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Flach Beat · Nationalrat · 2025-06-18

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-06-18

Wortprotokoll

Mit der Massnahme 3 möchte der Bundesrat, dass Personen, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium begonnen oder abgeschlossen haben, nicht mehr in entsprechenden Berufen als Zivildienstleistende arbeiten können, um ihren Zivildienst zu leisten.

Hier und bei all diesen Massnahmen stellt sich ja die Frage: Wie sinnvoll sind sie? Diese Massnahme 3 ist ganz besonders sinnlos, denn es geht um eine derartig geringe Zahl von Personen, die überhaupt davon betroffen sind, respektive von Stellen, die davon betroffen sind, dass man sich fragen muss, ob die Änderung die Tinte wert ist, die wir verbrauchen, um diese Gesetzesänderung tatsächlich zu vollziehen.

Die Armee braucht etwa rund 25[NB]000 Mann, und hier sprechen wir von etwa zwei Personen, die tatsächlich davon betroffen wären. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Armee selbstverständlich auch entsprechende medizinische Fachleute braucht, dann ist auch die Frage zu stellen, weshalb beispielsweise Ärzte in der Armee ihre Tätigkeit als Arzt ausüben können, im Zivildienst aber nicht. Das ist dann auch eine Diskriminierung, und das widerspricht eigentlich auch der Tatbeweislösung, wie sie das Volk beschlossen hat. Entsprechend sinnlos ist es, hier eine derartige Änderung zu vollziehen. Im Sinne der Alimentierung der Armee ergibt es schlicht und ergreifend überhaupt keinen Sinn. Es ist Beweis dafür, dass man händeringend nach Dingen gesucht hat, die man hier aufnehmen könnte, um die Alimentierung der Armee auf irgendeine Art und Weise zu unterstützen. Das letzte Mittel war zu sagen: Ja, da haben wir noch zwei, drei Personen pro Jahr, die entsprechend vielleicht betroffen wären, denen könnte man jetzt noch Steine in den Weg legen.

Hinzu kommt, dass es auch noch fraglich ist, was "ein begonnenes Studium" heisst. Man kann ein Studienfach auch einmal wechseln, und gerade in den Lebensjahren, in denen die jungen Männer Zivildienst leisten, kommen durchaus auch Änderungen der Lebensperspektiven vor. Wir sorgen entsprechend zusätzlich noch einmal für Bürokratie, die tatsächlich einfach komplett nutzlos ist, weder der Armee noch den Zivildienstleistenden hilft und ihnen auch nicht auf irgendeine Weise entgegenkommt.

Bei der Massnahme 6 auf Seite 11 Ihrer Fahne geht es darum, dass eigentlich etwas, was heute schon mehr oder weniger gemacht wird, noch einmal verschärft werden soll. Es geht nämlich um die Frage, wann man den langen Dienst beginnen muss, nachdem man zum Zivildienst zugelassen wurde. Bisher musste der lange Zivildiensteinsatz im Jahr nach der Zulassung begonnen werden. Künftig müsste er gemäss Entwurf des Bundesrates im gleichen Jahr vollständig geleistet werden. Das betrifft insbesondere die Zivis, die gegen Jahresende zugelassen werden. Sie müssten innerhalb von zwölf Monaten einen sechsmonatigen Einsatz leisten, das entsprechend organisieren - beruflich organisieren, familiär organisieren -, und es müssten auch die entsprechenden Stellen offen sein. Sie müssten diesen sechsmonatigen Dienst eben tatsächlich innerhalb dieser Frist leisten.

Dabei leisten bereits heute 96 bis 98 Prozent aller Zivis ihre vollen Diensttage. Ein Problem bei der Erfüllung der Dienstpflicht besteht also gar nicht. Die vorgesehene Massnahme [PAGE 1171] würde Zivildienstleistende im Vergleich zu Armeeangehörigen schlechterstellen. Dass sie in kürzerer Zeit viel mehr Dienst leisten müssen, verstösst nicht nur gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass der Zivildienst nicht absichtlich belastend oder abschreckend ausgestaltet sein soll. Auch praktisch hätte die Regelung gravierende Nachteile. Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe planen Einsätze oft langfristig, teils über Jahre im Voraus. Die neue Regelung würde diese Planung verunmöglichen, die Flexibilisierung stark einschränken und die Qualität der Einsätze letztlich auch noch gefährden. Arbeitgeber würden zusätzlich belastet, wenn die Mitarbeitenden kurzfristig für ein halbes Jahr ausfallen.

Zudem: Was wäre tatsächlich die Folge dieser Änderung? Die Folge wäre einfach, dass man das Gesuch sinngemäss dann stellt, wenn es am einfachsten ist, das zu machen. Das heisst, die Gesuche würden wahrscheinlich vor allen Dingen Anfang Jahr gestellt.

Der Vizepräsident hat gesagt, dass ich auch gleich für die Fraktion spreche. Das tue ich sehr gerne. Das Volk hat einmal über diesen Zivildienst abgestimmt. Es hat gesagt: Wir ersetzen die Gewissensprüfung durch den Tatbeweis. Der Tatbeweis besagt, dass man, verglichen mit dem Militärdienst, anderthalbmal so lange Dienst leisten soll. Der Tatbeweis wird dadurch erfüllt, dass die Zivis - wir haben es vorhin beispielsweise von Kollege Roth gehört - durchaus auch schwierige Aufgaben übernehmen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist für die Zivilgesellschaft an den verschiedenen Stellen, an denen sie benötigt wird, wichtig. Und sie wird in Zukunft noch häufiger benötigt. Wir haben mit dem Zivildienst eben auch ein System geschaffen, in dem Leute ausserhalb des bewaffneten Militärdienstes einen Dienst an der Gesellschaft leisten, der genauso viel wert ist und für die Gesellschaft einen wichtigen Mehrwert bringt - für die jungen Männer auf der einen Seite, aber auch für die Einsatzbetriebe auf der anderen Seite. Das ist etwas, wovon wir, glaube ich, wirklich auch mit Stolz sagen können, dass es sich in der Gesellschaft tief verankert hat und funktioniert. Es ist funktional, es funktioniert.

Natürlich haben wir Fragen im Hinblick auf die Zukunft. Ich bin überzeugt davon, dass sich die Bestände der Armee sogar wieder erholen werden; auch die Zahlen sagen, dass sie im Moment ausreichend seien. Wenn ich mit jungen Menschen spreche, dann stelle ich fest - und Sie werden das wahrscheinlich bestätigen können, wenn Sie Schulklassen hier haben -, dass junge Männer vermehrt wieder ins Militär gehen wollen, dass man den Militärdienst auch sucht. Ich bin überzeugt, auch die geopolitische Lage und die Sicherheitslage führen dazu, dass dieses Pflichtbewusstsein nach wie vor besteht und durch die Zeiten, in denen wir im Moment leben, sogar gestärkt wird. Es ergibt aber keinen Sinn, eine Armee aus Unwilligen oder aus Menschen aufbauen oder aufstellen zu wollen, die quasi sagen: Meine Fähigkeiten liegen an einem anderen Ort, ich will das auch nicht, ich bin nicht gemacht dafür, meine Seele und mein Herz lassen nicht zu, dass ich mit der Waffe dastehe - ich kann und ich will das nicht. Dem müssen wir Rechnung tragen, das ist auch sinnvoll.

Noch besser wäre es, unser Dienstpflichtsystem endlich aufzumachen, von den Dogmen wegzukommen und zu sagen: Wir schaffen eine Dienstpflicht für alle, wir nehmen eben auch die Frauen in die Pflicht. Die Grünliberale Fraktion hat schon seit Jahren immer wieder gefordert, dass wir die Frauen in die Pflicht nehmen und entsprechend ein Dienstpflichtsystem - ich nannte das immer das Norweger Modell à la Schweiz - einführen sollten, um auch die Ressourcen der Frauen abzuholen. Darum werden wir auch stark für die Service-citoyen-Initiative kämpfen. Ich glaube, diese Zeitenwende muss vollzogen werden. Der Bundesrat hat das ja insbesondere in zwei sicherheitspolitischen Berichten, die er selbst in Auftrag gegeben hat, bestätigt bekommen: Es braucht eine Dienstpflicht für alle.