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Dittli Josef · Ständerat · 2025-06-17

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat gesagt, die Motion bestehe aus zwei Teilen, aus einer Informationspflicht und einer Kostenübernahme. Es ist auch für die Minderheit klar, dass die Kostenübernahme zu weit geht. Es geht also lediglich noch darum, Ziffer 1 der Motion anzunehmen und Ziffer 2 abzulehnen. Worum geht es aus Sicht der Minderheit bei Ziffer 1?

Die Finma stellte Ende 2020 deutlich höhere Anforderungen an die Zusatzversicherungsverträge, unter anderem deshalb, damit die Transparenz besser wird und insbesondere auch keine doppelte Rechnungsstellung mit Leistungen der OKP mehr möglich ist - das hat es nämlich gegeben.

Was taten die Versicherer aufgrund dieses Finma-Berichtes? Sie nahmen ihn selbstverständlich ernst, kündigten praktisch alle Zusatzversicherungen mit den Spitälern und nahmen Neuverhandlungen auf. Die Verhandlungen über neue, Finma-konforme Verträge zwischen den Zusatzversicherern und den Leistungserbringern verliefen an vielen Orten gut, und die Verträge konnten rechtzeitig erstellt werden - aber dies geschah nicht an allen Orten. Überall dort, wo man innerhalb der Kündigungsfrist nicht einen neuen Vertrag vereinbarte, kam es zu einem vertragslosen Zustand, der teilweise bis heute andauert. Dies hatte zur Konsequenz, dass diese Spitäler von der Spitalliste gestrichen werden mussten. Insbesondere in der Westschweiz fand man sich nicht, brachten diverse Spitäler keinen neuen Vertrag mit den Versicherern zustande. Damit war die vertragliche Ausgangslage der Zusatzversicherten nicht mehr die gleiche; darum lautet der Titel der Motion auch "Spitalzusatzversicherung. Freie Wahl der Versicherten gewährleisten". Das verursachte in der Westschweiz, insbesondere im Kanton Genf, bei den Versicherten viel Verärgerung und Verunsicherung.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme zur Motion darauf hin, dass eine Information der Versicherungsnehmenden bereits heute möglich sei. Ja, das ist sie schon, aber sie wird kaum wahrgenommen, oder wenn sie wahrgenommen wird, wird sie summarisch wahrgenommen und irgendwo auf der Homepage aufgeschaltet oder was auch immer. Aus Sicht der Zusatzversicherten stellen aber Änderungen der Liste der anerkannten Spitäler, sprich Streichungen, eine substanzielle Änderung der Versicherungsleistung dar. Eine Informationspflicht, dass es auch dem Versicherten mitgeteilt wird, wenn ein Spital von der Liste seiner Zusatzversicherung gestrichen worden ist, ist nicht mehr als selbstverständlich.

Es geht darum, dass man, wenn ein Spital gestrichen wird, die Krankenversicherten informieren muss, dass die Streichung stattgefunden hat. Angesichts der heutigen Technologie mit Informatik und Internet sollte das kein grosses Problem mehr sein. Es ist auch nicht so, dass man eine riesige Abhandlung schreiben muss, sondern der Versicherte muss einfach vernehmen, dass jetzt dieses Spital gestrichen ist, Ende der Durchsage. Das ist keine grosse Angelegenheit. [PAGE 621]

Vor diesem Hintergrund ist die Minderheit der Auffassung, dass man diese Informationspflicht einführen sollte. Die Bürokratie hält sich in Grenzen, das ist im Zeitalter der Technologie machbar. Deshalb ist Ziffer 1 der Motion zuzustimmen.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.