Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-18
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Kapitel "Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten". Das ist eine neue Angelegenheit, bei der ein Minderheitsantrag Roth Franziska vorliegt, den sie selber erläutern wird.
Damit die verschiedenen Funktionen in der Armee fachgerecht wahrgenommen und verantwortungsvoll ausgeübt werden können, sind zeitaufwendige und sehr kostenintensive Ausbildungen notwendig. Oft werden solche Ausbildungen mit einem auch im zivilen Leben anerkannten Diplom oder Ausweis abgeschlossen. Das trifft beispielsweise auf die Fahrerinnen und Fahrer von schweren Motorfahrzeugen sowie auf Cybersecurity-Spezialistinnen und -Spezialisten zu. Für die Fahrerinnen und Fahrer schwerer Motorfahrzeuge gilt etwa Folgendes: Die entsprechenden Ausbildungskurse bzw. die in ihrem Rahmen erworbenen Führer- und Fähigkeitsausweise bieten den betroffenen Personen einen erheblichen und dauerhaften Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. So beträgt der finanzielle Wert eines Lastwagenführerausweises Kategorie C/E zusammen mit dem Fähigkeitsausweis gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung rund 12[NB]000 Franken.
Die Armee wird aufgrund der neuen Fahrerausbildungswahl den Ausbildungsstand ihrer Fahrerinnen und Fahrer und damit auch die Verkehrssicherheit erhöhen können. Sie wird dafür aber auch deutlich mehr finanzielle Ressourcen in die Fahrerausbildung investieren. Die zusätzlichen Investitionen lassen sich nur dann rechtfertigen, wenn die betroffenen Personen nach Abschluss der Ausbildung auch tatsächlich eine Mindestanzahl Tage Militärdienst leisten. Ansonsten gibt es keinen Return on Investment. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine ausgebildete Person plötzlich in den Zivildienst übertritt oder wegen Militärdienstuntauglichkeit aus der Armee ausscheidet. Aufgrund des Umstands, dass die Fahrerausbildung und der damit zusammenhängende Erwerb der Führer- und Fähigkeitsausweise ab dem Jahr 2026 voraussichtlich schon vor der Rekrutenschule stattfinden werden, ist vermehrt mit solchen Fällen zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, auf Stufe Gesetz eine Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten zu verankern. Diese soll immer dann greifen, wenn nach Abschluss einer besonders kostenintensiven Ausbildung innert einer gewissen Zeitspanne nicht eine Mindestanzahl Tage Militärdienst geleistet wird, und zwar verschuldensunabhängig. Ein plötzlicher Übertritt in den Zivildienst oder eine plötzliche Militärdienstuntauglichkeit nach Abschluss der Ausbildung ist der betroffenen Person im rechtlichen Sinn nicht vorwerfbar. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Armee die teure Investition verloren geht, während die betroffene Person den von der Armee finanzierten erheblichen und dauerhaften Vorteil auf dem Arbeitsmarkt behält. Diese Umstände rechtfertigen eine verschuldensunabhängige Rückerstattungspflicht hinsichtlich besonders kostenintensiver Ausbildungen, sofern eben kein Return on Investment erfolgt.
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben sind die Stellungspflichtigen anlässlich der Rekrutierung darauf hinzuweisen, bei welchen Rekrutierungsfunktionen es eine Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten gibt. Lehnt ein Stellungspflichtiger eine solche Funktion ab, wäre das grundsätzlich zu respektieren und ihm eine andere Funktion zuzuteilen. Vorbehalten bleiben muss natürlich die Zuteilung einer Funktion entgegen dem Willen der betroffenen Person, falls sich für diese Funktion nicht genügend geeignete freiwillige Personen finden lassen. Mit den Ausführungsbestimmungen auf Stufe Verordnung inklusive Härtefallregelung kann sichergestellt werden, dass niemand aufgrund der Rückerstattungspflicht in existenzielle Nöte gerät.
Diejenigen Funktionen, für welche eine Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten vorgesehen ist, sind bei den Stellungspflichtigen sehr begehrt. Vor diesem Hintergrund ist mit Blick auf die erheblichen und dauerhaften Vorteile, welche die im Rahmen der Funktion offenstehenden Ausbildungen den betroffenen Personen im Zivilleben bieten, nicht zu erwarten, dass sie mit der neuen Regelung dieser Funktionen markant an Attraktivität verlieren werden.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen. Den Antrag der Minderheit wird, wie gesagt, Ständerätin Roth begründen.