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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2025-06-17

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-17

Wortprotokoll

Ziel dieser zweiten Vorlage ist eine erhöhte Transparenz bei der Verwendung der finanziellen Mittel von paritätischen Kommissionen. Mit dem Entwurf wird die Motion 21.3599 der WAK-N, "Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen", umgesetzt. Diese beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Massnahmen vorzukehren, damit die paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) verpflichtet werden, ihre Jahresrechnungen über die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV zu veröffentlichen.

Einem GAV unterstellte Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind häufig dazu verpflichtet, gewisse Beiträge an gemeinsame Institutionen zu entrichten. Deren Verwaltung wird von gemeinsamen paritätischen Kommissionen wahrgenommen, die als Vollzugsorgane des GAV agieren. Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat, dass Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt sind, kostenlose Einsicht in die Jahresrechnung von paritätischen Kommissionen über die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV gewährt wird. Bereits heute besteht die Möglichkeit, indirekt über das SECO Einsicht in die Jahresrechnung zu erhalten. Der Prozess kann jedoch langwierig und kostenpflichtig sein, und er beinhaltet einen Umweg über staatliche Behörden. [PAGE 1132]

Die Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates ohne Gegenstimme. Die Transparenz- und Rechenschaftspflicht der paritätischen Kommissionen gegenüber den Sozialpartnern werden somit gestärkt. Da gemäss Bundesrat eine Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresrechnungen, wie sie die Motion verlangte, gegen mehrere Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung verstossen würde, beantragt der Bundesrat eine verhältnismässige Lösung, die ein Recht auf Einsichtnahme vorsieht.

Die Gesetzesanpassung ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn das Misstrauen immer noch gross ist. Ein Antrag auf Einführung einer Pflicht zur elektronischen Einsichtsgewährung und ein Antrag, die Jahresrechnung einer Genehmigungspflicht zu unterstellen, fanden in der Kommission keine Mehrheit. Ein solcher Genehmigungsprozess wäre sehr aufwendig.

Eine ausführliche Diskussion führte die Kommission über die Rückerstattung von Vollzugskostenbeiträgen, die nicht im Entwurf des Bundesrates enthalten ist. Da das SECO anhand einer Prüfung der EFK aktuell die entsprechenden Weisungen überarbeitet, verzichtete die Kommission darauf, diesbezügliche Anträge in die Vorlage aufzunehmen.

Ich fasse zusammen: Die Änderungen des AVEG erhöhen die Transparenz über die Verwendung der finanziellen Mittel von paritätischen Kommissionen. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die Vorlage anzunehmen.