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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2025-06-18

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18

Wortprotokoll

Herr Bundesgerichtspräsident, mit Urteil 2C_716/2014 vom 26.[NB]November 2015 hat die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichtes entschieden, dass das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU unbedingten Vorrang vor der Schweizerischen Bundesverfassung und überhaupt vor dem innerstaatlichen Recht habe. Wenn die Bilateralen[NB]I zwischen der Schweiz und der EU über der Bundesverfassung stehen, gilt das auch für das noch viel weiter gehende neu ausgehandelte Paket zwischen der Schweiz und der EU? Müsste dieses nicht entsprechend ebenfalls dem Ständemehr unterstellt werden, wie das bei Verfassungsänderungen der Fall ist?