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Dobler Marcel · Nationalrat · 2025-06-17

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Sehr gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zu diesem Geschäft. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um, nämlich die Motion Ettlin Erich 20.4738, "Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen". Im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) soll neu festgehalten werden, dass Bestimmungen von GAV allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn sie niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in den kantonalen Gesetzen festgelegt sind.

Die Einführung des allgemeinen Mindestlohns im Kanton Neuenburg ist eine schwere Belastungsprobe für die bewährte Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Dieser Mindestlohn findet seit dem umstrittenen Bundesgerichtsurteil vom August 2017 auch für Betriebe aus jenen Branchen Anwendung, die einen allgemeinverbindlich erklärten Landesgesamtarbeitsvertrag haben. Das führt zum Missstand, dass der Bundesrat zwar sozialpartnerschaftliche GAV für die ganze Schweiz als verbindlich erklärt, aber die gesamtschweizerische Lösung durch kantonale Bestimmungen ausgehebelt werden kann. Dies führt zur Fragmentierung der Arbeitsbedingungen in der Schweiz.

Durch die vorgeschlagene Änderung des AVEG wird die Rechtsunsicherheit behoben und die bewährte Sozialpartnerschaft, die wegen kantonaler Gesetze zu erodieren droht, gestärkt. Obwohl die Vorlage unseres Erachtens aus Sicht der Wirtschaftspolitik materiell richtig ist, besteht bei der Umsetzung der Motion Ettlin Erich 20.4738 ein unbestreitbarer staatspolitischer Konflikt, der hiermit politisch gelöst werden muss.

Die Sozialpartnerschaft hat eine zentrale Bedeutung. Die GAV sind hart verhandelt. Dort kommen nicht nur Lohnbestimmungen vor, sondern auch andere Inhalte, die mitunter eine Rolle spielen und zum Teil Einfluss auf die Lohnhöhe haben. Auch schützen sie vor Lohndumping zum Beispiel durch Entsandte. Einseitige kantonale Eingriffe gefährden diese Sozialpartnerschaft. Die Revision betrifft nicht nur allgemeinverbindliche GAV, das heisst solche, die verbindlich für eine ganze Branche gelten. Denn auch Gewerkschafts- und Arbeitsverbände, die einen Normalarbeitsvertrag ausgehandelt haben, können beantragen, dass dieser auf die ganze Branche ausgedehnt wird. Bei nationalen und überkantonalen GAV erteilt der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit, sofern die im AVEG festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die Handhabe, dass solche GAV kantonales Recht übersteuern, bestätigt auch Isabelle Häner, Professorin an der Universität Zürich, in einem Rechtsgutachten und sagt, dass der Bund die verfassungsrechtliche Kompetenz dazu hat. Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und die Rückweisung abzulehnen.

Der Bundesrat hat die Möglichkeit einer Verfassungsänderung geprüft und davon abgesehen, weil sie zu weit geht. Eine solche Änderung hätte weitreichende Konsequenzen. Nur die Kantone Genf und Neuenburg wären heute von der Motion Ettlin Erich betroffen. Zudem gehen die meisten Mindestlöhne, die in den allgemeinverbindlich erklärten GAV festgelegt sind, über die kantonalen Mindestlöhne hinaus.

In der Detailberatung bitte ich Sie, immer der Mehrheit zu folgen. Bei Artikel 1 Absatz 4 bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen, damit die hart verhandelten GAV der Sozialpartner dem kantonalen Recht vorgehen. Auch bei Artikel 2 Ziffer 4 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, um nicht neue Abhängigkeiten und Ausnahmen gegenüber dem kantonalen Recht zu schaffen.

An dieser Stelle möchte ich Sie daran erinnern, dass staatlich verordnete Mindestlöhne nicht zu Wohlstand führen, sondern Jobs vernichten. Zu hohe Mindestlöhne vernichten Einstiegsjobs und verhindern die Chance, die die betroffenen Menschen brauchen. Es ist nicht angezeigt, die erfolgreiche Sozialpartnerschaft zu schwächen. Die vorliegende Gesetzesänderung schützt Arbeitsplätze.