Hurter Thomas · Nationalrat · 2025-06-18
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18
Wortprotokoll
Ich berichte hier aus der Kommission. Der Nationalrat und der Ständerat nahmen die Motion 22.3055 der SVP-Fraktion am 29.[NB]September 2022 bzw. am 6.[NB]März 2023 an. Es ging darum, den Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst zu stärken. In der Motion werden sechs Massnahmen genannt. Der Bundesrat nahm den Auftrag des Parlamentes auf und stiess eine entsprechende Gesetzesrevision an, über die wir heute sprechen. Der Bundesrat verabschiedete die Massnahmen am 19.[NB]Februar 2025 und nahm den Auftrag des Parlamentes somit auf.
Sämtliche dieser Massnahmen besprachen wir bereits in der Sommersession 2020. Das ist auch der Grund, warum die Kommission in den Beratungen keine grossen Anhörungen durchgeführt hat. Der Entwurf wurde damals in der Schlussabstimmung vom Nationalrat abgelehnt.
Zur Entstehungsgeschichte: 2008 wurde die Gewissensprüfung abgeschafft und der sogenannte Tatbeweis eingeführt, der eine 1,5-mal längere Dienstzeit vorsieht. Vor der Abschaffung waren es etwa 1700 diensttaugliche junge Männer, die in den Zivildienst gingen, und nach der Abschaffung waren es etwa 5000. In den letzten Jahren ist die Anzahl weiter angestiegen. Sie lag letztes Jahr sogar bei 6500, was eine grosse Anzahl ist, wenn man bedenkt, dass es pro Jahr etwa 30[NB]000 bis 35[NB]000 diensttaugliche junge Männer gibt. Man kann sagen: Die Befürworter der Revision sprechen von einer Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst, die nicht verfassungsmässig ist.
Die sechs Massnahmen wurden bereits von meiner Kollegin erwähnt; ich gehe nicht exemplarisch darauf ein. Wir haben in der Kommission trotzdem kurze Anhörungen durchgeführt, weil es immerhin fünf Jahre her ist, seit wir das letzte Mal darüber diskutiert haben. Wir haben Vertreter der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) und der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ) sowie den Geschäftsführer des Schweizerischen Zivildienstverbandes eingeladen.
In der Anhörung sagten die Befürworter, dass sie diese sechs Massnahmen unterstützten, dass diese eigentlich sogar noch nicht weit genug gingen und dass man diese Massnahmen bereits 2020 unterstützt habe. Aufgrund der sicherheitspolitischen Lage und mit Blick auf die Zukunft sei es sogar wichtig, dass diese Massnahmen möglichst schnell umgesetzt würden. Zudem hat mittlerweile auch der Zivilschutz ein Bestandsproblem. Es kann nicht sein, dass Zivilschutz und Armee miteinander in Konkurrenz stehen. Deshalb braucht es auch eine tiefer gehende Reform. Die Gegner lehnten die Massnahmen in der Anhörung ab, weil sie unverhältnismässig und verfassungswidrig seien.
Die Kommission beschloss mit 16 zu 9 Stimmen Eintreten und lehnte den Rückweisungsantrag ebenfalls mit 16 zu 9 Stimmen ab. Sämtliche Massnahmen wurden mit 16 zu 9 Stimmen angenommen.
Zusammengefasst: Die Befürworter sagten in der Kommission vor allem, dass es hier auch um eine Stärkung des Zivildienstes gehe. Es ist keine Schwächung, sondern eine Stärkung. Es geht um eine Gleichbehandlung von Zivildienst und Militärdienst. Es geht auch darum, dass zum Beispiel die Spezialisten im medizinischen Bereich in der Armee gehalten werden können und nicht in den Zivildienst abwandern. Last, but not least geht es auch darum, den Aktiv- oder Assistenzdienst in Zukunft zu erhalten und eine Gleichwertigkeit zu erreichen. Die Gegner sprachen von einer Unverhältnismässigkeit, von Mikromanagement und keiner Lösung innerhalb der Armee.
In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den Entwurf mit 16 zu 9 Stimmen an.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten, diese nicht zurückzuweisen und bei der Detailberatung überall der Mehrheit zu folgen. So können wir das Gesetz umsetzen, sind einerseits verfassungsmässig korrekt unterwegs und erreichen andererseits eine Gleichwertigkeit zwischen Armee und Zivildienst.