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Müller Damian · Ständerat · 2025-06-18

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-18

Wortprotokoll

Am 18.[NB]Juni 2023 nahm das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit an. Für Bund und Kantone gelten damit gemäss Artikel 10 dieses Gesetzes ambitionierte Vorgaben in Bezug auf die Erreichung von netto null bis 2040. Sie sind zudem gesetzlich zu einer Vorbildfunktion verpflichtet.

Es ist unbestritten, dass der öffentlichen Hand auch in der Beschaffung eine Vorbildfunktion zukommt. Wenn der Bund und die Kantone ihre Netto-null-Ziele erreichen wollen, müssen sie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben konsequenter umsetzen. Dafür bietet die nachhaltige öffentliche Beschaffung einen grossen Hebel. Sie würde insbesondere nachhaltigere Baustoffe stärken, weil diese über die Definition der Vergabekriterien konkurrenzfähiger werden. Dieser Hebel ist sehr stark, und in der Stellungnahme zur Interpellation 24.4041 wird auch gleich aufgezeigt, dass sich das Volumen der öffentlichen Beschaffung auf jährlich etwa 41 Milliarden Franken beläuft, was etwa 6 Prozent des BIP der Schweiz entspricht.

Aus dem Vergabemonitor ist ersichtlich, dass bereits in 35 Prozent aller Ausschreibungen Kriterien zur Nachhaltigkeit definiert werden. Dies ist eine positive Entwicklung. Die Praxis zeigt aber, dass die heute angewandten Kriterien oft nicht ausreichen, damit nachhaltige Baustoffe den Zuschlag erhalten. Mit Ausnahme von einigen wenigen öffentlichen Ausschreibungen machen Nachhaltigkeitskriterien wie CO2-Emissionen zudem meist nur wenige Prozente in der Gesamtwertung einer Offerte aus. Hier müssen wir ansetzen. Damit die öffentliche Hand ihre Ziele erreichen kann, muss sie bei der öffentlichen Beschaffung jene Anbieter bzw. Produkte stärker berücksichtigen, die einen möglichst geringen Treibhausgasausstoss verursachen.

Für die Verbreitung nachhaltiger Baustoffe ist es essenziell, neue Leitmärkte über die öffentliche Beschaffung zu erhalten. Aktuell sind diese Produkte nicht konkurrenzfähig, weil CO2-reduzierte Baustoffe und solche mit hoher Kreislauffähigkeit in der Herstellung deutlich teurer sind als herkömmliche Produkte, die oft eben auch aus dem Ausland stammen.

Umso wichtiger ist es, dass die Nachhaltigkeitskriterien stark gewichtet werden. Insbesondere ist es für die Schweizer Stahl- und Zementproduktion existenzgefährdend, wenn nicht zeitnah Leitmärkte für nachhaltig produzierte Grundstoffe entstehen.

Schweizer Hersteller haben ihre Produkte nachhaltiger ausgestattet oder planen dies zu tun, was mit grossen Investitionen verbunden ist. Allerdings werden ihre Innovationen in Produktionsverfahren heute bei der öffentlichen Beschaffung zu wenig berücksichtigt. Dies führt für Schweizer Unternehmen zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Unternehmen.

Wichtig ist, dass die vorliegende Motion nicht will, dass einzelne Baustoffe bevorzugt werden. Es sollen die richtigen Materialien am richtigen Ort eingesetzt werden. Ob dies ein CO2-reduzierter, rezyklierter Beton, Holz oder ein anderer Baustoff ist, spielt für die Kommission keine Rolle und geht auch nicht aus dem Text der Motion hervor. Die Aufzählung ist nicht als abschliessend zu verstehen. Vielmehr soll sie Innovation und Vielfalt im Bausektor ermöglichen und fördern.

Die Motion will einen Anreiz setzen, dass Baustoffe schrittweise besser werden und so ihren Markt finden. So wird der Bundesrat mit der Motion beauftragt, die Umsetzung von Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes rascher voranzutreiben und Vorgaben zu definieren, um die nachhaltige Produktion von Baustoffen über die öffentlichen Beschaffungen zu stärken, insbesondere im Bereich der Produktion von Stahl, Zement, Asphalt, Aluminium oder auch von Dämmstoffen. Dabei wird auch Artikel 35j Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes mit einbezogen. Es braucht also keine neuen Gesetze, sondern einfach eine konsequente Umsetzung.

Auf Verordnungsebene sollen die nötigen Grundlagen und Anforderungen geschaffen werden. Diese werden für öffentliche Ausschreibungen unter anderem bei den Zulassungs- und Vergabekriterien berücksichtigt - wie CO2-Emissionen bei der Herstellung, die Kreislauffähigkeit, die Transportwege und damit die geografische Nähe des Produktionsstandortes -, um nachhaltiger produzierte Baustoffe gegenüber herkömmlichen zu bevorzugen. Es ist zentral, dass die betroffenen Vertreter der Baubranche von Anfang an bei der Umsetzung auf Verordnungsebene oder auf Ebene der Wegleitung einbezogen werden. Nur in enger Absprache und Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden können Lösungen gefunden werden, die in der Praxis auch einen Mehrwert schaffen und in der Beschaffung nicht einfach in zusätzlicher Bürokratie enden.

In der Kommission haben wir diskutiert, welche Rolle dabei den Kantonen zukommt; dass sie eine Rolle spielen, ist unbestritten. Der Bund soll ihnen ihre entsprechenden Grundlagen zur Verfügung stellen. Damit dies unmissverständlich klar wird, wurden Titel und Begründung der Motion überarbeitet und in die vorliegende Form gebracht.

Abschliessend lässt sich sagen: Der Bundesrat wird mit der überarbeiteten Motion aufgefordert, den Weg, den er ohnehin gehen möchte und auch gegangen wäre, etwas schneller zu gehen. Darum hat der Bundesrat erfreulicherweise auch die Annahme der Motion empfohlen. Die Kommission hat die Motion angenommen und ist der Ansicht, dass diese zum richtigen Zeitpunkt kommt und einen angemessenen, verhältnismässigen Inhalt hat.

Ich bitte Sie, der Empfehlung der Kommission zu folgen.