Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2025-06-17
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen ebenfalls, der Minderheit zu folgen und Ziffer 1 der Motion anzunehmen.
Wenn eine Versicherung plötzlich den Leistungskatalog kürzt, dann ist doch sonnenklar, dass mir das als Kunde mitgeteilt wird. Sonst bezahle ich monatliche Prämien für etwas und bekomme im Fall eines Krankheitsereignisses nichts zurück. Wenn ein Spital von der Liste der anerkannten Spitäler gestrichen wird, muss ich das als Vertragspartner doch wissen. Wenn eine Leistung, die ich vielleicht ganz bewusst auf Vorrat einkaufe, plötzlich nicht mehr im Angebot ist, dann soll mich die Vertragspartnerin, die Versicherung, darüber informieren müssen.
Herr Ständerat Germann hat gesagt, das mache keinen Sinn, weil heute alles schon gut geregelt sei. Aber vielleicht möchte ich in einem solchen Fall, in dem der Leistungskatalog gekürzt wird, die Anbieterin wechseln und einen anderen Anbieter auf dem Markt berücksichtigen. Ein Vertrag ist nun einmal keine Einbahnstrasse.
Fakt ist: Wir sprechen hier über Zusatzversicherungen. Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung bringe ich meinen Wunsch klar zum Ausdruck, im Krankheitsfall möglichst frei aus einem möglichst breiten Leistungskatalog wählen zu können. Genau wegen dieses Wunsches nach Freiheit schliesse ich eine Zusatzversicherung ab, sonst würde ich mich wahrscheinlich mit der Grundversicherung begnügen. Wenn die Liste der anerkannten Spitäler geändert wird - sei es durch Streichungen, sei es durch Aufnahmen -, könnte das eine substanzielle Änderung der Versicherungsleistungen darstellen.
So etwas ist bereits passiert. Wir haben es gehört: Die Anforderungen an Zusatzversicherungsverträge wurden durch den Regulator verschärft. Das hat dann zur Situation geführt, die Kollege Dittli vorhin geschildert hat. Solche Ereignisse verärgern die Patientinnen, sie verunsichern die Patienten, und das schadet notabene dem bewährten System, das wir kennen, nämlich der Kombination von obligatorischer Krankenpflegeversicherung und Zusatzversicherung.
Bei diesem Geschäft bzw. bei Ziffer 1 geht es auch ein Stück weit um das Vertrauen. Indem wir hier der Minderheit folgen, können wir Vertrauen schaffen. Bei Gesundheitsthemen fordern alle immer mehr Transparenz. Hier haben wir ein[NB]kleines,[NB]schönes Beispiel, bei dem eine verbindliche, proaktive Informationspflicht diese Transparenz schafft. Mit der Annahme des Minderheitsantrages können wir diese sicherstellen.