Fraktion will die Sozialpartnerschaft stärken. Aus diesem Grund sind wir auch für Eintreten und gegen den Antrag der Minderheit Grossen Jürg, die nicht eintreten möchte, und gegen den Antrag der Minderheit Amoos, die eine Rückweisung beantragt.

Zur Frage der Verfassungsmässigkeit und zum Antrag der Minderheit Amoos nur so viel: Die Kommissionsberichterstatter haben das Gutachten von Professorin Häner bereits erwähnt. Es ist nicht so, dass die Vorlage verfassungswidrig wäre, sie passt in das Normengeflecht und zu den verschiedenen Institutionen. Es ist also dem Parlament vorbehalten, über diese Vorlage zu befinden und zu entscheiden, und das werden wir auch machen.

Wir sind überzeugt, dass die Sozialpartnerschaft den Arbeitsfrieden am besten stärkt, weil bei ihr Arbeitgebende, Arbeitnehmer und die Regierung gemeinsam fungieren. Es ist eine Art, Entscheidungen individuell und konkret zu treffen, statt immer nur nach generell-abstrakten Lösungen zu suchen. Oder, anders formuliert: Es ist eine Art, Lösungen zu finden, die auf die Branche zugeschnitten sind, statt eine einheitliche Lösung für alle Branchen einzuführen. Denn nicht jede Branche ist gleich leistungsfähig; nicht jedes Unternehmen, auch wenn es möchte, hat die Möglichkeit, gleich hohe Löhne zu bezahlen. Das ist eine Herausforderung. Wir reden hier nicht von Managerlöhnen oder Toplöhnen. Wir reden auch nicht von hoch profitablen Unternehmen, sondern von solchen, die Arbeitsplätze schaffen, aber selbst auf kleiner Flamme kochen.

Die Bestimmung in Artikel 1 Absatz 4 ist daher wichtig und entscheidend. Sie besagt, dass Mindestlohnbestimmungen der allgemeinverbindlichen GAV anderslautenden kantonalen Regelungen vorgehen. Damit ist klarerweise, und das wurde heute schon deutlich gesagt, der Mindestlohn gemeint. Man will, dass man sozialpartnerschaftlich eine Regelung treffen und so Löhne in einer individuellen, konkreten Art absichern kann, die allen dient.

Ich habe keine Angst, dass das eine Senkung des Lohnniveaus mit sich bringt. Ich weiss um die Verhandlungsfähigkeit der Gewerkschaften, ich weiss um die intensiven Gespräche. Ich traue allen Beteiligten - Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Regierung - zu, dass sie gute Lösungen finden, die schlussendlich insbesondere den Arbeitnehmenden helfen, aber die Arbeitgeber nicht so schwächen, dass es nicht mehr finanzierbar ist.

Noch einmal: Nicht alle Unternehmen können gleich hohe Löhne bezahlen, auch wenn sie es vielleicht möchten. Wir können diese Vorlage gerne versenken, aber dann würden die allgemeinverbindlichen GAV geschwächt, dann würde es kaum einen Anreiz mehr geben, solche Regelungen zu treffen. Das wäre nicht im Sinne des Arbeitsfriedens. Es wäre aber auch so, dass die Arbeitgeber in dieser Konstellation dann kein Interesse mehr hätten, solche Verträge[NB]abzuschliessen. Aber auch für die Arbeitnehmenden könnte die Rückweisung ein Risiko darstellen. Es gibt nämlich heute durchaus GAV, die höhere Mindestlöhne kennen, als sie allenfalls in einer kantonalen Regelung integriert werden. Solche GAV würden dann auch keine mehr abgeschlossen werden, und dies würde klar zulasten der Arbeitnehmenden gehen.

Es ist also nicht, wie Kollege Wermuth gesagt hat, ein Lohnsenkungsprogramm, was wir hier machen, sondern eine klare Regelung und eine Priorisierung der Rechtsnormen. Artikel 2 Ziffer 4 ist nichts anderes als die Konsequenz von Artikel 1 Absatz 4. Sie gehen zu Recht davon aus, dass die Mitte-Fraktion auch hier die Mehrheit unterstützen wird. Warum? Die Minderheit I (Wermuth) will vorsehen, dass eine Allgemeinverbindlicherklärung nicht möglich sein darf, wenn Bestimmungen in einer Volksabstimmung angenommen worden sind. Wir würden damit unterscheiden, ob es eine Volksabstimmung gegeben hat oder ob es ein parlamentarischer Beschluss ist. Diese Unterscheidung ist nicht sachgerecht, wenn wir auf eidgenössischer Ebene sagen wollen, dass wir der sozialpartnerschaftlichen Lösung den Vorrang geben wollen.

Die Mitte weiss um das Spannungsfeld, aber die Mitte steht, was den Arbeitsfrieden betrifft, auch für eine freiheitliche, solidarische und verantwortungsvolle Lösung ein. Vor allem aber steht die Mitte zu einer starken Sozialpartnerschaft, die eine Zukunft hat. Genau diese wollen wir mit der Vorlage stärken. Glauben Sie mir: Eine gute, eine starke Sozialpartnerschaft hilft am Schluss allen, aber am meisten den Arbeitnehmenden.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und überall der Mehrheit folgen.