Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-15
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15
Wortprotokoll
Ich wiederhole, was ich vorhin gesagt habe, und werde nachher noch eine Zusatzbemerkung machen.
Das Erste: Die gesamte Bundestätigkeit wird im Konjunkturartikel verpflichtet, auf das Ziel einer konjunkturell ausgeglichenen Entwicklung hinzuarbeiten; Sie haben die drei Elemente erwähnt. Aber ich habe darauf hingewiesen, dass sich nicht jedes Instrument gleich gut für diese einzelnen Ziele, wenn Sie sie dann auffächern, eignet. Deshalb soll man der Notenbank als primäres Ziel jenes Ziel geben, wofür sie eben besonders geeignet ist, und das ist das Ziel der Geldwertstabilität. Am Anfang von Artikel 5 Absatz 1 steht, sie solle auf das Gesamtinteresse Rücksicht nehmen und, flankierend dazu, subsidiär, auf die konjunkturelle Entwicklung.
Zweitens: Sie haben Recht, man müsste natürlich zu erreichen versuchen, dass die Fiskalpolitik und die Geldpolitik nicht genau das Gegenteil voneinander machen. Ich habe vorhin die Ziffer gesucht, wo das festgestellt wird, sie aber nicht gefunden. Es ist ja so, dass der Bundesrat und das [PAGE 1276] Direktorium der Nationalbank sich regelmässig treffen und die Wirtschaftspolitik besprechen. Der Sinn davon ist eigentlich, diese Abstimmung durch gegenseitige Information, ohne Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Notenbank, zu erreichen. Das heisst, praktisch läuft das so, dass die Notenbank uns über ihre Sicht der Dinge, über ihre Sicht der Konjunktur, über ihre Sicht, wo Stromschnellen sind, wo Gefahren herrschen, informiert, und wir tun dasselbe. Daraufhin ist der Bundesrat natürlich frei, sich zur Geldpolitik zu äussern, kritische Fragen zu stellen; das tut er auch. Umgekehrt stellt natürlich die Nationalbank dem Bund auch Fragen über die Steuerpolitik, über die Ausgabenpolitik usw. Dadurch sollte eigentlich eine Übereinstimmung der konjunkturellen Diagnose entstehen - und dann auch ein gewisser Konsens darüber, dass beide Partner etwas Vernünftiges tun. Ich glaube, das haben wir in dieser Formulierung etwas abgeschwächt, indem man sich nur noch gegenseitig informiert; früher stand noch, es sei eine gegenseitige Abstimmung. Dazu stehen wir, das ist vernünftig.
Wir haben z. B. in den Neunzigerjahren - nach der Zeit, bezüglich welcher Herr Strahm immer die grossen Schuldzuweisungen an die Nationalbank macht; aber ich will darauf jetzt nicht eingehen; als sie grosszügiger geworden ist - mit dem Haushaltziel eine etwas strengere Fiskalpolitik mit einer etwas grosszügigeren Geldpolitik kombiniert. Das hat eigentlich zusammen recht gute Resultate erbracht, aber die Nationalbank hat das aus sich selber heraus getan.
So gesehen ist Ihr Anliegen an sich berechtigt, und wir versuchen das auch in dieser Form zu leben. Aber es wäre falsch, der Notenbank politische Aufträge zwingend mitzugeben. Das ist der Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen müssen, im Wissen darum, dass diese Abstimmung an sich vernünftig ist.